{"id":20163403,"updated":"2023-07-28T05:04:08Z","additionalIndexing":"2811","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2016-06-08T00:00:00Z","legislativePeriod":50,"session":"5004"},"descriptors":[],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2016-09-30T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2016-08-17T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EJPD","id":5,"name":"Justiz- und Polizeidepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1465336800000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1475186400000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"type":"author"},{"councillor":{"code":3109,"gender":"m","id":4208,"name":"Jauslin Matthias Samuel","officialDenomination":"Jauslin"},"type":"speaker"}],"shortId":"16.3403","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1.-3.\/5. Die letzten verfügbaren Zahlen zum Einsatz von Integrationsvereinbarungen in den Kantonen beziehen sich auf das Jahr 2013. So haben 2013 zehn Kantone dieses Instrument verwendet (Aargau, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Glarus, Graubünden, Luzern, St. Gallen, Schaffhausen, Solothurn und Thurgau). Es wurde sowohl bei neu Zugewanderten aus Drittstaaten als auch beim Familiennachzug aus Drittstaaten eingesetzt. Einzelne Kantone setzen Integrationsvereinbarungen auch bei vorläufig aufgenommenen Personen ein. Insgesamt sind 2013 1364 Integrationsvereinbarungen abgeschlossen worden. Dies entspricht rund 3 Prozent der Personen, die im Jahre 2013 aus Drittstaaten einwanderten (40 920). Die vorliegenden Zahlen aus dem Jahr 2013 lassen keine direkten quantitativen Rückschlüsse auf den Einsatz von Integrationsvereinbarungen bei spezifischen Zielgruppen oder zu den Konsequenzen bei Nichteinhaltung zu. Integrationsvereinbarungen können auch im Rahmen der Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung abgeschlossen werden.<\/p><p>4. Die Anwendung des Instrumentes der Integrationsvereinbarung in der Praxis ist unterschiedlich. Die Integrationsvereinbarung gelangt namentlich in Zusammenhang mit sprachlichen Defiziten zur Anwendung. Die Überprüfung erfolgt in der Regel durch die Zustellung eines Sprachnachweises (Testergebnis) oder einer Kursteilnahmebestätigung an die zuständige Behörde. Weitere Gründe für den Abschluss einer Integrationsvereinbarung sind Sozialhilfeabhängigkeit und die Missachtung der Rechtsordnung.<\/p><p>6. Der Bundesrat hat im Rahmen der Vernehmlassung zur Teilrevision der integrationsrechtlichen Bestimmungen im Ausländergesetz (Integration; 13.030) die Einführung einer generellen Anwendung vorgeschlagen. Die Ergebnisse der Vernehmlassung haben ergeben, dass ein flächendeckender Einsatz unverhältnismässig wäre, weil sich der Abschluss einer Integrationsvereinbarung nicht in allen Fällen aufdrängt. Es hat sich ausserdem gezeigt, dass der mit einer flächendeckenden Anwendung verbundene administrative Aufwand für die Kantone nicht zu bewältigen wäre.<\/p><p>Der Bundesrat hat deshalb in seiner Botschaft (BBl 2013 2447) vorgeschlagen, dass die zuständigen Behörden gezielt bei ungünstigem Integrationsverlauf Integrationsvereinbarungen abschliessen sollen. Damit die Behörden diesen Auftrag wahrnehmen können, sind die im Ausländergesetz vorgesehenen Meldepflichten weiter auszubauen. Neu soll die Nichteinhaltung einer Integrationsvereinbarung ohne entschuldbaren Grund auch ausdrücklich als Widerrufsgrund für Bewilligungen und andere Verfügungen aufgenommen werden.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Die Kantone haben gestützt auf Artikel 54 Absatz 1 des Ausländergesetzes (AuG) die Möglichkeit, die Erteilung einer Aufenthalts- oder Kurzaufenthaltsbewilligung von Angehörigen aus Drittstaaten mit der Bedingung zu verbinden, dass ein Sprach- oder Integrationskurs besucht wird. Diese Verpflichtung kann in einer Integrationsvereinbarung festgehalten werden; dies, um Ziele und Fortschritte bei der Integration zu planen und festzuhalten.<\/p><p>Der Bundesrat wird in diesem Zusammenhang um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:<\/p><p>1. Welche Kantone wandten 2014 und 2015 Integrationsvereinbarungen an? Wie oft wurden diese eingesetzt (effektiv und Quote)?<\/p><p>2. Wurden Integrationsvereinbarungen auch bei Verlängerung von Aufenthaltsbewilligungen eingegangen? Falls ja, wie oft (effektiv und Quote)?<\/p><p>3. Wie oft wurden Integrationsvereinbarungen beim Familiennachzug eingegangen (effektiv und Quote)?<\/p><p>4. Wie wird die Einhaltung der Vereinbarung in den Kantonen überprüft?<\/p><p>5. In wie vielen Fällen hat die Nichteinhaltung der Integrationsvereinbarung ausländerrechtliche Konsequenzen nach sich gezogen (effektiv und Quote)?<\/p><p>6. Kommt für den Bundesrat allenfalls eine Aufhebung der Kann-Formulierung in Artikel 54 Absatz 1 AuG hin zu einer generellen Anwendung infrage?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Stand der Integrationsvereinbarungen für Zugewanderte aus Drittstaaten"}],"title":"Stand der Integrationsvereinbarungen für Zugewanderte aus Drittstaaten"}