{"id":20163426,"updated":"2023-07-28T05:14:26Z","additionalIndexing":"15;36","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"councillor":{"code":3019,"gender":"m","id":4112,"name":"Minder Thomas","officialDenomination":"Minder"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"date":"2016-06-13T00:00:00Z","legislativePeriod":50,"session":"5004"},"descriptors":[],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"date":"2016-09-27T00:00:00Z","text":"Ablehnung","type":22}]},"federalCouncilProposal":{"code":"-","date":"2016-08-24T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"WBF","id":8,"name":"Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1465768800000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1474927200000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":3019,"gender":"m","id":4112,"name":"Minder Thomas","officialDenomination":"Minder"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"}],"shortId":"16.3426","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Beiträge zur Förderung von Innovationsprojekten durch die Kommission für Technologie und Innovation (KTI; fortan: Schweizerische Agentur für Innovationsförderung, Innosuisse) dürften eigentlich nur dann gewährt werden, wenn \"das Projekt ohne die Förderung durch den Bund voraussichtlich nicht realisiert werden\" kann (Art. 19 Abs. 2 Bst. c FIFG). Ob aber tatsächlich nur solche Projekte bewilligt werden, die ansonsten nicht durchgeführt werden, ist höchst fraglich. So finden sich in der umfangreichen Datenbank der gutgeheissenen KTI-Förderprojekte der letzten Jahre etwa auch private Partner wie ABB, Alstom, BASF, Ems Chemie, Geberit, IBM, Manufacture Cartier, Roche, Schindler, Siemens, Sika, Swiss Steel, Walt Disney Studios usw. Solche gutkapitalisierten, oftmals börsenkotierten Aktiengesellschaften können ihre Forschungs- und Entwicklungsprojekte durchaus selber finanzieren.<\/p><p>Solcherlei staatliche Subventionen sollen daher wieder KMU vorbehalten werden. Als Abgrenzungskriterium könnte beispielsweise die Pflicht zur ordentlichen Revision nach Artikel 727 Absatz 1 des Obligationenrechts erwogen werden.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Die Kommission für Technologie und Innovation (KTI; inskünftig Innosuisse) fördert wissenschaftsbasierte Innovationsprojekte in allen Disziplinen, die an Hochschulforschungsstätten vertreten sind. Dieser gesetzliche Auftrag (Art. 24 Abs. 1 des Bundesgesetzes vom 14. Dezember 2012 über die Förderung der Forschung und der Innovation; SR 420.1) wurde von den eidgenössischen Räten mit der Verabschiedung des Innosuisse-Gesetzes im Juni 2016 bestätigt (Art. 3 Abs. 1 Safig, BBl 2016 4947).<\/p><p>Die KTI beurteilt Projekte anhand von klar definierten Kriterien, darunter auch die vorhandene Kompetenz der beteiligten Projektpartner sowie das Marktpotenzial des Vorhabens unter Einbezug des volkswirtschaftlichen Nutzens. Jedes von der KTI geförderte Projekt benötigt einen oder mehrere Forschungs- und Umsetzungspartner. Die Förderbeiträge der KTI gehen dabei ausschliesslich an die Forschungspartner (Hochschulforschungsstätten und nichtkommerzielle Forschungsstätten); die privaten oder öffentlichen Umsetzungspartner erhalten keine Bundesbeiträge.<\/p><p>Die Umsetzungspartner haben ausserdem Eigenleistungen in der Höhe des gesprochenen Förderbeitrags der KTI in das gemeinsame Projekt einzubringen, um ihren Glauben an die Marktfähigkeit der entwickelten Produkte und Dienstleistungen auszuweisen.<\/p><p>Anhand der verfügbaren Statistiken der KTI ist festzustellen, dass die allermeisten Umsetzungspartner in KTI-Projekten als kleine oder mittelgrosse Unternehmen gelten: Im Jahr 2015 beschäftigten mehr als 75 Prozent aller Umsetzungspartner weniger als 250 Mitarbeitende, mehr als 92 Prozent aller Umsetzungspartner beschäftigten weniger als 2000 Mitarbeitende.<\/p><p>Wie der aktuelle Bericht zur Forschung und Innovation in der Schweiz (Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation 2016) zeigt, kooperieren Schweizer KMU bei ihren Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten in nennenswertem Ausmass mit in der Schweiz ansässigen multinationalen Grossunternehmen. Letztere setzen häufig Technologietrends und Schwerpunkte, die eine wichtige Sogwirkung für KMU haben. Als etablierte Zulieferer stellen die kleinen und mittelgrossen Firmen meist hochspezialisierte Komponenten im gemeinsamen Projekt zur Verfügung, was ihnen ermöglicht, ihre Innovationsaktivitäten in die Wertschöpfungskette der Grossunternehmen zu integrieren und Nischenmärkte zu belegen. Ein Ausschluss von Grossunternehmen als Umsetzungspartner in KTI-Projekten würde folglich auch die mit diesen vernetzten innovativen KMU treffen.<\/p><p>Frühere Untersuchungen der Innovationsförderung der KTI haben zudem gezeigt, dass die Zahl der sogenannten Mitnahmeeffekte bei geförderten Innovationsprojekten (d. h. Projekte, die auch ohne KTI-Förderbeiträge durchgeführt worden wären) insgesamt sehr gering ist. Gegenwärtig werden diese und weiterführende Wirkungszusammenhänge erneut untersucht; erste Ergebnisse sind nicht vor Ende 2016 zu erwarten. Zum gegenwärtigen Zeitpunkt eine Änderung der KTI-Förderpraxis ins Auge zu fassen, ohne Kenntnisse über mögliche Nebeneffekte vorliegen zu haben, wäre nicht sachgerecht. Der Bundesrat wird die eidgenössischen Räte zu gegebener Zeit über die Ergebnisse der Wirkungsanalysen informieren.<\/p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, dem Parlament einen Entwurf zu einer Änderung des Bundesgesetzes vom 14. Dezember 2012 über die Förderung der Forschung und der Innovation (FIFG) zu unterbreiten, um die privaten Partner von Innovationsprojekten (Art. 19 Abs. 2 Bst. a FIFG) auf Schweizer KMU zu beschränken. Insbesondere sollen nicht mehr börsenkotierte, internationale Grosskonzerne und deren Tochterunternehmungen von den Fördergeldern der KTI (fortan: Innosuisse) profitieren.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Innovationsförderung für Schweizer KMU statt für internationale Grosskonzerne"}],"title":"Innovationsförderung für Schweizer KMU statt für internationale Grosskonzerne"}