{"id":20163420,"updated":"2023-07-28T05:18:40Z","additionalIndexing":"52;36;04","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":3604,"gender":"f","id":4108,"name":"Chevalley Isabelle","officialDenomination":"Chevalley"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion GL","code":"GL","id":137,"name":"Grünliberale Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2016-06-09T00:00:00Z","legislativePeriod":50,"session":"5004"},"descriptors":[],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2016-09-30T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2016-09-07T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EDI","id":4,"name":"Departement des Innern","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1465423200000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1475186400000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":3604,"gender":"f","id":4108,"name":"Chevalley Isabelle","officialDenomination":"Chevalley"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion GL","code":"GL","id":137,"name":"Grünliberale Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"16.3420","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1. Der Bundesrat steht einer zentralen Bewilligungsbehörde für Tierversuche ablehnend gegenüber. Eine nationale Lösung würde mehr Nachteile als Vorteile mit sich bringen. Zwar könnte sie zu einer einheitlicheren Bewilligungspraxis führen. Damit eine zentrale Behörde aber alle heute in den Kantonen eingereichten Tierversuchsgesuche bearbeiten könnte, müsste sie über erhebliche Ressourcen verfügen. Insbesondere müsste sie auch alle Forschungsrichtungen abdecken, während die Kantone sich auf die Besonderheiten der in ihrem Kanton bestehenden Forschungsrichtungen konzentrieren können. Zudem liegt der Vollzug der Tierschutzgesetzgebung grundsätzlich bei den Kantonen. So sind die Kantone auch im Tierversuchsbereich für den Vollzug zuständig und für die Kontrolle der in ihren Forschungseinrichtungen durchgeführten Tierversuche. Es wäre weder sinnvoll noch effizient, wenn die Kantone die Einhaltung der Bewilligungen kontrollieren müssten, die eine zentrale Bewilligungsbehörde erteilt hat, oder wenn zusätzliche Kontrollen durch eine nationale Stelle eingeführt werden müssten. Bei einer Angliederung an ein Kompetenzzentrum 3R würde sich insbesondere die Frage der Unabhängigkeit der zentralen Bewilligungsstelle stellen, da ein Kompetenzzentrum 3R eng mit den im Bereich Tierversuche tätigen Institutionen zusammenarbeiten würde.<\/p><p>2. Die kantonalen Tierversuchskommissionen haben im Bewilligungsverfahren eine starke Position. Jedes Gesuch für einen belastenden Tierversuch muss ihnen zur Beurteilung vorgelegt werden. Im Kanton Zürich hat die Tierversuchskommission zudem Beschwerderechte; die gleichen Befugnisse haben mindestens drei gemeinsam handelnde Mitglieder der Tierversuchskommission. Die Zürcher Lösung den anderen Kantonen vorzuschreiben ginge aus Sicht des Bundesrates zu weit.<\/p><p>3. Der Bund führt keine Statistik über die von den Kantonen abgewiesenen Gesuche. Die Anzahl abgewiesener Gesuche sagt wenig über die Qualität des Bewilligungsverfahrens aus. In der Praxis gehen den Bewilligungsentscheiden häufig eingehende Diskussionen zwischen den Gesuchstellenden und den Behörden voraus. Diese führen zu Anpassungen der Gesuche und somit zur Verbesserung der Versuchsvorhaben. Für Vorhaben, welche die Bewilligungsvoraussetzungen offensichtlich nicht erfüllen, werden nach ersten informellen Abklärungen mit den Behörden oft gar keine Gesuche gestellt.<\/p><p>4. Die kantonalen Bewilligungsbehörden und die kantonalen Tierversuchskommissionen verfügen aufgrund der Konzentration der Tierversuche auf wenige Kantone über eine beträchtliche Erfahrung und Kompetenz in der Beurteilung der Gesuche. Sowohl die kantonalen Tierversuchskommissionen als auch die Aufgabenverteilung zwischen ihnen und der kantonalen Bewilligungsbehörde haben sich bewährt. Die Tierschutzorganisationen müssen in jeder kantonalen Tierversuchskommission angemessen vertreten sein. Der Bundesrat ist nicht der Ansicht, dass den Vertreterinnen und Vertretern der Tierschutzorganisationen in den kantonalen Tierversuchskommissionen nur eine Alibifunktion zukommt. Sie nehmen durch kritisches Hinterfragen der Vorhaben und ihre Diskussionsbeiträge eine wichtige Rolle wahr.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Im Tierschutzgesetz (Art. 18 Abs. 3) sind, im Rahmen des Bewilligungsverfahrens für Tierversuche, kantonale Tierversuchskommissionen vorgesehen. Diese prüfen die Bewilligungsgesuche und schlagen den Behörden vor, die Tierversuche zu bewilligen oder nicht (Art. 139 Abs. 4 der Tierschutzverordnung). Dieses Instrument, das seit rund zwanzig Jahren existiert, ist in der Forschung und in der Wirtschaft nicht unumstritten, denn die Kommissionen scheinen nicht unbedingt besonders wirkungsvoll, kompetent und nützlich zu sein. Sogar Tierschützerinnen und Tierschützer äussern sich kritisch darüber, da sie in den Kommissionen massiv untervertreten sind (Alibifunktion). <\/p><p>Der Kanton Zürich geht, was den Tierschutz betrifft, am weitesten. Denn die Vertreterinnen und Vertreter des Tierschutzes sind in der Zürcher Kommission zwar in der Minderheit, verfügen jedoch über ein Vetorecht. <\/p><p>Gewisse Vertreterinnen und Vertreter der Wirtschaft, der Forschung und des Tierschutzes schlagen inzwischen vor, anstelle des kantonalen Bewilligungsverfahrens eine zentrale Bundesstelle für Tierversuchsbewilligungen einzurichten.<\/p><p>Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:<\/p><p>1. Was hält der Bundesrat von der Forderung nach einer zentralen Bundesstelle, die landesweit Bewilligungen für Tierversuche erteilt (Vor- und Nachteile), und könnte eine solche Stelle gegebenenfalls an das vorgesehene 3R-Kompetenzzentrum angeschlossen werden?<\/p><p>2. Wie schätzt der Bundesrat in diesem Rahmen die Idee ein, die Stellung der kantonalen Kommissionen durch eine Übernahme des Zürcher Modells zu stärken (faktisches Vetorecht)? <\/p><p>3. Wie viele Bewilligungsgesuche wurden in den letzten zehn Jahren von den kantonalen Behörden aus Tierschutzgründen abgelehnt, und wie gross war der Anteil der abgelehnten Gesuche an der Gesamtzahl? Wie viele Gesuche mussten, was den Tierschutz betrifft, von den Gesuchstellerinnen und -stellern in diesen zehn Jahren nachgebessert werden?<\/p><p>4. Wie schätzt der Bundesrat die Wirkung, die Kompetenz und den Nutzen der kantonalen Tierversuchskommissionen ein, und was sagt er zum Vorwurf, wonach die Vertreterinnen und Vertreter des Tierschutzes in den Kommissionen unter den gegenwärtigen Verhältnissen eher eine Alibifunktion innehaben?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Nutzen und Zukunft der kantonalen Tierversuchskommissionen"}],"title":"Nutzen und Zukunft der kantonalen Tierversuchskommissionen"}