{"id":20163322,"updated":"2023-07-28T05:09:21Z","additionalIndexing":"15;44;1216;2811","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2795,"gender":"m","id":4091,"name":"Reynard Mathias","officialDenomination":"Reynard"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2016-04-27T00:00:00Z","legislativePeriod":50,"session":"5003"},"descriptors":[],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2016-09-30T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2016-06-29T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EJPD","id":5,"name":"Justiz- und Polizeidepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1461708000000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1475186400000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2738,"gender":"m","id":4018,"name":"Maire Jacques-André","officialDenomination":"Maire Jacques-André"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2759,"gender":"m","id":4057,"name":"Wermuth Cédric","officialDenomination":"Wermuth"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3007,"gender":"m","id":4113,"name":"Tornare Manuel","officialDenomination":"Tornare"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3087,"gender":"f","id":4198,"name":"Meyer Mattea","officialDenomination":"Meyer Mattea"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3068,"gender":"m","id":4201,"name":"de la Reussille Denis","officialDenomination":"de la Reussille"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3020,"gender":"m","id":4115,"name":"Schwaab Jean Christophe","officialDenomination":"Schwaab"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2795,"gender":"m","id":4091,"name":"Reynard Mathias","officialDenomination":"Reynard"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"16.3322","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Der Bundesrat teilt die Meinung des Interpellanten: Der Menschenhandel zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft ist ein wenig bekanntes und vermutlich unterschätztes Phänomen. Deshalb hat das Bundesamt für Polizei (Fedpol) beim Schweizerischen Forum für Migrations- und Bevölkerungsstudien der Universität Neuenburg eine explorative Studie in Auftrag gegeben. Die Erkenntnisse der Studie werden analysiert und Verbesserungsmöglichkeiten eingehend geprüft.<\/p><p>1. Die Aufgaben und Kompetenzen des Bundes hinsichtlich der Bekämpfung von Menschenhandel sind klar definiert. Sie bestehen hauptsächlich in der strategischen und der operativen polizeilichen Koordination und in der Verbesserung der Rahmenbedingungen zur Bekämpfung von Menschenhandel, indem alle Akteure untereinander vernetzt und für die Thematik des Menschenhandels zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft sensibilisiert werden. Ausserdem gilt es, die internationalen Definitionen von Menschenhandel und Zwangsarbeit in Anleitungen für die praktische Arbeit von Fachleuten zu übernehmen. Mit Inkrafttreten der Verordnung gegen Menschenhandel (SR 311.039.3) am 1. Januar 2014 kann der Bund nun Massnahmen zur Prävention von Menschenhandel umsetzen und Projekte Dritter oder Organisationen finanzieren, die mit der Prävention des Menschenhandels befasst sind. So hat der Bund bereits eine Reihe von Projekten und Organisationen unterstützt wie etwa die \"Sensibilisierungswoche gegen Menschenhandel\" im Jahr 2015.<\/p><p>2. Nach geltendem Strafrecht ist Menschenhandel, namentlich auch zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft, bereits strafbar (Art. 182 StGB). Bei Ausbeutungen, die nicht die Merkmale von Menschenhandel aufweisen, können insbesondere die Tatbestände der Drohung (Art. 180 StGB), der Nötigung (Art. 181 StGB) oder der Freiheitsberaubung (Art. 183 StGB) gegeben sein. Schliesslich kann im vorliegenden Zusammenhang das Bundesgesetz über die flankierenden Massnahmen bei entsandten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und über die Kontrolle der in Normalarbeitsverträgen vorgesehenen Mindestlöhne (SR 823.20) von Bedeutung sein. Ob ein zusätzlicher Tatbestand der Ausbeutung der Arbeitskraft dazu beitragen würde, die Ausbeutung der Arbeitskraft besser zu bekämpfen und ihr vorzubeugen, muss bezweifelt werden, da bereits die geltenden Strafbestimmungen ein breites Spektrum von Ausbeutungen verschiedener Schweregrade abdecken.