{"id":20163342,"updated":"2023-07-28T05:18:55Z","additionalIndexing":"15;36;2446","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2788,"gender":"m","id":4079,"name":"Derder Fathi","officialDenomination":"Derder"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion RL","code":"RL","id":1,"name":"FDP-Liberale Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2016-04-27T00:00:00Z","legislativePeriod":50,"session":"5003"},"descriptors":[],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2016-09-30T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2016-08-17T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EFD","id":7,"name":"Finanzdepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1461708000000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1475186400000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2788,"gender":"m","id":4079,"name":"Derder Fathi","officialDenomination":"Derder"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion RL","code":"RL","id":1,"name":"FDP-Liberale Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"16.3342","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Der Bundesrat teilt das Anliegen des Interpellanten, dass Start-ups und ein für solche Unternehmen günstiges Innovationsumfeld gefördert werden müssen. Der Bundesrat anerkennt auch, dass eine unterschiedliche Regelung in den Kantonen der Transparenz und Rechtssicherheit abträglich ist und dass die Vermögenssteuer für die Unternehmensgründer zu hohen steuerlichen Belastungen und Liquiditätsengpässen führen kann.<\/p><p>Die Einführung einer objektiven Unternehmensbewertungsmethode, welche von zeitlichen, kantonalen und unternehmerischen Aspekten abstrahiert, berücksichtigt die Herausforderungen bei der Bewertung von Start-ups allerdings nicht ausreichend.<\/p><p>1.\/2. Für börsenkotierte Unternehmen können relativ einfach Marktpreise ermittelt werden, während bei nichtbörsenkotierten Unternehmen oftmals keine Transaktionspreise vorliegen. Für Start-ups im Speziellen sind fehlende Vergangenheitsdaten und negative Cashflows, trotz manchmal hoher Umsatzwachstumsraten, typisch. Infolge der Einführung neuer Produkte oder Prozesse existieren ausgeprägte Unsicherheiten hinsichtlich des langfristigen Unternehmenserfolgs. Dies hat zur Folge, dass eine Bewertung, welche die in Zukunft erwarteten Erträge mit einbezieht, in hohem Mass von den getroffenen Annahmen abhängt. Es ist zudem zu beachten, dass die Unternehmensrisiken je nach Management, Markt, Produkttechnologie und Finanzierungsart ganz unterschiedlich sind.<\/p><p>Der Bund hat gemäss Artikel 129 der Bundesverfassung die Kompetenz zur Harmonisierung der Vermögenssteuern, wobei sich diese auch auf den Steuergegenstand erstreckt, der die sachlichen Bemessungsgrundsätze mit einschliesst. Beruhend auf dieser Verfassungsgrundlage enthält das Steuerharmonisierungsgesetz in Artikel 14 die Grundlage zur Bewertung des Vermögens. Demnach ist das Vermögen zum Verkehrswert zu bewerten, und der Ertragswert kann dabei angemessen berücksichtigt werden. Unter Berücksichtigung der Harmonisierungsbestrebungen der Kantone (u. a. mittels Kreisschreiben Nr. 28 der Schweizerischen Steuerkonferenz) und der originären Kompetenz der Kantone zur Erhebung der Vermögenssteuern (Art. 3 der Bundesverfassung) kommt den Kantonen aber bei der Bewertung ein beträchtlicher Spielraum zu. Aus diesen Gründen ist die Harmonisierung der Unternehmensbewertungen von Start-ups mit besonderen Schwierigkeiten verbunden. Diese bestehen darin, dass ein objektives Modell viele unterschiedliche Konstellationen und Interessen zu berücksichtigen hat, dies einerseits wegen den unterschiedlichen Teilhaberstrukturen und der betriebswirtschaftlich notwendigen Einzelfallbetrachtung des zu bewertenden Unternehmens und andererseits aufgrund der in den Kantonen angewendeten unterschiedlichen Bewertungspraktiken betreffend Start-ups als Grundlage für die Erhebung der kantonalen Vermögenssteuer. Der Bundesrat anerkennt aber den Handlungsbedarf und hat das EFD deshalb beauftragt, zusammen mit den Kantonen nach Optimierungsmöglichkeiten zu suchen, um die Standortattraktivität für Start-ups in der Schweiz zu verbessern. Der föderale Spielraum der Kantone ist dabei zu respektieren.