﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20163466</id><updated>2023-07-28T05:23:08Z</updated><additionalIndexing>2811;28</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><councillor><code>2630</code><gender>f</gender><id>1129</id><name>Schenker Silvia</name><officialDenomination>Schenker Silvia</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion S</abbreviation><code>S</code><id>2</id><name>Sozialdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2016-06-15T00:00:00Z</date><legislativePeriod>50</legislativePeriod><session>5004</session></deposit><descriptors /><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2016-09-30T00:00:00Z</date><text>Erledigt</text><type>30</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>2016-08-24T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EJPD</abbreviation><id>5</id><name>Justiz- und Polizeidepartement</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2016-06-15T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2016-09-30T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2632</code><gender>m</gender><id>1120</id><name>Sommaruga Carlo</name><officialDenomination>Sommaruga Carlo</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2744</code><gender>f</gender><id>4031</id><name>Ingold Maja</name><officialDenomination>Ingold</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2608</code><gender>f</gender><id>1147</id><name>Kiener Nellen Margret</name><officialDenomination>Kiener Nellen</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2601</code><gender>f</gender><id>1156</id><name>Heim Bea</name><officialDenomination>Heim</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2777</code><gender>f</gender><id>4069</id><name>Feri Yvonne</name><officialDenomination>Feri Yvonne</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2792</code><gender>m</gender><id>4076</id><name>Hadorn Philipp</name><officialDenomination>Hadorn</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2795</code><gender>m</gender><id>4091</id><name>Reynard Mathias</name><officialDenomination>Reynard</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>3018</code><gender>m</gender><id>4106</id><name>Naef Martin</name><officialDenomination>Naef</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>3035</code><gender>f</gender><id>4131</id><name>Friedl Claudia</name><officialDenomination>Friedl Claudia</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2583</code><gender>f</gender><id>1131</id><name>Allemann Evi</name><officialDenomination>Allemann</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>3058</code><gender>f</gender><id>4184</id><name>Arslan Sibel</name><officialDenomination>Arslan</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2630</code><gender>f</gender><id>1129</id><name>Schenker Silvia</name><officialDenomination>Schenker Silvia</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion S</abbreviation><code>S</code><id>2</id><name>Sozialdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>16.3466</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>6</id><name>Begründung</name></type><value>&lt;p&gt;Der Entscheid, ob ein Asylsuchender minderjährig ist oder nicht, kann für die Betroffenen weitreichende Folgen haben. Minderjährige Asylsuchende erhalten einen besonderen Schutz, indem sie z. B. einen Beistand erhalten, der ihre Interessen wahrt, oder nur unter bestimmten Bedingungen in das Dublin-Land zurückgewiesen werden können, aus dem sie herkommen. Auch in Bezug auf die Unterbringung muss den Bedürfnissen von minderjährigen Asylsuchenden Rechnung getragen werden. Aus all diesen Gründen muss bei Zweifeln an der Altersangabe des Jugendlichen besonders vorsichtig gehandelt werden. Nun war verschiedentlich zu lesen und zu hören, dass Methoden zur Bestimmung des Alters von Asylsuchenden angewendet werden, die in Fachkreisen sehr bestritten sind. Ausserdem hat das Bundesverwaltungsgericht Entscheide des Staatssekretariates für Migration, die aufgrund von Handknochenanalysen getroffen wurden, wiederholt korrigiert.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Aufgrund der zentralen Bedeutung des Alters von jugendlichen Asylsuchenden und aufgrund der Kinderrechtskonvention soll im Zweifelsfall zugunsten der jugendlichen Asylsuchenden entschieden und Minderjährigkeit angenommen werden. Sicher aber soll nicht allein aufgrund von medizinischen Methoden entschieden werden.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;1. Gemäss der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes ist zur Beurteilung der Glaubhaftigkeit der behaupteten Minderjährigkeit einer asylsuchenden Person, die sich als minderjährig bezeichnet, eine Gesamtbeurteilung sämtlicher Indizien vorzunehmen (Emark 2004/30 und Emark 2005/16). Es gilt also, eine Abwägung aller Elemente vorzunehmen, die für oder gegen das geltend gemachte Alter sprechen. Diese Indizien sind nicht alle gleichwertig. Die verschiedenen Elemente, mit denen die Glaubhaftigkeit der Minderjährigkeit beurteilt wird, sind: echte Identitätsausweise (starkes Indiz), Würdigung der Angaben der gesuchstellenden Person in Bezug auf das geltend gemachte Alter (starkes Indiz), Würdigung der Aussagen der gesuchstellenden Person zu den Gründen für die Nichtabgabe von Ausweispapieren (starkes Indiz), Würdigung des Resultats einer Knochenaltersanalyse (schwaches Indiz) und Würdigung der äusserlichen Erscheinung der gesuchstellenden Person (sehr schwaches Indiz).