{"id":20163463,"updated":"2023-07-28T05:21:56Z","additionalIndexing":"08;15","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2632,"gender":"m","id":1120,"name":"Sommaruga Carlo","officialDenomination":"Sommaruga Carlo"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2016-06-15T00:00:00Z","legislativePeriod":50,"session":"5004"},"descriptors":[],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":2,"name":"Diskussion"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2016-09-30T00:00:00Z","text":"Diskussion verschoben","type":29},{"category":{"id":5,"name":"Adm"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2018-06-15T00:00:00Z","text":"Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt","type":32}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2016-08-17T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"WBF","id":8,"name":"Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1465941600000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1529013600000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2702,"gender":"m","id":3899,"name":"Nussbaumer Eric","officialDenomination":"Nussbaumer"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3018,"gender":"m","id":4106,"name":"Naef Martin","officialDenomination":"Naef"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3007,"gender":"m","id":4113,"name":"Tornare Manuel","officialDenomination":"Tornare"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3035,"gender":"f","id":4131,"name":"Friedl Claudia","officialDenomination":"Friedl Claudia"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2632,"gender":"m","id":1120,"name":"Sommaruga Carlo","officialDenomination":"Sommaruga Carlo"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"16.3463","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1.\/2. Wie im Bericht der interdepartementalen Arbeitsgruppe vom 7. März 2016 festgehalten wird, hat die Schweiz in den letzten Jahren ihre Verhandlungsgrundlagen für Investitionsschutzabkommen (ISA) kontinuierlich weiterentwickelt, um den internationalen Entwicklungen Rechnung zu tragen. Daraus kann aber nicht geschlossen werden, dass die bestehenden ISA missbrauchsanfällig sind bzw. den Zielen nachhaltiger Entwicklung nicht genügen und neu verhandelt werden müssen. Auch die Schiedsgerichtsurteile, welche gestützt auf die ISA der Schweiz ergangen sind, lassen keine derartige Schlussfolgerung zu. Bei den verschiedenen neuen Bestimmungen, welche die Schweiz in den letzten Jahren ausgearbeitet hat, handelt es sich um Präzisierungen der Abkommen. Dadurch werden die Rechtssicherheit für Vertragsstaaten und Investoren erhöht sowie zusätzliche Kriterien für die Auslegung der Abkommen durch die Schiedsgerichte etabliert, ohne grundsätzlich von der bisherigen Vertragspraxis abzurücken. Zu berücksichtigen ist zudem, dass Streitigkeiten zwischen Investoren und den Gaststaaten in der Regel einvernehmlich oder auf dem nationalen Rechtsweg gelöst werden. Die Einleitung eines Investor-Staat-Schiedsverfahrens bildet eine Ausnahme. Die Schweiz gehört weltweit zu den zehn Staaten mit den grössten Beständen von Direktinvestitionen im Ausland und mit einer grossen Zahl von ISA (117 ISA, welche zurzeit in Kraft sind). Dennoch sind aus den letzten 25 Jahren nur ungefähr 25 Fälle bekannt, in welchen Schweizer Investoren ein Investor-Staat-Schiedsverfahren gestützt auf ein ISA durchgeführt haben. Gegen die Schweiz hat bisher noch nie ein Schiedsverfahren stattgefunden. Vor diesem Hintergrund sieht der Bundesrat keine Notwendigkeit, die bestehenden Abkommen systematisch neu zu verhandeln. Die neu entwickelten Bestimmungen werden von der Schweiz jedoch - in Ergänzung zum bisherigen Verhandlungstext - in alle laufenden Verhandlungen eingebracht.<\/p><p>3. Da die ISA der Schweiz inhaltlich zu einem sehr hohen Grad übereinstimmen, sind die in der Interpellation aufgezählten Klauseln in den meisten Abkommen enthalten. Wie bereits in der Antwort auf die Fragen 1 und 2 erwähnt, ist es nicht angezeigt, einzelne Klauseln in den ISA als besonders missbrauchsanfällig zu bezeichnen und ausser Kraft zu setzen. Alle Bestimmungen der ISA bilden jedoch Gegenstand einer regelmässigen Überprüfung. So hat die interdepartementale Arbeitsgruppe in ihrem Bericht vom 7. März 2016 beispielsweise vorgeschlagen, die Klausel zur \"gerechten und billigen Behandlung\" noch genauer zu definieren und mit einer Liste von exemplarischen Massnahmen, die gegen diesen Standard verstossen, zu ergänzen. In ähnlicher Weise wird in Zukunft die Bestimmung zur \"indirekten Enteignung\" mit einer Liste von Kriterien ergänzt, anhand derer sich bei der Prüfung spezifischer Fälle ermitteln lässt, ob es sich um eine indirekte Enteignung handelt.