﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20163330</id><updated>2025-11-14T06:40:37Z</updated><additionalIndexing>24;2831</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Mo.</abbreviation><id>5</id><name>Motion</name></affairType><author><councillor><code>2752</code><gender>m</gender><id>4046</id><name>Quadri Lorenzo</name><officialDenomination>Quadri</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion V</abbreviation><code>V</code><id>4</id><name>Fraktion der Schweizerischen Volkspartei</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2016-04-27T00:00:00Z</date><legislativePeriod>50</legislativePeriod><session>5003</session></deposit><descriptors /><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2017-09-26T00:00:00Z</date><text>Annahme</text><type>20</type></resolution><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>SR</abbreviation><id>2</id><name>Ständerat</name><type>S</type></council><date>2018-05-29T00:00:00Z</date><text>Ablehnung</text><type>22</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><code>-</code><date>2016-06-29T00:00:00Z</date><text>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.</text></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations><preConsultation><committee><abbreviation>RK-SR</abbreviation><id>25</id><name>Kommission für Rechtsfragen SR</name><abbreviation1>RK-S</abbreviation1><abbreviation2>RK</abbreviation2><committeeNumber>25</committeeNumber><council><abbreviation>SR</abbreviation><id>2</id><name>Ständerat</name><type>S</type></council><typeCode>1</typeCode></committee><date>2017-09-29T00:00:00Z</date><registrations><registration><correspondents><correspondent><council><abbreviation>SR</abbreviation><id>2</id><name>Ständerat</name><type>S</type></council><councillor><code>2717</code><gender>m</gender><id>3914</id><name>Cramer Robert</name><officialDenomination>Cramer</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion G</abbreviation><code>G</code><id>6</id><name>Grüne Fraktion</name></faction><language>fr</language></correspondent></correspondents><sessionId>5013</sessionId></registration></registrations></preConsultation></preConsultations><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EJPD</abbreviation><id>5</id><name>Justiz- und Polizeidepartement</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2016-04-27T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2017-09-26T00:00:00</date><id>11</id><name>Motion an 2. Rat</name></state><state><date>2018-05-29T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2773</code><gender>f</gender><id>4073</id><name>Pantani Roberta</name><officialDenomination>Pantani</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2752</code><gender>m</gender><id>4046</id><name>Quadri Lorenzo</name><officialDenomination>Quadri</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion V</abbreviation><code>V</code><id>4</id><name>Fraktion der Schweizerischen Volkspartei</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>16.3330</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><isMotionInSecondCouncil>true</isMotionInSecondCouncil><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>6</id><name>Begründung</name></type><value>&lt;p&gt;Gemäss Medienberichten soll die türkische Regierung - direkt oder indirekt - 35 Moscheen und islamische Zentren in der Schweiz finanzieren.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Ziel dieses finanziellen Engagements sei es oder könnte es sein, in der Schweiz einen radikalen Islam zu propagieren.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Es ist gerechtfertigt, sich Sorgen darüber zu machen, welche Botschaften die Imame in Europa verbreiten, insbesondere wenn sie nicht in der Sprache des Ortes predigen. Man darf sich die Frage stellen, ob in den Gebetsstätten in der Schweiz die Integration propagiert wird oder extremistische Ansichten verbreitet werden. Dass diese Frage die Menschen beschäftigt, zeigt sich auch im Resultat der Abstimmung zur Initiative "gegen den Bau von Minaretten" im Jahr 2009, das als Zeichen der Ablehnung eines Symbols für die Ausbreitung des Islams verstanden werden kann und damit der Ablehnung des politischen Islams.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Unser Nachbarland Österreich, das vor denselben Problemen steht, hat unter anderem festgelegt, dass die Finanzierung von islamischen Gebetsstätten durch das Ausland verboten ist und dass die Imame in der Landessprache predigen müssen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Seit Jahren wird hierzulande über die Parteienfinanzierung diskutiert, und die Forderungen nach mehr Transparenz häufen sich. Wie liesse es sich da rechtfertigen, dass die gleichen Transparenzanforderungen nicht auch für islamische Gebetsstätten gelten sollen (insbesondere angesichts der mit diesen verbundenen Gefahren)? Auch bei ihnen gilt ohne jeden Zweifel der Grundsatz "Wer zahlt, befiehlt"; es sind die Geldgeber, die bestimmen, welche Botschaften den Gläubigen vermittelt werden.