{"id":20163437,"updated":"2023-07-28T05:12:56Z","additionalIndexing":"15;2446","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2766,"gender":"f","id":4060,"name":"Schneeberger Daniela","officialDenomination":"Schneeberger"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion RL","code":"RL","id":1,"name":"FDP-Liberale Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2016-06-15T00:00:00Z","legislativePeriod":50,"session":"5004"},"descriptors":[],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2016-09-30T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2016-08-31T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EFD","id":7,"name":"Finanzdepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1465941600000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1475186400000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2766,"gender":"f","id":4060,"name":"Schneeberger Daniela","officialDenomination":"Schneeberger"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion RL","code":"RL","id":1,"name":"FDP-Liberale Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"16.3437","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Exportseitig besteht bereits seit Dezember 2010 die Möglichkeit, die Veranlagungsverfügungen elektronisch zu beziehen. So wird seit diesem Zeitpunkt mit der aktuellen Informatikplattform (e-dec-Export), im Gegensatz zur abgelösten Anwendung (ncts-Export), nur noch die elektronische Lösung zur Verfügung gestellt. Die damit gemachten Erfahrungen sind sowohl für die Wirtschaft als auch für die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV) durchwegs positiv.<\/p><p>Mit der geplanten Ausdehnung dieses Obligatoriums auf den Import wird die EZV Einsparungen im Rahmen des Stabilisierungsprogrammes 2017-2019 realisieren. Druckmaterial und Versandkosten bei der EZV werden eliminiert. Auch die Wirtschaft wird davon profitieren, indem Archivierungsplatz eingespart werden kann. Für beide Seiten bedeutet dies zudem eine Beschleunigung der Prozesse.<\/p><p>1. Die Angaben zu den Rechnungsdetails werden nicht abgeschafft, sondern neu nur noch elektronisch zur Verfügung gestellt.<\/p><p>2. Für Unternehmen mit einer täglich hohen Anzahl elektronischer Veranlagungsverfügungen besteht der Mehraufwand darin, dass sie sich einmalig bei der EZV registrieren müssen. Die EZV stellt bereits heute ein Web-Portal zur Verfügung, auf dem die Unternehmen nach der Anmeldung ihre elektronischen Veranlagungsverfügungen kostenlos abholen können.<\/p><p>Will ein Unternehmen das Abholen der elektronischen Veranlagungsverfügungen ausserdem automatisieren, muss es eine entsprechende Software beschaffen und installieren. Das zusätzlich dazu benötigte elektronische Zertifikat stellt die EZV gratis zur Verfügung. Mehrere Unternehmen profitieren bereits heute von dieser Möglichkeit.<\/p><p>Unternehmen mit wenigen Anmeldungen können schon heute die elektronischen Veranlagungsverfügungen ohne Registrierung bei der EZV mit einem \"Zugangscode\" abholen.<\/p><p>Zudem profitieren alle Unternehmen davon, dass die elektronischen Veranlagungsverfügungen sofort zur Verfügung stehen, um sie allenfalls an einen Endkunden weiterzuleiten, und nicht erst nach ein paar Tagen mit der postalischen Zustellung.<\/p><p>3. Der Bundesrat geht davon aus, dass allfällige Investitionskosten durch das Einsparen von Archivierungsräumen, den Wegfall der Papiersortierung und das schnellere Wiederauffinden von elektronischen Dokumenten im Bedarfsfall wieder ausgeglichen werden.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Bis anhin hat die Oberzolldirektion die Details zu den in Rechnung gestellten Einfuhrumsatzsteuern und Zöllen den betroffenen Import-Unternehmen automatisch zugesandt. Neu müssen diese Daten vom Unternehmen jeweils abgeholt werden. Dies bedeutet nicht nur Mehraufwand für die Unternehmen, sondern auch den Einkauf zusätzlicher Software. Gerade in Zeiten der Euroschwäche sollten Schweizer Unternehmen jedoch nicht zusätzlich mit Kosten und Bürokratie belastet werden. <\/p><p>Der Bundesrat wird daher um die Beantwortung folgender Fragen gebeten: <\/p><p>1. Wieso wurden diese Angaben zu den Rechnungsdetails abgeschafft? <\/p><p>2. Wie hoch fällt der Mehraufwand für die Unternehmen aus? <\/p><p>3. Wie plant er die Kosten für die Unternehmen in diesem Bereich wieder zu senken?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Mehr Aufwand für die Unternehmen durch die Oberzolldirektion?"}],"title":"Mehr Aufwand für die Unternehmen durch die Oberzolldirektion?"}