{"id":20163445,"updated":"2023-07-28T05:10:05Z","additionalIndexing":"10;2811;1231","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":3055,"gender":"m","id":4154,"name":"Addor Jean-Luc","officialDenomination":"Addor"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2016-06-15T00:00:00Z","legislativePeriod":50,"session":"5004"},"descriptors":[],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2016-09-30T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2016-09-07T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EJPD","id":5,"name":"Justiz- und Polizeidepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1465941600000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1475186400000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":3055,"gender":"m","id":4154,"name":"Addor Jean-Luc","officialDenomination":"Addor"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"}],"shortId":"16.3445","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Der österreichische Aussenminister hat anscheinend vorgeschlagen, die EU solle sich an der australischen Migrationspolitik orientieren und Asylsuchende am direkten Zugang zum Kontinent hindern, indem sie sie für die Dauer des Asylverfahrens auf Inseln festhält. <\/p><p>In seiner Antwort auf meine Frage 16.5272, \"Migrationspolitik Australiens. Ein Beispiel für Europa?\", befand der Bundesrat, dieses Modell lasse sich \"aus juristischen und praktischen Gründen\" nicht auf den europäischen Kontext übertragen. Er ist jedoch nicht darauf eingegangen, was für \"praktische Gründe\" das sein sollten. Was die juristischen Gründe betrifft, so hat er nur andeutungsweise von einer angeblichen Verletzung des Non-Refoulement-Gebots gesprochen und von Interventionen des UNHCR bei den australischen Behörden, um sie auf einen möglichen Verstoss ihrer Politik gegen die Genfer Flüchtlingskonvention hinzuweisen. <\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1. Die australische Flüchtlingspolitik verhindert, dass Asylsuchende direkt nach Australien einreisen: einerseits mit der Rückweisung von Flüchtlingsbooten auf hoher See, andererseits mit der Internierung von Asylsuchenden in Auffanglagern ausserhalb Australiens. Diese Praxis steht in verschiedener Hinsicht in Widerspruch mit dem Völkerrecht. Bei der Rückweisung von Flüchtlingsbooten auf hoher See ohne Einzelfallprüfung besteht das Risiko, dass Menschen in Staaten zurückgeschickt werden, in denen ihnen Folter oder andere Formen von unmenschlicher Behandlung drohen. Dies widerspricht dem Non-Refoulement-Prinzip als Teil des zwingenden Völkerrechts. Die Internierung von Asylsuchenden in Auffanglagern ausserhalb Australiens und die dort herrschenden Haftbedingungen stehen in Konflikt mit internationalem Recht, insbesondere mit den Standards im Umgang mit Schutzsuchenden wie zum Beispiel die Uno-Antifolterkonvention oder der Uno-Zivilpakt (Uno-Pakt II). Berichten der Uno und von Menschenrechtsorganisationen zufolge sind die Menschen, darunter viele Kinder, mehrheitlich schwer traumatisiert und leben unter prekären Umständen, ohne Zugang zu angemessener medizinischer und psychologischer Betreuung. Zudem kommt es regelmässig zu Misshandlungen und Vergewaltigungen. Selbstverstümmelungen oder Selbstmorde sind häufig. Diese Missstände wurden durch über 2000 Berichte, die \"Nauru Files\", welche die britische Zeitung \"The Guardian\" im August 2016 veröffentlichte, erneut bekräftigt. Diesen Dokumenten zufolge bestehen auch erhebliche Defizite in der juristischen Verfolgung solcher Straftaten. Weiter wird anerkannten Flüchtlingen in der Regel das Recht auf Freizügigkeit und Zugang zum Arbeitsmarkt verwehrt, was der Genfer Flüchtlingskonvention zuwiderläuft. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass das australische Modell kein Beispiel für den Umgang mit Schutzsuchenden in Europa sein kann. Als Sitzstaat des UNHCR und weiterer Uno-Organisationen sowie als Depositarstaat der Genfer Konventionen ist es überdies im wohlverstandenen Eigeninteresse der Schweiz, ihre internationalen Verpflichtungen konsequent einzuhalten. Die Asyl- und Flüchtlingspolitik muss in Einklang mit den internationalen Verpflichtungen stehen: Sie soll den Schutz und die Würde der Menschen, die vor Verfolgung oder Krieg flüchten, hochhalten.<\/p><p>2. Bisher wurden von der Uno keine Sanktionen im völkerrechtlichen Sinne beschlossen (der Uno-Sicherheitsrat kann solche beschliessen, wenn eine Bedrohung oder ein Bruch des Friedens oder eine Angriffshandlung vorliegt). Hingegen kritisieren das Uno-Hochkommissariat für Menschenrechte, Uno-Vertragsorgane und Sonderberichterstatter sowie verschiedene Menschenrechtsorganisationen die Umstände seit Jahren scharf. Weiter wird die Praxis Australiens im Rahmen der regelmässigen Überprüfung aller Staaten im Uno-Menschenrechtsrat von zahlreichen Staaten als nicht mit internationalem Recht vereinbar angeprangert. Auch der Bundesrat verfolgt den Ansatz, Menschenrechtsanliegen in den einschlägigen internationalen Gremien - insbesondere im Uno-Menschenrechtsrat - sowie bilateral mit den betroffenen Staaten zur Sprache zu bringen, um Fortschritte zu erzielen.<\/p><p>3. Das australische Migrationsmodell basiert insbesondere auf einem systematischen Aufgreifen der Flüchtlinge beim illegalen Grenzübertritt. Zusätzlich zu den vorangehend erwähnten völkerrechtlichen Schranken betreffend die Ergreifung solcher Massnahmen machen praktische Überlegungen eine Flüchtlingspolitik, wie von Australien vorgelebt, in Europa unmöglich: Dazu gehört zum Ersten die schiere Anzahl von Schutzsuchenden, die in Europa eintreffen, die wesentlich höher ist als im Falle Australiens. Zum Zweiten würde - aufgrund der geografischen Besonderheiten Europas, insbesondere der Nähe zu angrenzenden Drittstaaten - eine lückenlose Überwachung der Aussengrenzen, wie sie in Australien erfolgt, eine logistische und finanzielle Herausforderung bedeuten, die kaum zu bewältigen ist. Zudem stellt sich die Frage, in welches Nachbarland Europas die irregulär eingereisten Migrantinnen und Migranten überstellt werden sollen. Angesichts der politisch instabilen Lage in mehreren Ländern, aus denen diese Personen illegal in Richtung EU ausreisen, ist es höchst unwahrscheinlich bis unmöglich, dass ein Land bereit und fähig ist, ein faires Asylverfahren sicherzustellen, welches die Menschenrechtsnormen einhält.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>1. Worin genau widerspricht die Anwendung des australischen Migrationsmodells dem Völkerrecht?<\/p><p>2. Falls sie dem Völkerrecht widerspricht: Wie ist es dann möglich, dass Australien seine Migrationspolitik trotzdem ungestraft fortführen kann? <\/p><p>3. Welche praktischen Gründe sprechen dagegen, dass sich Europa an dieser Politik orientiert, die sich anscheinend bewährt hat?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Was hindert Europa daran, sich bei seiner Migrationspolitik am australischen Modell zu orientieren?"}],"title":"Was hindert Europa daran, sich bei seiner Migrationspolitik am australischen Modell zu orientieren?"}