{"id":20163338,"updated":"2023-07-28T05:22:34Z","additionalIndexing":"2841","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"councillor":{"code":2683,"gender":"f","id":3880,"name":"Geissbühler Andrea Martina","officialDenomination":"Geissbühler"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2016-04-27T00:00:00Z","legislativePeriod":50,"session":"5003"},"descriptors":[],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":5,"name":"Adm"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2018-06-15T00:00:00Z","text":"Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt","type":32}]},"federalCouncilProposal":{"code":"-","date":"2016-06-22T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EDI","id":4,"name":"Departement des Innern","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1461708000000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1529013600000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2713,"gender":"m","id":3910,"name":"von Siebenthal Erich","officialDenomination":"von Siebenthal"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2679,"gender":"f","id":3876,"name":"Estermann Yvette","officialDenomination":"Estermann"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2681,"gender":"f","id":3878,"name":"Flückiger-Bäni Sylvia","officialDenomination":"Flückiger Sylvia"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2757,"gender":"m","id":4051,"name":"de Courten Thomas","officialDenomination":"de Courten"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3033,"gender":"f","id":4129,"name":"Herzog Verena","officialDenomination":"Herzog Verena"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3037,"gender":"m","id":4135,"name":"Clottu Raymond","officialDenomination":"Clottu"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2750,"gender":"m","id":4042,"name":"Frehner Sebastian","officialDenomination":"Frehner"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3057,"gender":"m","id":4155,"name":"Arnold Beat","officialDenomination":"Arnold"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3063,"gender":"m","id":4157,"name":"Bühler Manfred","officialDenomination":"Bühler"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3064,"gender":"m","id":4158,"name":"Burgherr Thomas","officialDenomination":"Burgherr"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3074,"gender":"m","id":4161,"name":"Glarner Andreas","officialDenomination":"Glarner"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3078,"gender":"m","id":4163,"name":"Hess Erich","officialDenomination":"Hess Erich"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3080,"gender":"m","id":4164,"name":"Imark Christian","officialDenomination":"Imark"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3081,"gender":"f","id":4165,"name":"Keller-Inhelder Barbara","officialDenomination":"Keller-Inhelder"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3095,"gender":"f","id":4173,"name":"Sollberger Sandra","officialDenomination":"Sollberger"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3096,"gender":"f","id":4174,"name":"Steinemann Barbara","officialDenomination":"Steinemann"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3097,"gender":"m","id":4175,"name":"Tuena Mauro","officialDenomination":"Tuena"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3099,"gender":"m","id":4177,"name":"Walliser Bruno","officialDenomination":"Walliser"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3101,"gender":"m","id":4178,"name":"Zanetti Claudio","officialDenomination":"Zanetti Claudio"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2683,"gender":"f","id":3880,"name":"Geissbühler Andrea Martina","officialDenomination":"Geissbühler"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"}],"shortId":"16.3338","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Gemäss Verfassung ist das höchste Ziel eine abstinenzorientierte Drogenrehabilitation. Nach dem geltenden Betäubungsmittelgesetz müssten die vier Säulen der Drogenpolitik gleichermassen gefördert werden.<\/p><p>Heute muss festgestellt werden, dass die staatliche Heroin- oder Methadonabgabe keine Heilbehandlung ist, sondern eigentlich zur Säule Schadenminderung gezählt werden müsste.<\/p><p>Es fehlen in der Schweiz abstinenzorientierte, stationäre Therapieinstitutionen, welche den Klienten und Klientinnen eine grosse Auswahl von Berufslehren und Schulbildung anbieten und konsequent auf Drogenabstinenz ausgerichtet sind. Da wir einen markanten Anstieg von jungen Sozialhilfeempfängern, ungefähr 30 Prozent aller Bezügerinnen und Bezüger sind jünger als 18 Jahre, zu verzeichnen haben und bei vielen eine Drogenproblematik festzustellen ist, muss der Bund handeln.<\/p><p>Stellt man den Erfolg der staatlich geförderten Heroin- und Methadonabgabe (7 Prozent Ausstiegswillige) dem Erfolg des Drogenrehabilitationsprojektes von San Patrignano (72 Prozent Heilungsquote) gegenüber, müsste bei uns in der Schweiz dieses Drogentherapiedorf Nachahmung finden. Da im Kanton Bern das Jugendheim Prèles unterbesetzt ist und deshalb eine andere Benützung gesucht wird, wäre dieser Standort für alle Beteiligten eine Win-win-Situation.<\/p><p>Bei einer gleichmässigen Verteilung der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel auf die vier Säulen ist diese Massnahme kostenneutral.