&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Das Staatssekretariat für Migration weiss um die Kritik an der Zuverlässigkeit dieser Methode und ist sich bewusst, dass die Ergebnisse einer radiologischen Untersuchung der Handknochen (Methode von Greulich und Pyle) keinen verlässlichen Altersnachweis liefern. Deshalb müssen diese Ergebnisse, die als schwaches Indiz gelten, im Rahmen der Gesamtbeurteilung sämtlicher Indizien abgewogen werden. Es kann höchstens bestätigt werden, dass eine Person unglaubhafte Angaben zu ihrem Alter gemacht hat, wenn dieses über die Standardabweichungen zwischen angegebenem Alter und Knochenalter hinausgeht (eine Abweichung bis zu drei Jahren liegt gemäss der Beschwerdeinstanz innerhalb der Norm).&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3./4. Im Testbetrieb Zürich wurde ein moderneres Verfahren zur Altersbestimmung getestet (vgl. Antwort 6). Dabei nimmt der untersuchende Arzt eine optische Gesamtbegutachtung der körperlichen Entwicklung vor, ohne dabei den Asylsuchenden zu berühren.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Den betroffenen Asylsuchenden werden Ablauf und Zweck der Untersuchung vorab ausführlich und im Detail unter Mithilfe eines Übersetzers persönlich erläutert. Bei der Gesamtbegutachtung achtet der Arzt zudem darauf, alleine mit der zu untersuchenden Person im Raum zu sein. Ist die zu untersuchende Person weiblich, erfolgt die Gesamtbegutachtung stets durch eine Ärztin.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Die von einem Asylsuchenden ohne gültige Identitätsausweise behauptete Minderjährigkeit wird im Empfangs- und Verfahrenszentrum beurteilt. Für Asylsuchende, deren Minderjährigkeit als glaubhaft im Sinne des Asylgesetzes erachtet wird, wird erst bei der Zuweisung an einen Kanton eine gesetzliche Vertretung ernannt (Art. 17 Abs. 3 AsylG). Die Durchführung einer Knochenaltersanalyse setzt eine vorgängige Information in Bezug auf die Gründe dieser Massnahme und den diesbezüglichen Verfahrensablauf voraus. Diese Untersuchung umfasst nur eine radiologische Untersuchung der Handknochen, die für die betroffene Person keine negativen Auswirkungen hat. Sie wird von einem Arzt oder einem Röntgeninstitut durchgeführt, und die Ergebnisse der Analyse werden zuhanden des Dossiers in einem Bericht festgehalten. Sollte sich die asylsuchende Person einer solchen Untersuchung ungerechtfertigt widersetzen, steht es den Behörden zu, dieses Verhalten im Rahmen der Prüfung ihrer Identität und der Glaubhaftigkeit ihrer Vorbringen entsprechend zu würdigen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;6. Eine Beurteilung der Minderjährigkeit eines Asylsuchenden ohne gültige Identitätsausweise wird vorgenommen, wenn schon bei Einreichung des Asylgesuchs Zweifel bestehen. Wenn die Minderjährigkeit dem Augenschein nach glaubhaft ist, sind Nachforschungen nicht angebracht. Das Bundeszentrum in Zürich hat bei einem rechtsmedizinischen Institut eine Untersuchung veranlasst, die auf einer wissenschaftlichen Methode nach verschiedenen Kriterien beruht (morphologische Untersuchung, Knochenaltersbestimmung, Zahnstatus und Röntgenuntersuchung der Schlüsselbeine). Diese Methode könnte eine Alternative für die Beurteilung der Minderjährigkeit darstellen. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigt in einem neueren Urteil deren Verwendung, lässt ihr aber nicht wesentlich mehr Beweiskraft zukommen als der Knochenaltersbestimmung (BVGer D-859/2016).&lt;/p&gt;&lt;p&gt;7. Sobald die Gesamtbeurteilung sämtlicher Indizien ergibt, dass die behauptete Minderjährigkeit unglaubhaft ist, wird der asylsuchenden Person ein Anspruch auf rechtliches Gehör gewährt. Sie kann zu allen Elementen Stellung nehmen und die Schlussfolgerungen der Behörde relativieren oder Dokumente vorlegen, um ihre Vorbringen zu stützen. Sie kann die Schlussfolgerungen auch im Rahmen der Beschwerde gegen den endgültigen Entscheid anfechten. Bleiben Zweifel bestehen, werden diese auf jeden Fall zugunsten der asylsuchenden Person ausgelegt.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Welche Methoden zur Altersschätzung bei jugendlichen Asylsuchenden werden angewendet?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Hat er Kenntnis davon, dass die Handknochenanalyse von Fachleuten stark kritisiert und als untauglich angesehen wird?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Entspricht es den Tatsachen, dass im Testzentrum in Zürich bei Jugendlichen Genitaluntersuchungen vorgenommen werden?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Teilt er die Meinung, dass es für jugendliche Asylsuchende schwierig sein kann, wenn sie Genitaluntersuchungen vornehmen lassen müssen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Wie werden die Jugendlichen auf medizinische Untersuchungen zur Altersschätzung vorbereitet, und werden sie dabei von einer gesetzlichen Vertretung begleitet? Haben sie die Möglichkeit, solche Untersuchungen ohne negative Konsequenzen abzulehnen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;6. Ist er bereit, in der Verordnung zum Asylgesetz festzuhalten, dass Altersgutachten nur dann erstellt werden, wenn erhebliche Zweifel an der Minderjährigkeit bestehen? Wurden schon Alternativen zu medizinischen Abklärungen in Erwägung gezogen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;7. Kann er sicherstellen, dass bei bestehen bleibenden Zweifeln die Person als minderjährig angesehen wird?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Altersbestimmung bei minderjährigen Asylsuchenden</value></text></texts><title>Altersbestimmung bei minderjährigen Asylsuchenden</title></affair>