<\/p><p>3. Die Kantone sind zuständig für die Strafverfolgung, für Arbeitsmarktkontrollen sowie für die Opferhilfe. Es liegt auch im Ermessen der Kantone zu entscheiden, wo sie die Schwerpunkte bei der Bekämpfung von Kriminalität setzen. Der Bund unterstützt die Kantone bei der Koordinierung polizeilicher Ermittlungen zum Menschenhandel und nimmt an kantonalen runden Tischen teil. Zudem stellt der gewerbsmässige Menschenschmuggel und Menschenhandel einen von vier Bedrohungsschwerpunkten in der kriminalstrategischen Priorisierung des EJPD für den Zeitraum 2016-2019 dar.<\/p><p>4. Die operativen Kompetenzen müssen den Kantonen vorbehalten bleiben. Die kantonalen Stellen sind am besten vertraut mit den jeweiligen Gegebenheiten vor Ort. Als kriminalpolizeiliche Zentralstelle des Bundes unterstützt Fedpol die kantonalen Strafverfolgungsbehörden im Kampf gegen Menschhandel. Das Fedpol stellt den nationalen und internationalen Informationsaustausch sicher und koordiniert die von den Kantonen durchgeführten Ermittlungen. Auf strategischer Ebene führt Fedpol die Koordinationsstelle gegen Menschenhandel und Menschenschmuggel. Diese Stelle schafft die nötigen Strukturen und Vernetzungen für eine wirksame Bekämpfung und Verhütung von Menschenhandel in der Schweiz. Ferner betreibt Fedpol die nationale Zeugenschutzstelle, welche die kantonalen Strafverfolgungsbehörden beim Schutz der Opfer unterstützt. Es handelt sich dabei um diejenigen Opfer, die sich entschieden haben, als Zeugen in einem Strafprozess mitzuwirken, und die Bedingungen für ein Zeugenschutzprogramm erfüllen.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Eine Studie des Schweizerischen Forums für Migrations- und Bevölkerungsstudien der Universität Neuenburg (SFM) im Auftrag von Fedpol beschäftigt sich mit dem Thema der Arbeitsausbeutung in der Schweiz.<\/p><p>Gemäss dieser Studie sind in der Schweiz als Folge der Wirtschaftsglobalisierung, der neuen Kommunikationsmöglichkeiten und der immer grösser werdenden Kluft zwischen Arm und Reich neue Formen der Arbeitsausbeutung entstanden. Das Problem ist jedoch kaum bekannt und wird unterschätzt.<\/p><p>Die Verletzlichkeit der Opfer, die Tatsache, dass sie auf diese Arbeit angewiesen sind, ihr prekärer Aufenthaltsstatus oder auch ihre Beziehung zum Täter erklären zum Teil die Tatsache, dass diese Missbräuche den Behörden kaum gemeldet werden.<\/p><p>2014 kam es beispielsweise nur zu vier Verurteilungen im Zusammenhang mit dem Tatbestand des Menschenhandels gemäss Artikel 182 StGB.<\/p><p>Die Anwerbung findet häufig im Umfeld der Opfer statt (Familie, Herkunft) oder über Kleinanzeigen und Personalvermittlungsagenturen. Die Täter werben die Arbeitnehmer direkt oder indirekt auf dem Graumarkt an, zu dem Behörden und Sozialpartner kaum Zugang haben. Fälle von Arbeitsausbeutung gibt es vor allem im Baugewerbe, in der Gastronomie, der Hotellerie und der Hauswirtschaft. Die grosse Mehrheit der Opfer ist in einer Situation, die sie sehr verletzlich macht. Häufig haben sie keine Papiere oder nur einen ungesicherten Aufenthaltsstatus. Die Täter profitieren von der wirtschaftlichen und persönlichen Abhängigkeit der Opfer und schrecken nicht davor zurück, auf psychische Druckmittel an der Grenze zur Legalität zurückzugreifen, deren Anwendung sich vor Gericht nur schwer beweisen lässt. Die Schweiz verfügt über keine geeigneten Mittel, um den Menschenhandel im Zusammenhang mit Arbeitsausbeutung effizient zu bekämpfen.<\/p><p>Ich bitte deshalb den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:<\/p><p>1. Mit welchen Mitteln beabsichtigt der Bund gegen den Menschenhandel zum Zweck der Arbeitsausbeutung vorzugehen?<\/p><p>2. Würde eine Strafbestimmung gegen die Arbeitsausbeutung es erlauben, diese Missbräuche zu bekämpfen und gewissen Formen des Menschenhandels vorzubeugen?<\/p><p>3. Kann der Bund dafür sorgen, dass die Kantone im Kampf gegen diese Form des Menschenhandels zusammenarbeiten?<\/p><p>4. Könnte die Einrichtung einer Bundesstelle etwas zur effizienten Bekämpfung dieses Missstandes beitragen?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Was macht der Bund, um die Arbeitsausbeutung effizient zu bekämpfen?"}],"title":"Was macht der Bund, um die Arbeitsausbeutung effizient zu bekämpfen?"}