{"id":20163337,"updated":"2023-07-28T05:22:42Z","additionalIndexing":"34","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2770,"gender":"m","id":4070,"name":"Candinas Martin","officialDenomination":"Candinas Martin"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion C","code":"M-E","id":3,"name":"CVP-Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2016-04-27T00:00:00Z","legislativePeriod":50,"session":"5003"},"descriptors":[],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":2,"name":"Diskussion"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2016-09-30T00:00:00Z","text":"Diskussion verschoben","type":29},{"category":{"id":5,"name":"Adm"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2018-06-15T00:00:00Z","text":"Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt","type":32}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2016-08-17T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"UVEK","id":9,"name":"Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1461708000000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1529013600000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2657,"gender":"f","id":1337,"name":"Glanzmann-Hunkeler Ida","officialDenomination":"Glanzmann"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2417,"gender":"f","id":354,"name":"Semadeni Silva","officialDenomination":"Semadeni"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2646,"gender":"f","id":1288,"name":"Amherd Viola","officialDenomination":"Amherd"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2754,"gender":"m","id":4052,"name":"Ritter Markus","officialDenomination":"Ritter"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2767,"gender":"m","id":4056,"name":"Fässler Daniel","officialDenomination":"Fässler Daniel"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2771,"gender":"m","id":4063,"name":"Müller-Altermatt Stefan","officialDenomination":"Müller-Altermatt"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2776,"gender":"m","id":4072,"name":"Regazzi Fabio","officialDenomination":"Regazzi"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2772,"gender":"m","id":4067,"name":"Brand Heinz","officialDenomination":"Brand"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2790,"gender":"m","id":4086,"name":"Buttet Yannick","officialDenomination":"Buttet"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2787,"gender":"m","id":4085,"name":"Vogler Karl","officialDenomination":"Vogler"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2798,"gender":"m","id":4087,"name":"Gschwind Jean-Paul","officialDenomination":"Gschwind"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3017,"gender":"f","id":4101,"name":"Bulliard-Marbach Christine","officialDenomination":"Bulliard"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3012,"gender":"m","id":4097,"name":"Müller Leo","officialDenomination":"Müller Leo"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3025,"gender":"m","id":4120,"name":"Romano Marco","officialDenomination":"Romano"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2623,"gender":"m","id":1109,"name":"Pfister Gerhard","officialDenomination":"Pfister Gerhard"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3085,"gender":"f","id":4167,"name":"Martullo-Blocher Magdalena","officialDenomination":"Martullo"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3056,"gender":"m","id":4180,"name":"Ammann Thomas","officialDenomination":"Ammann"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3060,"gender":"m","id":4182,"name":"Béglé Claude","officialDenomination":"Béglé"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3083,"gender":"f","id":4183,"name":"Marchand-Balet Géraldine","officialDenomination":"Marchand-Balet"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3066,"gender":"m","id":4200,"name":"Campell Duri","officialDenomination":"Campell"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2708,"gender":"m","id":3905,"name":"Schmidt Roberto","officialDenomination":"Schmidt Roberto"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2770,"gender":"m","id":4070,"name":"Candinas Martin","officialDenomination":"Candinas Martin"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion C","code":"M-E","id":3,"name":"CVP-Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"16.3337","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>In kaum einer Technologie ist der Fortschritt dermassen rasend wie in der Kommunikationstechnologie. Noch vor wenigen Jahren waren Internetgeschwindigkeiten jenseits von 10 Megabit pro Sekunde kaum vorstellbar, heute sprechen wir bereits von mehreren Tausend Megabit pro Sekunde. Mit dem technologischen Fortschritt einher gehen auch die Wünsche und Bedürfnisse der Nutzer. Vor allem die Wirtschaft muss mit der technologischen Entwicklung Schritt halten können und ist deswegen auf flächendeckend schnelles Internet mehr als angewiesen. Die Entwicklung der letzten Jahre zeigt allerdings, dass sich der digitale Graben zwischen städtischen Zentren und peripheren Regionen immer mehr öffnet. In gewissen Gebieten im Berggebiet wird heute noch nicht einmal die gesetzliche Mindestgeschwindigkeit von 2 Megabit pro Sekunde erreicht. In den Städten und Agglomerationen kann dagegen Internet mit einer Geschwindigkeit von 1000 Megabit pro Sekunde bezogen werden. Um dieser Entwicklung Einhalt zu gebieten, sollte die Mindestinternetgeschwindigkeit künftig nicht weniger als beispielsweise ein Zehntel der maximal durch die Inhaberin der Grundversorgungskonzession kommerziell an private Endkunden angebotenen Internetgeschwindigkeit betragen (dynamische Festlegung). Alternativ könnte auch beispielsweise ein Fünftel der im Median von den Kunden genutzten Internetgeschwindigkeit als Basis für die Festlegung der Grundversorgungsgeschwindigkeit dienen.