<\/p><p>3. Die Auswirkungen auf die Einnahmen sind schwer abschätzbar und dürften stark von der Definition eines Start-ups und dem Ausmass der Harmonisierung der Bewertungspraxis im Vergleich zum Status quo abhängen. Wird eine enge Abgrenzung des Begünstigtenkreises gewählt, dürften die Mindereinnahmen bei einer statischen Betrachtung überschaubar sein. Es ist bei einer dynamischen Betrachtung sogar möglich, dass es über neue Anreize und steuerliche Erleichterungen zu Ansiedlungen und vermehrten Gründungen von Start-ups in der Schweiz käme und dies auch zu verstärkten Fiskaleinnahmen in den auf die Aufbauphase folgenden Jahren führen könnte. Wird dagegen eine für alle Unternehmen einheitliche Methode angestrebt, dann würde eine Bewertung nach dem Substanzwert oder eine Bewertung aus einer Mischung von Substanz- und Ertragswert mit spürbaren Mindereinnahmen einhergehen, da beide Methoden oft zu tieferen Bewertungen führen.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Für ein Start-up ist die Mitarbeiterbeteiligung essenziell. Doch wird dieses Instrument in der Schweiz je länger, je unattraktiver, weil die kantonalen Steuerbehörden die Tendenz haben, den \"Verkehrswert\" einer Gesellschaft auf der Basis des Preises der letzten Finanzierungsrunde zu bemessen - so geschehen kürzlich im Kanton Zürich. Diese Bewertungen fussen jedoch auf optimistischen Finanzprojektionen, die im Allgemeinen nicht berücksichtigen, dass ein Start-up einem erhöhten Risiko eines Konkurses ausgesetzt ist. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden demnach nicht auf der Grundlage eines \"Marktwerts\" besteuert (einen solchen gibt es nicht), sondern auf der Grundlage eines Werts, der sich aus der Annahme ergibt, dass sich der Businessplan voll verwirklichen lässt - was allerdings höchst unsicher ist. Aufgrund der heftigen Reaktionen der Unternehmer und der Investoren ist die Zürcher Steuerbehörde auf ihren Entscheid zurückgekommen und will nun eine Besteuerung auf der Grundlage des Substanzwerts des Unternehmens in den ersten drei Jahren vornehmen, was einer Art \"Gnadenfrist\" gleichkommt, die das Problem jedoch lediglich verschiebt.<\/p><p>Zusammenfassend kann man sagen, dass die Vielfalt an Bewertungsmethoden, die sich von Kanton zu Kanton und von einem Tag zum nächsten unterscheiden und denen feste und objektive Kriterien fehlen, zu einer Situation der Unsicherheit führt, die sich negativ auswirkt. Dieses zufällig und willkürlich erscheinende Steuerregime wird für die Schweiz zum Handicap.<\/p><p>1. Was hält der Bundesrat von der Idee, die kantonalen Steuerpraktiken bezüglich der Methode der Bewertung von Start-ups zu harmonisieren und damit ein objektives Berechnungsmodell zu schaffen, das vom Geist der Förderung des Unternehmertums beseelt ist und das eine Änderung der Methode von einem Kanton zum anderen und von einem Tag zum nächsten vermeidet?<\/p><p>2. Könnte man in diesem Sinne eine Berechnungsregel aufstellen, die auf den Durchschnitt der letzten Finanzierungsrunden abstellt oder auf eine Kombination von Substanzwert des Unternehmens und reduziertem Verkehrswert? Oder auf eine noch andere Methode?<\/p><p>3. Hätte eine Harmonisierung Auswirkungen auf die Einnahmen der öffentlichen Hand? Das ist kaum zu erwarten. Die Harmonisierung würde hingegen Arbeitsplätze von hoher Wertschöpfung in der Schweiz erhalten und schaffen.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Die Bewertungsmethoden für Start-ups vereinheitlichen, um diese nicht aus der Schweiz zu vertreiben"}],"title":"Die Bewertungsmethoden für Start-ups vereinheitlichen, um diese nicht aus der Schweiz zu vertreiben"}