﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20163469</id><updated>2023-07-28T05:22:17Z</updated><additionalIndexing>2836</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Po.</abbreviation><id>6</id><name>Postulat</name></affairType><author><councillor><code>3060</code><gender>m</gender><id>4182</id><name>Béglé Claude</name><officialDenomination>Béglé</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion C</abbreviation><code>M-E</code><id>3</id><name>CVP-Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2016-06-15T00:00:00Z</date><legislativePeriod>50</legislativePeriod><session>5004</session></deposit><descriptors /><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2016-09-30T00:00:00Z</date><text>Ablehnung</text><type>22</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><code>-</code><date>2016-09-16T00:00:00Z</date><text>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.</text></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EDI</abbreviation><id>4</id><name>Departement des Innern</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2016-06-15T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2016-09-30T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>3060</code><gender>m</gender><id>4182</id><name>Béglé Claude</name><officialDenomination>Béglé</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion C</abbreviation><code>M-E</code><id>3</id><name>CVP-Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>16.3469</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>6</id><name>Begründung</name></type><value>&lt;p&gt;Wie eine Untersuchung kürzlich gezeigt hat, muss das Arbeitspensum während der ganzen Erwerbszeit mindestens 70 Prozent betragen, damit man eine Rente (der AHV und der Pensionskasse) erhält, die über dem Existenzminimum liegt. Dieses Existenzminimum beträgt gemäss den Schwellenwerten des Kantons Bern 3135 Franken für eine alleinstehende Person und 4517 Franken für ein Paar.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Vor allem für die Frauen, die wegen der Kinderbetreuung oder der Betreuung von alten Angehörigen Teilzeit arbeiten, wäre es wichtig, die Höhe der voraussichtlich zu erwartenden Rente zu kennen.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;In der beruflichen Vorsorge besteht bereits heute die ungeschriebene Regel, den Versicherten jährlich Ausweise über ihre Rentenanwartschaften auszustellen. Diese regelmässige Information hat merklich dazu beigetragen, dass die Versicherten besser über die voraussichtlich zu erwartende Rente informiert sind. Allerdings stellt eine solche Information nur einen von mehreren Faktoren dar, welche für die Gestaltung der beruflichen Laufbahn ausschlaggebend sein können.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;In der AHV ist es nicht möglich, allen Versicherten automatisiert solche Ausweise abzugeben, weil sich die Berechnung von AHV-Renten wesentlich von derjenigen der beruflichen Vorsorge unterscheidet. Die Berechnungen der beruflichen Vorsorge erfolgen auf der Basis des angesparten Kapitals. In der AHV werden die Beitragsjahre und die eigenen Einkommen für jede versicherte Person jährlich in ein individuelles Konto (IK) bei der Ausgleichskasse des Arbeitgebers eingetragen. Die Einkommensteilung zwischen den Ehegatten erfolgt nicht jährlich, sondern erst im zweiten Rentenfall (bei Verheirateten), im Rentenfall (bei Verwitweten) oder nach der Scheidung oder spätestens im Rentenfall (bei Geschiedenen). Zudem werden Ansprüche auf Erziehungsgutschriften nicht jährlich eingetragen, sondern erst bei der Rentenberechnung abgeklärt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Daraus wird ersichtlich, dass entscheidende Berechnungselemente während der Erwerbsphase nicht in einem Register aufgezeichnet sind. Erst zum Zeitpunkt der Rentenberechnung macht die Ausgleichskasse einen Zusammenruf sämtlicher Einkommensdaten (aus allen IK, die für die versicherte Person bestehen) und beschafft sich von der gesuchstellenden Person die für die Rentenberechnung notwendigen familienrechtlichen Daten (Eheschliessung, Scheidung, Verwitwung, Geburt der Kinder, Zuteilung der elterlichen Sorge usw.).&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Eine prognostische Berechnung der Renten der AHV und damit das Erstellen eines jährlichen Ausweises für die Leistungen der ersten Säule sind somit in der Erwerbsphase gar nicht möglich. Hingegen hat die versicherte Person schon heute die Möglichkeit, eine Rentenvorausberechnung machen zu lassen. Hierzu muss sie der Ausgleichskasse zusätzliche Informationen (wie Zivilstand, Daten des Ehegatten, Kinder usw.) und sinnvollerweise auch geplante berufliche und familiäre Veränderungen mitteilen. Anhand dieser Angaben und weiteren Annahmen kann die Ausgleichskasse eine unverbindliche Vorausberechnung machen. Die versicherte Person kann aber auch selber online eine Schätzung ihrer künftigen Altersrente vornehmen (vgl. &lt;a href="https://www.ch.ch/de/ahv-rente-berechnen"&gt;https://www.ch.ch/de/ahv-rente-berechnen&lt;/a&gt;).&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Zustellung von jährlichen Rentenausweisen der AHV, wie es vom Postulanten verlangt wird, wäre mit weitgehenden systembedingten Anpassungen und erheblichen Kostenfolgen für die Ausgleichskassen und die Arbeitgebenden verbunden. Ohne derartige Anpassungen könnten keine jährlichen Ausweise ausgestellt werden, welchen zuverlässige Auskünfte über Rentenanwartschaften entnommen werden könnten. Es besteht jedoch bereits heute die Möglichkeit, die AHV-Altersrente vorausberechnen zu lassen. Es liegt somit in der Selbstverantwortung der versicherten Person, sich über ihre künftige AHV-Altersrente zu informieren. Aus diesen Gründen sieht der Bundesrat keinen Bedarf, weitere Prüfungen zu machen.&lt;/p&gt;  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat wird beauftragt abzuklären, ob jede Beitragszahlerin und jeder Beitragszahler jährlich über die Höhe der voraussichtlich zu erwartenden Rente informiert werden könnte. Eine solche Information würde allen bewusst machen, wie schwierig die Finanzierung der Vorsorge generell ist. Zudem könnten Personen, die Teilzeit arbeiten oder im Laufe ihrer beruflichen Laufbahn eine Auszeit nehmen, die Auswirkungen einer solchen Entscheidung besser abschätzen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die AHV müsste die voraussichtlich zu erwartende monatliche Rente aufgrund der bisher einbezahlten Beiträge berechnen. Auch die Pensionskassen müssten die voraussichtlich zu erwartende monatliche Rente berechnen, und zwar aufgrund der bisher einbezahlten Beiträge und des aktuellen Umwandlungssatzes.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Idealerweise würden die beiden Informationen zusammen auf demselben Ausweis mitgeteilt, damit die Gesamthöhe der voraussichtlich zu erwartenden monatlichen Rente ersichtlich wäre.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Vorsorge für den Ruhestand. Jährliche Information der Beitragszahlerinnen und -zahler über die voraussichtliche Höhe ihrer Rente</value></text></texts><title>Vorsorge für den Ruhestand. Jährliche Information der Beitragszahlerinnen und -zahler über die voraussichtliche Höhe ihrer Rente</title></affair>