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat ist sich der Risiken bewusst, die von extremistischen islamistischen Predigern und Gemeinschaften für die nationale Sicherheit, die Entwicklung der Gesellschaft und den Religionsfrieden ausgehen. Sind die Voraussetzungen erfüllt, handeln die Behörden im Bund und in den Kantonen gestützt auf das Strafrecht, das Ausländerrecht (z. B. Einreiseverbot, Entzug der Aufenthaltsbewilligung) und die Vorschriften zur Wahrung der inneren Sicherheit (z. B. Überwachungsmassnahmen).&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Für den Bundesrat ist aber ebenso klar, dass muslimische Gemeinschaften und Imame nicht diskriminiert und unter Generalverdacht gestellt werden dürfen. Grundrechte wie die Religionsfreiheit, die Vereinsfreiheit oder die Sprachenfreiheit gelten für Muslime ebenso wie für Angehörige anderer Religionsgemeinschaften oder nichtreligiöse Personen. Es gilt das Gebot der Gleichbehandlung zwischen Muslimen und Nichtmuslimen sowie zwischen muslimischen und nichtmuslimischen Vereinen oder Organisationen. Jede Einschränkung von Grundrechten bedarf einer gesetzlichen Grundlage und muss durch ein öffentliches Interesse oder den Schutz von Grundrechten Dritter gerechtfertigt sein. Sie muss überdies verhältnismässig sein und darf den Kerngehalt des Grundrechts nicht tangieren.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Grundrechtseinschränkungen, die ohne weitere Voraussetzungen ausschliesslich an die muslimische Ausrichtung von Personen oder Gemeinschaften anknüpfen, wären diskriminierend. Ein umfassendes Verbot der ausländischen Finanzierung muslimischer Gebetshäuser und Prediger, eine auf islamische Zentren beschränkte Pflicht zur finanziellen Transparenz und eine Pflicht für islamische Prediger, ihre Predigten in der lokalen Landessprache zu halten, lehnt der Bundesrat deshalb ab. Artikel 7 der Verordnung über die Integration von Ausländerinnen und Ausländern (SR 142.205) sieht bereits vor, dass Ausländerinnen und Ausländer, die in der Schweiz als religiöse Betreuungspersonen tätig sein wollen, Kenntnisse der am Arbeitsort gesprochenen Landessprache haben müssen. Auch müssen sie mit dem gesellschaftlichen und rechtlichen Wertesystem in der Schweiz vertraut sein und fähig sein, diese Kenntnisse bei Bedarf den von ihnen betreuten Ausländerinnen und Ausländern zu vermitteln. Nur unter diesen Voraussetzungen kann eine Aufenthalts- oder Kurzaufenthaltsbewilligung erteilt werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die vom Motionär erwähnte Rechtslage in Österreich ist mit der unsrigen nicht direkt vergleichbar. Österreich anerkennt islamische Religionsgemeinschaften auf der nationalen Ebene und definiert die Voraussetzungen dafür. Mit der Anerkennung verbunden sind unter anderem Vorschriften zur Finanzierung der gewöhnlichen Tätigkeit der Religionsgemeinschaft, welche durch diese selbst, ihre Kultusgemeinden bzw. ihre Mitglieder im Inland erfolgen muss. Um dieser Anforderung zu genügen, müssen allfällige Beiträge und Spenden aus dem Ausland zunächst in Stiftungen nach österreichischem Recht eingebracht werden. In der Schweiz liegt die Zuständigkeit für die Anerkennung von Religionsgemeinschaften bei den Kantonen. Kantone, welche die Anerkennungsvoraussetzungen gesetzlich regeln, verlangen regelmässig finanzielle Transparenz. Bislang wurde noch keine muslimische Gemeinschaft anerkannt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat ist der Auffassung, dass sich die von extremistischen islamistischen Predigern und Gemeinschaften ausgehenden Risiken im Rahmen der geltenden Rechtsordnung bekämpfen lassen. Allfällige punktuelle Verschärfungen des Rechts sind damit nicht ausgeschlossen. Eine massive Einschränkung der Grundrechte, wie sie der Motionär vorschlägt, ist für den Bundesrat aber weder nötig noch sinnvoll.&lt;/p&gt;  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat wird beauftragt, einen Gesetzentwurf auszuarbeiten, der in Anlehnung an die Regelungen, die in Österreich gelten, Folgendes vorsieht:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. das Verbot für islamische Gebetsstätten und Imame, Gelder aus dem Ausland anzunehmen;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. die Verpflichtung für islamische Zentren, die Herkunft und die Verwendung der Finanzen offenzulegen;&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. die Pflicht, die Predigt in der Sprache des Ortes abzuhalten.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Islamische Gebetsstätten. Verbot der Finanzierung durch das Ausland und Offenlegungspflicht</value></text></texts><title>Islamische Gebetsstätten. Verbot der Finanzierung durch das Ausland und Offenlegungspflicht</title></affair>