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1. Die vier Säulen der Drogenpolitik - Prävention, Therapie, Schadenminderung und Repression - sind für den Bundesrat gleichwertig. Wesentlich für die anerkannten Erfolge dieser Politik sind eine gute Koordination und Abstimmung der Massnahmen und Akteure aller vier Säulen. Diese bewährte und ausgewogene Drogenpolitik findet nun in der vom Bundesrat verabschiedeten Nationalen Strategie Sucht 2017-2024 (siehe unter: <a href=\"http:\/\/www.bag.admin.ch\">www.bag.admin.ch<\/a> &gt; Themen &gt; Alkohol, Drogen, Tabak, Sucht &gt; Nationale Strategie Sucht) ihre Fortsetzung. Umgesetzt werden die Massnahmen der vier Säulen in erster Linie von den Kantonen. Bei den Ausgaben der öffentlichen Hand müssen folglich auch die Aufwendungen der Kantone und Gemeinden berücksichtigt werden. Wie eine Studie der Universität Neuenburg von 2005 (Jeanrenaud, Widmer und Pellegrini, 2005; Le coût social de la consommation de drogues illégales en Suisse. Rapport final. Université de Neuchâtel) aufzeigte, fliesst der weitaus grösste Teil der öffentlichen Mittel in die Repression (61 Prozent), gefolgt von der Therapie (31 Prozent), der Schadenminderung (5 Prozent) und schliesslich in die Prävention (3 Prozent). Es gibt keine Hinweise, dass sich diese Ressourcenzuteilung zwischenzeitlich grundlegend geändert hat. Eine Gleichverteilung der Mittel - wie von der Motion gefordert - hätte also zur Folge, dass die Säulen Repression und Therapie zugunsten der Säulen Prävention und Schadenminderung zurückgefahren werden müssten.<\/p><p>Die Förderung der Abstinenz vom Betäubungsmittelkonsum gemäss Artikel 1 des Betäubungsmittelgesetzes (BetmG; SR 812.121) ist und bleibt ein zentrales Ziel der bundesrätlichen Drogenpolitik. Dieses Ziel ist für schwer abhängige Menschen jedoch oft unerreichbar. Der in der Motionsbegründung dargelegte Heilungserfolg des abstinenzorientierten Modells San Patrignano kann deshalb nicht verallgemeinert werden: Erstens gibt es keine allgemein anerkannten, wissenschaftlich fundierten Kriterien für eine erfolgreiche Heilung. Und zweitens hängt die Heilungsquote einer Rehabilitationseinrichtung zu einem wesentlichen Anteil vom Schweregrad der Abhängigkeit der behandelten Personen ab. Ohne Berücksichtigung des Profils der Klientinnen und Klienten sowie der institutions- und behandlungsspezifischen Charakteristiken lassen sich die Heilungsquoten auch nicht mit anderen Therapieansätzen vergleichen. Substititionsbehandlungen richten sich an Menschen, die an einer chronischen Suchterkrankung leiden und gegenüber anderen Therapieformen resistent sind. Bei diesen Personen kann eine kontrollierte medikamentöse Substitutionsbehandlung gesundheitliche Folgeschäden verhindern und die soziale Verelendung aufhalten. Substitutionsbehandlungen bei Opiatabhängigkeit sind wissenschaftlich erprobt, gesetzlich verankert (Art. 3e BetmG) und werden von der Krankenkasse vergütet. Durch einen Verzicht auf diese Therapieform droht eine Rückkehr zu den offenen Drogenszenen der Neunzigerjahre mit entsprechenden Kosten für die Gesellschaft. Der Bundesrat lehnt deshalb eine nur auf Abstinenz ausgerichtete Therapie, wie sie die Motion fordert, ab.<\/p><p>2.\/3. Wie der Bundesrat bereits in der Stellungnahme zur Motion Geissbühler 14.3517 dargelegt hat, ist die Finanzierung der stationären, ambulanten sowie substitutionsgestützten Suchttherapie gemäss Artikel 3d BetmG ausschliesslich Sache der Kantone. Der Bundesrat hat in seinem Bericht vom 18. Dezember 2012 in Erfüllung des Postulates 10.3007, \"Beschlagnahmte Drogengelder für die Suchtrehabilitation\", festgehalten, dass das bestehende Finanzierungssystem in der Suchthilfe nicht verändert werden sollte. Es hat sich kein Handlungsbedarf der Kantone bei der Finanzierung der stationären Suchttherapie gezeigt. Es ist eine kantonale Aufgabe, Therapieeinrichtungen zu eröffnen und entsprechende Standorte zu evaluieren (wie z. B. im Kanton Bern das Jugendheim Prèles). Der Bund unterstützt die Kantone im Bereich der Koordination, Qualitätssicherung, Information, Dokumentation sowie der Entwicklung konzeptueller Grundlagen der Suchttherapie. Auch legt der Bund bei der heroingestützten Behandlung die Rahmenbedingungen und die Zulassungskriterien fest und erteilt die entsprechenden Bewilligungen. Diese Aufgabenteilung hat sich in der Praxis bewährt und folgt dem Subsidiaritätsprinzip.<\/p><p>Das Führen einer Bundeseinrichtung zur Drogenrehabilitation - wie von der Motion vorgeschlagen - ist deshalb abzulehnen. Es steht den Kantonen frei, eigene drogenpolitische Schwerpunkte zu setzen und zusätzliche therapeutische Einrichtungen zu bewilligen. Da die 59 schweizerischen Rehabilitations- und Entzugseinrichtungen, welche abstinenzorientierte Therapien anbieten, nicht voll ausgelastet sind (Monitoring der stationären Suchttherapieinstitutionen, Bericht 2014, Infodrog), ist aus gesundheitsökonomischen Überlegungen nachvollziehbar, dass Kantone in dieser Hinsicht keinen Bedarf erkennen.<\/p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt:<\/p><p>1. die vier Säulen der Drogenpolitik gleichermassen ideell und finanziell zu unterstützen;<\/p><p>2. unter der Therapiesäule eine abstinenzorientierte Drogenrehabilitation, d. h. eine Rehabilitation ohne Substitutionsbehandlung, aber mit vielseitigen, mehrjährigen Ausbildungsmöglichkeiten nach dem erfolgreichen Modell von San Patrignano (Italien), in der Schweiz zu etablieren;<\/p><p>3. den idealen Standort Prèles im Kanton Bern für dieses Vorhaben zu prüfen.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Die abstinenzorientierte Drogenrehabilitation ist eine nationale Aufgabe und soll zur Erfolgsgeschichte werden"}],"title":"Die abstinenzorientierte Drogenrehabilitation ist eine nationale Aufgabe und soll zur Erfolgsgeschichte werden"}