﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20163397</id><updated>2023-07-28T05:07:59Z</updated><additionalIndexing>44;04</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Mo.</abbreviation><id>5</id><name>Motion</name></affairType><author><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2016-06-08T00:00:00Z</date><legislativePeriod>50</legislativePeriod><session>5004</session></deposit><descriptors /><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2017-12-14T00:00:00Z</date><text>Ablehnung</text><type>22</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><code>-</code><date>2016-08-17T00:00:00Z</date><text>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.</text></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EFD</abbreviation><id>7</id><name>Finanzdepartement</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2016-06-08T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2017-12-14T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><type>author</type></role><role><councillor><code>3086</code><gender>f</gender><id>4186</id><name>Mazzone Lisa</name><officialDenomination>Mazzone</officialDenomination></councillor><type>speaker</type></role></roles><shortId>16.3397</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>6</id><name>Begründung</name></type><value>&lt;p&gt;Das Bundespersonal ist gehalten, im Schnitt 41,5 Stunden pro Woche zu arbeiten (Art. 64 BPV); dies entspricht der durchschnittlichen Arbeitszeit der Vollzeitbeschäftigten in der Schweiz.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Dieser Durchschnittswert ist allerdings sehr hoch, denn die Schweizerinnen und Schweizer arbeiten im europäischen Vergleich pro Woche am längsten. Ausserdem sind diese Zahlen sogar noch zu niedrig gegriffen, da die modernen Technologien (Smartphones, Remote-Verbindungen usw.) zur Folge haben, dass die Angestellten auch in ihrer Freizeit arbeiten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Diese Situation ist aus verschiedenen Gründen unbefriedigend. Es ist wissenschaftlich erwiesen, dass übertrieben lange Arbeitszeiten das Risiko für Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Unfälle am Arbeitsplatz und psychische Gesundheitsprobleme erhöhen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Ausserdem nimmt die Produktivität mit zunehmender Arbeitszeit ab. Ein Bericht der Credit Suisse, gestützt auf Zahlen der OECD, zeigt, dass in der Schweiz die Arbeitsproduktivität im europäischen Vergleich gering ist, da bei uns die Arbeitszeiten länger sind, wodurch die Produktivität vermindert wird.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Eine Reduktion der Arbeitszeit hätte noch weitere grössere Vorteile: Sie würde es erleichtern, Arbeit und Familienleben miteinander zu vereinbaren, und eine gleichmässigere Verteilung der Arbeit in der Bevölkerung erlauben, was indirekt auch zu einer besseren Einkommensverteilung führen würde.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat hat die zahlreichen Vorteile einer Arbeitszeitreduktion erkannt, denn Angehörige des Bundespersonals können, wenn sie es wünschen, Teilzeit arbeiten oder sich eine Stelle teilen. Ausserdem dürfen sie nach einer Geburt oder einer Adoption ihr Arbeitspensum um 20 Prozent reduzieren (Art. 60a und 64 BPV).&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Diese Massnahmen gehen in die richtige Richtung, denn der Staat sollte bei der Reduzierung der Arbeitszeit mit gutem Beispiel vorangehen, damit die in der Schweiz angesiedelten Unternehmen die gute Praxis im Bereich der Arbeitszeitreduzierung ebenfalls anwenden. Dazu muss der Bundesrat den Angestellten des Bundes die Möglichkeit geben, ihre Arbeitszeit zumindest einmal in ihrer beruflichen Laufbahn um mindestens 10 Prozent zu reduzieren, falls sie dies wünschen.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Die Bundesverwaltung verfügt über zeitgemässe und zukunftsgerichtete Arbeitsbedingungen, die sie auf dem Arbeitsmarkt als attraktive und konkurrenzfähige Arbeitgeberin positionieren. Die Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben ist ein zentrales personalpolitisches Anliegen der Bundesverwaltung. So verfügt sie - wie in der Begründung der Motionärin teilweise auch erwähnt - bereits über zahlreiche Instrumente, welche die Vereinbarkeit zwischen beruflichem Engagement und privaten Verpflichtungen erleichtern (Teilzeitarbeit für Mitarbeitende und Kader - 2015: 52,1 Prozent Frauen und 10,2 Prozent Männer -, flexible Arbeitszeitmodelle, Jobsharing, Anspruch auf Beschäftigungsgradreduktion bei Geburt oder Adoption eines Kindes, Sabbatical, Home Office, flexible Pensionierungsmodelle usw.). Auch werden zur Förderung der Teilzeitarbeit die Vollzeitstellen der Bundesverwaltung mit einem Beschäftigungsgrad von 80 bis 100 Prozent ausgeschrieben.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Zudem fördert und erhält die Bundesverwaltung mit ihrem zertifizierten Betrieblichen Gesundheitsmanagement Bund (BGMB) Gesundheit, Motivation, Wohlbefinden und damit die Leistungsfähigkeit ihrer Mitarbeitenden. Das BGMB soll u. a. auch zur Verminderung der von der Motionärin erwähnten gesundheitlichen Risiken, die von neuen Technologien ausgehen, beitragen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Im Weiteren hat der Bundesrat in seiner am 18. November 2015 verabschiedeten Personalstrategie Bundesverwaltung 2016-2019 u. a. als Massnahmen definiert, dass die bestehenden Möglichkeiten zur Vereinbarkeit von Arbeit und Privatleben ausgeschöpft und eine Teilstrategie für mobile Arbeitsformen ausgearbeitet und umgesetzt werden sollen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Alle diese strategischen und operativen Massnahmen tragen dazu bei, die Vereinbarkeit von Arbeit und Privatleben zu optimieren.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Forderung der Motionärin könnte einen negativen Einfluss auf die betrieblichen Bedürfnisse der Arbeitgeberin Bundesverwaltung haben, insbesondere z. B. dann, wenn zahlreiche Mitarbeitende in einer Einheit gleichzeitig von ihrem Recht Gebrauch machen würden. Zudem ist eine nicht zu unterschätzende Anzahl Mitarbeitende in Schicht- oder schichtähnlichen Arbeitsmodellen tätig. Bei diesen Mitarbeitenden wäre ein standardisierter Anspruch auf eine Beschäftigungsgradreduktion nicht umsetzbar, da in diesen Zeitmodellen schon verschiedenen anderen gesetzlichen Vorgaben Rechnung getragen werden muss.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Es ist nicht zielführend, ein einseitiges Recht zu verankern. Bei sämtlichen Entscheiden müssen jeweils die Bedürfnisse beider Seiten berücksichtigt werden können.&lt;/p&gt;  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat wird beauftragt, die Bundespersonalverordnung (BPV) so anzupassen, dass die Angestellten ihre Arbeitszeit zumindest einmal in ihrer beruflichen Laufbahn um mindestens 10 Prozent reduzieren können, falls sie das wünschen. Der Beschäftigungsgrad darf jedoch nicht unter 50 Prozent zu liegen kommen.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Ein moderner Arbeitgeber. Bundesangestellte sollen ihre Arbeitszeit einfacher reduzieren können</value></text></texts><title>Ein moderner Arbeitgeber. Bundesangestellte sollen ihre Arbeitszeit einfacher reduzieren können</title></affair>