{"id":20163458,"updated":"2023-07-28T14:49:13Z","additionalIndexing":"2846;15","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"councillor":{"code":3105,"gender":"m","id":4204,"name":"Rieder Beat","officialDenomination":"Rieder"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion C","code":"M-E","id":3,"name":"CVP-Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"date":"2016-06-15T00:00:00Z","legislativePeriod":50,"session":"5004"},"descriptors":[],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"date":"2016-09-26T00:00:00Z","text":"Zuweisung an die zuständige Kommission zur Vorberatung","type":66},{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"date":"2017-03-15T00:00:00Z","text":"Ablehnung","type":22}]},"federalCouncilProposal":{"code":"-","date":"2016-08-17T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[{"committee":{"abbreviation":"UREK-SR","id":20,"name":"Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie SR","abbreviation1":"UREK-S","abbreviation2":"UREK","committeeNumber":20,"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"typeCode":1},"date":"2016-09-30T00:00:00Z","registrations":[{"correspondents":[{"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"councillor":{"code":2783,"gender":"m","id":4078,"name":"Schmid Martin","officialDenomination":"Schmid Martin"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion RL","code":"RL","id":1,"name":"FDP-Liberale Fraktion"},"language":"de"}],"sessionId":"5007"}]}],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"UVEK","id":9,"name":"Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1465941600000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1489532400000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2667,"gender":"m","id":3831,"name":"Bischofberger Ivo","officialDenomination":"Bischofberger"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3053,"gender":"m","id":4153,"name":"Hegglin Peter","officialDenomination":"Hegglin Peter"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2718,"gender":"m","id":3915,"name":"Fournier Jean-René","officialDenomination":"Fournier"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3106,"gender":"m","id":4205,"name":"Vonlanthen Beat","officialDenomination":"Vonlanthen"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3107,"gender":"m","id":4206,"name":"Ettlin Erich","officialDenomination":"Ettlin Erich"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3105,"gender":"m","id":4204,"name":"Rieder Beat","officialDenomination":"Rieder"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion C","code":"M-E","id":3,"name":"CVP-Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"16.3458","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Artikel 8 Absatz 4 ZWG sieht vor, dass ein strukturierter Beherbergungsbetrieb, der am 11. März 2012 schon bestanden hat, unter den in den Buchstaben a bis d aufgeführten Voraussetzungen bis maximal zu 50 Prozent der Hauptnutzfläche zu Wohnungen ohne Nutzungsbeschränkung nach Artikel 7 Absatz 1 ZWG umgenutzt werden kann.<\/p><p>Ein Betrieb, der auf 100 Prozent der Nutzfläche nicht mehr wirtschaftlich weitergeführt werden kann - wie dies u. a. die Voraussetzung in Artikel 8 Absatz 4 Buchstabe b ZWG verlangt -, wird jedoch nicht wirtschaftlicher, wenn er seine Nutzfläche um die Hälfte reduziert. Zumal die Wirtschaftlichkeit der strukturierten Beherbergungsbetriebe in den saisonalen Spitzenzeiten (Weihnachts-, Sport- und teilweise Osterferien) signifikant höher ist als in der übrigen Saison, geschweige denn in der Zwischensaison. Die Konsequenz bei der Anwendung der in Artikel 8 Absatz 4 ZWG gewählten Formulierung wäre eine Minderung statt eine Steigerung der Wirtschaftlichkeit, welche zur Forderung der warmen Betten in Widerspruch steht.<\/p><p>Abgesehen davon sind die in den Buchstaben a bis d genannten Voraussetzungen (Bewirtschaftungsdauer von 25 Jahren, fehlende Wirtschaftlichkeit, ohne eigenes Verschulden, keine überwiegenden Interessen) bereits restriktiv genug, um die Ziele des ZWG zu erreichen. Allenfalls liesse sich Buchstabe b dergestalt formulieren, dass es hiesse: \"nicht mehr als solcher und auch nicht auf kleinerer Nutzungsfläche wirtschaftlich weitergeführt werden kann\". In jedem Fall besteht ein öffentliches Interesse daran, dass unrentable strukturierte Beherbergungsbetriebe, teilweise mitten in einer Skistation, mitten in einem Dorf, nicht einfach schliessen, sondern dass die damit verbundene und bestehende Nutzungsfläche touristisch genutzt wird.<\/p><p>Aus diesem Grund wird verlangt, dass bei der Umnutzung strukturierter Beherbergungsbetriebe keine halben Sachen gemacht werden, so, wie dies der Bundesrat in seinem ersten Entwurf richtigerweise bereits vorgesehen hatte.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Artikel 8 Absatz 4 des Zweitwohnungsgesetzes vom 20. März 2015 (ZWG; SR 702) lässt die Umnutzung eines Hotels bzw. strukturierten Beherbergungsbetriebs zu. Im Unterschied zur Fassung, die den eidgenössischen Räten vom Bundesrat vorgelegt wurde, darf jedoch nur noch die Hälfte der Hauptnutzfläche in Wohnungen ohne Nutzungsbeschränkung umgenutzt werden. Für die andere Hälfte besteht indes keine Weiterführungspflicht als Hotel. Sie kann vielmehr - soweit nicht Wohnungen ohne Nutzungsbeschränkung realisiert werden sollen - grundsätzlich jeder mit den geltenden Nutzungsvorschriften übereinstimmenden Nutzung zugeführt oder allenfalls auch abgerissen werden. Artikel 8 Absatz 4 ZWG zwingt den Betreiber somit nicht dazu, die nicht zu Wohnungen ohne Nutzungsbeschränkung umgenutzte Gebäudehälfte weiterhin als unrentables Hotel bzw. strukturierten Beherbergungsbetrieb zu betreiben.<\/p><p>Im Unterschied zu Artikel 8 Absätze 1 und 2 ZWG wurde Artikel 8 Absatz 4 ZWG nicht erlassen, um für neue oder bestehende Hotelbetriebe Möglichkeiten der Querfinanzierung zu schaffen, sondern um den Marktaustritt nicht mehr rentabler Hotels zu ermöglichen. Bei der darin vorgesehenen Beschränkung der Umnutzungsmöglichkeit handelt es sich um einen politischen Kompromiss, der im Nationalrat gefunden wurde. Auf die Probleme, die sich dadurch ergeben können, hatte der Bundesrat bereits in der parlamentarischen Beratung zum ZWG hingewiesen.<\/p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, Artikel 8 Absatz 4 des Zweitwohnungsgesetzes (ZWG) und Artikel 5 der Verordnung zum ZWG so abzuändern, dass zukünftig eine Umnutzung von bis zu 100 Prozent der Hauptnutzfläche strukturierter Beherbergungsbetriebe zu Wohnungen ohne Nutzungsbeschränkung nach Artikel 7 Absatz 1 ZWG möglich ist.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Umwandlung strukturierter Beherbergungsbetriebe. Keine halben Sachen!"}],"title":"Umwandlung strukturierter Beherbergungsbetriebe. Keine halben Sachen!"}