{"id":20163380,"updated":"2023-07-28T05:15:39Z","additionalIndexing":"24;34","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"councillor":{"code":3060,"gender":"m","id":4182,"name":"Béglé Claude","officialDenomination":"Béglé"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion C","code":"M-E","id":3,"name":"CVP-Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2016-06-06T00:00:00Z","legislativePeriod":50,"session":"5004"},"descriptors":[],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":5,"name":"Adm"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2017-12-14T00:00:00Z","text":"Zurückgezogen","type":17}]},"federalCouncilProposal":{"code":"-","date":"2016-08-17T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EFD","id":7,"name":"Finanzdepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1465164000000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1513206000000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":3060,"gender":"m","id":4182,"name":"Béglé Claude","officialDenomination":"Béglé"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion C","code":"M-E","id":3,"name":"CVP-Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"16.3380","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Durch die Digitalisierung der Finanzbranche kommen neue Akteure aus dem Internetbereich ins Spiel, die oft Zahlungs- oder Darlehensdienste anbieten. Diese neuen, innovativen Akteure sind inzwischen aus dem Finanzbereich nicht mehr wegzudenken. Die Schweiz muss diese neuen Akteure zulassen, dazu aber ihre Regelungen anpassen, damit insbesondere bezüglich der Sammlung und Nutzung von Kundendaten die gleichen Bedingungen herrschen. Die Digitalisierung der Finanzbranche wirft heikle Themen auf. So sind zum Beispiel die Schweizer Standards, was die Prüfung der Kundenidentität bei der Eröffnung eines Online-Bankkontos betrifft, höher als in anderen Ländern. Eine differenzierte Regelung, die auf einem Dialog zwischen den Akteuren basiert, muss die Interessen der Kundinnen und Kunden wahren und darf gleichzeitig die Effizienz der Dienstleistungsunternehmen nicht gefährden.<\/p><p>Die Digitalisierung führt zu einer Änderung der Risiken. Durch die gesammelten Daten können Gefahren im Bereich der Kredite und Versicherungen vermindert werden, während gleichzeitig der direkte Zugang zu Finanzdienstleistungen über Mobilgeräte und die zunehmende Digitalisierung der Transaktionen das Finanzsystem verwundbarer machen. Deshalb müssen angemessene Sicherheitsmassnahmen ergriffen werden.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Wie der Bundesrat u. a. in seiner Antwort auf die Interpellation Schneider-Schneiter 16.3272 dargelegt hat, ist er sich der zahlreichen in der Motion genannten Herausforderungen bewusst, welche die Digitalisierung im Finanzbereich mit sich bringt. Er ist bereits auf verschiedenen Ebenen daran, sie anzugehen und wo nötig Lösungen zu erarbeiten.<\/p><p>Insbesondere hat er das EFD am 20. April 2016 damit beauftragt, zu prüfen, ob zur Verringerung von Markteintrittshürden für Anbieter von innovativen Finanztechnologien im Finanzmarktrecht regulatorischer Handlungsbedarf besteht, und das weitere Vorgehen vorzuschlagen. Die Ergebnisse der Prüfung sollen bis im Herbst 2016 vorliegen. Die sich wandelnden Risiken des Finanzmarktes werden im Übrigen in sämtlichen Aspekten - so auch in Bezug auf die Digitalisierung - von den zuständigen Stellen laufend analysiert und beurteilt. Verschiedene Behördenstellen (EFD, Seco, SNB, Finma) nehmen bei den laufenden Arbeiten unterschiedliche Aufgaben und Verantwortlichkeiten wahr.<\/p><p>Da die verschiedenen Stellen unterschiedliche Aufträge zu erfüllen haben, ist eine gute Zusammenarbeit und Koordination von grösster Wichtigkeit. Die dazu notwendigen Strukturen sind vorhanden und haben sich bewährt. Der aktuelle Trend in Bezug auf die Digitalisierung unterscheidet sich diesbezüglich nicht grundsätzlich von anderen Entwicklung im Finanzbereich. Der durch die Digitalisierung angestossene Transformationsprozess führt im Finanzbereich zu gänzlich neuen Geschäftsmodellen, welche mit spezifischen Chancen und Risiken für unsere Volkswirtschaft einhergehen. Aus Sicht des Bundesrates können mit den bereits bestehenden und bewährten Strukturen den neuen Herausforderungen im Finanzbereich ausreichend Rechnung getragen werden. Das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen nimmt im Rahmen seiner Zuständigkeit für die Finanzmarktpolitik bereits heute die in der Motion geforderten Koordinationsaufgaben wahr. Auf die Schaffung einer zusätzlichen Koordinationsstelle auf Seite der Behörden für die Digitalisierung der Finanzbranche kann daher verzichtet werden.<\/p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, eine Koordinationsstelle einzurichten, um eine schnelle und effiziente Digitalisierung der Schweizer Finanzbranche sicherzustellen.<\/p><p>Die Digitalisierung der Finanzbranche bringt tiefgreifende technologische und kulturelle Veränderungen mit sich. Die einzelnen Akteure sind zwar dabei, sich auf diese Veränderungen einzustellen, eine Koordinationsstelle könnte sich jedoch einer umfassenden und auch technischen Sicht der Fragen der Digitalisierung annehmen. Dazu gehören die Anpassung der bestehenden Regelungen an die internationale Praxis und die Harmonisierung der Regelungen, damit alle Akteure (Banken, Fintech-Unternehmen, Internetriesen) die gleichen Vorteile und die gleichen Verpflichtungen haben. Wichtig ist auch eine technologieneutrale Formulierung der Regelungen, um Blockaden zu verhindern, sowie die Sicherstellung, dass die Kundinnen und Kunden gut über alle Online-Finanzdienstleistungen informiert werden. Ausserdem sollte sich die Koordinationsstelle auch mit der Absicherung gegenüber den Risiken der Digitalisierung befassen. Sie würde sich mit den Online-Finanzakteuren vernetzen und sich mit ihnen austauschen, um festzustellen, wie die Kundinnen und Kunden geschützt werden können, ohne dass ein Geschäftsmodell dadurch benachteiligt wird. Ausserdem sollte sie in der Lage sein, neue Technologien wie Blockchain oder das Internet der Dinge in Verbindung mit Darlehen vorwegzunehmen.<\/p><p>Die Digitalisierung schreitet ungewöhnlich schnell voran. Von ihrem Gelingen hängt der Erfolg des Finanzplatzes Schweiz ab.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Koordination der Digitalisierung der Finanzbranche"}],"title":"Koordination der Digitalisierung der Finanzbranche"}