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Zielsetzung des Fernmeldegesetzes ist es, dass der Bevölkerung und der Wirtschaft vielfältige, preiswerte, qualitativ hochstehende sowie national und international konkurrenzfähige Fernmeldedienste angeboten werden. Diese Zielsetzung ist aufgrund der raschen Entwicklung in diesem Sektor vorab mit einem funktionierenden Wettbewerb zu erreichen. Zusätzlich ist im Rahmen der verfassungsmässig garantierten Grundversorgung die Bereitstellung eines erschwinglichen Basisangebotes an Telekommunikationsdienstleistungen sicherzustellen. Damit wird allen Bevölkerungsteilen die Teilnahme am gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Leben ermöglicht.<\/p><p>1. Dem Bundesrat ist eine gute Versorgung der Bevölkerung und der Wirtschaft mit Breitbanddiensten ein wichtiges Anliegen. Er wird auch in Zukunft alles daransetzen, einen digitalen Graben zwischen Zentren und peripheren Regionen weiterhin zu vermeiden. Dabei setzt der Bundesrat wie bisher primär auf eine marktgetriebene Erschliessung aller Landesgegenden mit leistungsfähigen Telekominfrastrukturen. Der Grundversorgung kommt dabei nur eine subsidiäre Rolle zu.<\/p><p>Darüber hinaus überprüft der Bundesrat die Mindestübertragungsraten periodisch und passt diese im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben regelmässig der technologischen Entwicklung und den gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Bedürfnissen an. Nach einer erstmaligen Festlegung auf 600\/100 Kilobit pro Sekunde im Jahr 2008 erfolgte ab 2012 eine Erhöhung auf 1000\/100 Kilobit pro Sekunde und eine weitere Erhöhung auf 2000\/200 Kilobit pro Sekunde ab dem Jahr 2015. Gegenwärtig bereitet der Bundesrat eine weitere Revision der Verordnung über Fernmeldedienste (FDV) vor, in deren Rahmen er eine Erhöhung der Mindestübertragungsrate landesweit auf 3000\/300 Kilobit pro Sekunde per 2018 prüft.<\/p><p>2. Eine dynamische Festlegung von Mindestübertragungsraten in der Grundversorgung würde einen grundlegenden Systemwechsel darstellen, dessen Auswirkungen auf das Grundversorgungsregime und den Wettbewerb zunächst vertieft analysiert werden müssen. Zu beachten ist auch, dass es sich bei den im Wettbewerb angebotenen Bandbreiten nicht um garantierte Bandbreiten, sondern um sogenannte Best-Effort-Angebote handelt.<\/p><p>Der Bundesrat hat in seinem Fernmeldebericht 2014 (<a href=\"http:\/\/www.bakom.admin.ch\">www.bakom.admin.ch<\/a> &gt; Dokumentation &gt; Gesetzgebung &gt; Parlament &gt; Evaluation zum Fernmeldemarkt) dargelegt, dass eine Gesetzesrevision betreffend die künftige Entwicklung der Grundversorgung in einer zweiten Etappe der erwähnten FMG-Revision angegangen werden soll. Es wird in diesem Rahmen zu entscheiden sein, mit welchem neuen System die Grundversorgung zukunftstauglich gemacht werden soll.<\/p><p>3. Die bevorstehende Einführung des neuen Mobilfunkstandards (5G) bietet neue Möglichkeiten punkto Breitbandversorgung. Gegenwärtig laufen in der Industrie die technischen Entwicklungsarbeiten und beim Bund die notwendigen Vorarbeiten zur Bereitstellung neuer Frequenzen. Auch müssen die Netze der Betreiberfirmen mit grossem finanziellem Aufwand entsprechend aufgerüstet werden. Mit der Inbetriebnahme von Mobilfunknetzen der neuesten Generation (5G) in der Schweiz ist in den kommenden Jahren zu rechnen. Weil die tatsächlich verfügbare Bandbreite davon abhängt, wie viele andere Nutzer eine Mobilfunkzelle gleichzeitig nutzen, müsste die Vorgabe einer garantierten Mindestbandbreite bei einer Erschliessung über Mobilfunk angepasst werden.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Gemäss geltendem Recht (Art. 16 des Fernmeldegesetzes) muss die Mindestgeschwindigkeit des Breitbandinternetzugangs in der Grundversorgung periodisch an die technischen, wirtschaftlichen sowie gesellschaftlichen Bedürfnisse angepasst werden. Heute legt der Bundesrat per Verordnung die Mindestgeschwindigkeit mit einem fixen Wert, aktuell 2 Megabit pro Sekunde, fest. Angesichts des sehr schnellen technologischen Fortschritts und der laufenden Debatte über die Grundversorgung der peripheren Regionen mit schnellem Internet stellen sich folgende Fragen:<\/p><p>1. Anerkennt der Bundesrat die Problematik des zunehmenden digitalen Grabens zwischen Zentren und peripheren Regionen?<\/p><p>2. Sieht er eine dynamische Festlegung der Mindestbandbreiten auch als Lösung, um dieser Entwicklung zu begegnen?<\/p><p>3. Sieht er eine realistische Möglichkeit, ein Modell einer dynamischen Festlegung bis 2020 (Einführung Standard 5G) umzusetzen?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Dynamische Festlegung der Mindestbandbreite gemäss Fernmeldedienstverordnung"}],"title":"Dynamische Festlegung der Mindestbandbreite gemäss Fernmeldedienstverordnung"}