{"id":20163545,"updated":"2023-07-28T05:14:29Z","additionalIndexing":"04;15","affairType":{"abbreviation":"Po.","id":6,"name":"Postulat"},"author":{"councillor":{"code":2129,"gender":"f","id":487,"name":"Leutenegger Oberholzer Susanne","officialDenomination":"Leutenegger Oberholzer"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2016-06-17T00:00:00Z","legislativePeriod":50,"session":"5004"},"descriptors":[],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2017-06-13T00:00:00Z","text":"Ablehnung","type":22}]},"federalCouncilProposal":{"code":"-","date":"2016-08-24T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"UVEK","id":9,"name":"Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1466114400000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1497304800000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2666,"gender":"f","id":3830,"name":"Carobbio Guscetti Marina","officialDenomination":"Carobbio Guscetti"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2652,"gender":"f","id":1295,"name":"Graf-Litscher Edith","officialDenomination":"Graf-Litscher"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2608,"gender":"f","id":1147,"name":"Kiener Nellen Margret","officialDenomination":"Kiener Nellen"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2648,"gender":"m","id":1279,"name":"Nordmann Roger","officialDenomination":"Nordmann"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2763,"gender":"m","id":4061,"name":"Hardegger Thomas","officialDenomination":"Hardegger"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2129,"gender":"f","id":487,"name":"Leutenegger Oberholzer Susanne","officialDenomination":"Leutenegger Oberholzer"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"16.3545","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Die Diskussionen rund um die Service-public-Initiative wie auch Untersuchungen zeigen, dass auf Bundesebene die verschiedenen Angebote des Service public sehr uneinheitlich geregelt sind. Die Berichte zur Eignerstrategie, zur Corporate Governance, zu den Kaderlöhnen stellen keinen Ersatz für eine einheitliche Regelung der zentralen Aspekte des Service public dar. Der Bundesrat wird deshalb eingeladen darzulegen, wie die grundlegenden Fragen in den einzelnen Sektoren geregelt sind und wo Handlungsbedarf besteht.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Der Bundesrat stimmt der Feststellung der Postulantin zu, dass die Grundversorgung in den verschiedenen Sektoren, die sich in der Zuständigkeit des Bundes befinden, sehr unterschiedlich ausgestaltet ist. Der Bundesrat erachtet dies jedoch nicht als problematisch, sondern als von der Natur der Sache her unvermeidlich. Da keine gemeinsame wirtschaftliche und technische Basis für die Grundversorgung im Bereich der Post, des öffentlichen Verkehrs und der Telekommunikation existiert und folglich keine Synergien zu erwarten sind, ist eine einheitliche Regelung weder möglich noch sinnvoll. In seiner Botschaft vom 8. Mai 2013 zu einer allgemeinen Verfassungsbestimmung über die Grundversorgung (BBl 2013 3407) legte der Bundesrat dar, dass die Grundversorgung als Querschnittmaterie nur auf einer programmatischen Ebene behandelt werden kann und dass konkrete Regelungen im jeweiligen Sektor zu formulieren sind.<\/p><p>Die Steuerung der bundesnahen Unternehmen richtet sich wohl nach allgemeinen Grundsätzen, die der Bundesrat im Bericht vom 13. September 2006 zur Auslagerung und Steuerung von Bundesaufgaben (BBl 2006 8233) und im dazugehörigen Zusatzbericht vom 25. März 2009 (BBl 2009 2659) dargelegt und seither punktuell weiterentwickelt hat. Doch die Anwendung dieser Grundsätze in der Praxis erfolgt selbstverständlich je nach Umfeld, Aufgaben und Organisationsform der bundesnahen Unternehmen in differenzierter Weise.<\/p><p>Aus der Sicht des Bundesrates ist die heutige Praxis, wonach die rechtlichen und institutionellen Grundlagen der Grundversorgung spezifisch auf jeden Sektor zugeschnitten sind und fallweise je nach Bedarf angepasst werden, sachgerecht und zielführend. Die bestehenden Grundlagen sind aus Sicht des Bundesrates für die Gewährleistung flächendeckender, sicherer, leistungsfähiger und qualitativ hochstehender Dienstleistungen der Grundversorgung ausreichend. Vor diesem Hintergrund vermag der Bundesrat in der Erstellung eines Berichtes, der auf eine Vereinheitlichung der rechtlichen und organisatorischen Aspekte der Grundversorgung über alle Sektoren und bundesnahen Unternehmen hinweg abzielt, keinen Mehrwert zu erkennen, der den damit verbundenen Aufwand rechtfertigen würde.<\/p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird eingeladen, in einem Bericht darzulegen, wie in den verschiedenen Sektoren des Service public zentrale rechtliche und organisatorische Fragen geregelt sind, und zu prüfen, wie eine Vereinheitlichung über alle Bundes- und bundesnahen Unternehmungen und Institutionen hergestellt werden kann. Die zu erfassenden Problemkreise sind insbesondere folgende:<\/p><p>1.a. Der Umfang des Service public im jeweiligen Bereich mit Spezifizierung der Leistungen der Grundversorgung und deren Finanzierung.<\/p><p>b. Die Zuordnung zu Monopol oder Wettbewerb.<\/p><p>c. Die Grundsätze der Preispolitik.<\/p><p>2. Die Ausschreibungsmodalitäten in Bezug auf den Service public, dessen Inhalt und die allfällige Konzessionierung des Grundversorgungsangebots.<\/p><p>3.a. Die rechtliche Organisation der Bundes- oder bundesnahen Unternehmen, deren Tätigkeiten im Grundversorgungsbereich und eventuell ausserhalb wie auch die allfällige Querfinanzierung. Die Art der Steuerung der Grundversorgung (mittels Leistungsvereinbarungen, Eignerstrategien usw.).<\/p><p>b. Die Bestellung der Organe (wie Verwaltungsrat, Geschäftsführung, Revision), die Anstellungsverfahren (Ausschreibung), Entschädigungsregeln und Arbeitsverhältnisse der Mitarbeitenden.<\/p><p>c. Verantwortlichkeit und Staatshaftung, Aufsicht und Oberaufsicht.<\/p><p>4. Das Verhältnis zu den Kundinnen und Kunden, das anwendbare Recht (öffentliches Recht-Privatrecht), Rechtsschutz und die Bindung an die Grundrechte.<\/p><p>5. Die anzuwendenden steuer- und abgaberechtlichen Bestimmungen, insbesondere auch im Bereich der indirekten Steuern.<\/p><p>6. Die anzuwendenden Submissionsbestimmungen.<\/p><p>7. Allfällige Vorrechte (z. B. Enteignung) der betreffenden Unternehmungen.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Service public. Organisation und Regulierung. Bericht"}],"title":"Service public. Organisation und Regulierung. Bericht"}