<\/p><p>Das dichte ISA-Vertragsnetz der Schweiz wird unter Berücksichtigung der verfügbaren Ressourcen schrittweise erneuert. Dabei werden die Verhandlungspartner u. a. nach folgenden Kriterien ausgewählt: Bedarf nach zusätzlichem Rechtsschutz für Schweizer Investoren (z. B. falls kein oder nur ein lückenhaftes ISA besteht), Verhandlungswunsch bzw. Verhandlungsbereitschaft und wirtschaftliche Bedeutung des Partnerlandes sowie erwartete Synergien mit gleichzeitig stattfindenden Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen.<\/p><p>4. Die ISA der Schweiz enthalten keine detaillierten Verfahrensregeln - auch keine Filterklauseln - für Investor-Staat-Schiedsverfahren, sondern verweisen auf bereits bestehende Verfahrensregeln wie z. B. die Regeln des Internationalen Zentrums zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten (ICSID). In der umfassenden ICSID-Schiedsordnung (Art. 41.6 ICSID Arbitration Rules) ist eine Filterklausel enthalten, welche es einem Schiedsgericht ermöglicht, offensichtlich unzulässige oder unbegründete Klagen nicht zuzulassen. Aufgrund des Verweises auf die ICSID-Regeln in den ISA der Schweiz ist die Abweisung missbräuchlicher Klagen bereits heute grundsätzlich möglich. Gestützt auf den Vorschlag der interdepartementalen Arbeitsgruppe wird die Schweiz aber in zukünftige ISA eine explizite Bestimmung analog zur erwähnten ICSID-Regel aufnehmen. Damit wird nicht nur die politische Bedeutung dieser Bestimmung hervorgehoben, sondern diese auch auf Schiedsverfahren, welche nach anderen Verfahrensregeln (z. B. Uncitral) durchgeführt werden, anwendbar gemacht.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der seit Anfang der Sechzigerjahre im Kontext des Kalten Krieges und der Dekolonisation aufgebaute Investitionsschutz mittels bilateraler Abkommen ist weltweit im Umbruch begriffen. Zahlreiche Schwellenländer schütteln heute die durch ein tiefes Misstrauen gegenüber dem nationalen Rechtssystem geprägten Abkommen ab. Weil die privaten Investoren inzwischen 40 Prozent ihrer Entschädigungsklagen gegen Industrieländern richten, ist auch im reichen Norden ein Umdenken in Gang. <\/p><p>Die Schweiz nutzt mit zurzeit 131 abgeschlossenen und 118 in Kraft gesetzten bilateralen Investitionsschutzabkommen (ISA) dieses Instrument so häufig wie kaum ein anderes Land. Umso dringender sind die Reduktion der Missbrauchsrisiken und die Neuorientierung der ISA auf Nachhaltigkeit und hohe Arbeits- und Umweltstandards.<\/p><p>Dies bestätigte eine verwaltungsinterne Arbeitsgruppe zur Überarbeitung der Verhandlungsgrundlagen für ISA, die am 7. März 2016 ihre Ergebnisse präsentierte, und ebenso eine im April 2016 von der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit veröffentlichte Studie über die Neuausrichtung der Schweizer ISA an die Anforderungen der nachhaltigen Entwicklung.<\/p><p>1. Wann legt der Bundesrat seine Agenda zur raschen Erneuerung der bestehenden 131 ISA vor? Bis wann werden deren Missbrauchsrisiken minimiert und die Neuorientierung auf Nachhaltigkeit und hohe Standards abgeschlossen sein? <\/p><p>2. Wird er alle bestehenden ISA auf die Frage hin überprüfen, ob sie missbrauchsanfällig sind und den Zielen nachhaltiger Entwicklung genügen? <\/p><p>3. In den letzten fünfzehn Jahren erwiesen sich unter anderem folgende Klauseln als besonders missbrauchsanfällig:<\/p><p>a. allgemeine Klauseln über \"gerechte und billige Behandlung\";<\/p><p>b. Verbot von Verschlechterungen;<\/p><p>c. umfassende Verpflichtung, Lizenzen und Bewilligungen zu erteilen;<\/p><p>d. Auffangklauseln, sämtliche \"übrigen\" Verpflichtungen einzuhalten;<\/p><p>e. die Verpflichtung, sogenannte \"indirekte\" Enteignungen zu entschädigen.<\/p><p>- Wie viele ISA der Schweiz enthalten solche Klauseln?<\/p><p>- Wird er diese vorläufig ausser Kraft setzen und prioritär deren Neuaushandlung anstreben?<\/p><p>- Nach welchen Kriterien wählt er die ISA aus, welche prioritär erneuert werden müssen?<\/p><p>4. Wie viele ISA enthalten Filterklauseln, die ermöglichen, besonders missbräuchliche Klagen an ein Schiedsgericht nicht zuzulassen?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Agenda für die Erneuerung und eventuell Sistierung der bilateralen Investitionsschutzabkommen"}],"title":"Agenda für die Erneuerung und eventuell Sistierung der bilateralen Investitionsschutzabkommen"}