{"id":20163559,"updated":"2023-07-28T05:11:40Z","additionalIndexing":"2841","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2674,"gender":"m","id":3871,"name":"Bischof Pirmin","officialDenomination":"Bischof Pirmin"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion C","code":"M-E","id":3,"name":"CVP-Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"date":"2016-06-17T00:00:00Z","legislativePeriod":50,"session":"5004"},"descriptors":[],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"date":"2016-09-21T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2016-08-31T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EDI","id":4,"name":"Departement des Innern","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1466114400000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1474408800000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2674,"gender":"m","id":3871,"name":"Bischof Pirmin","officialDenomination":"Bischof Pirmin"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion C","code":"M-E","id":3,"name":"CVP-Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"16.3559","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1. Der Bundesrat bedauert, dass es den Tarifpartnern nicht gelungen ist, einen Tarifvertrag mit einer gesamtschweizerisch einheitlichen Tarifstruktur zu vereinbaren. Er hat immer betont, dass es Sache der Tarifpartner ist, den Tarmed grundlegend zu revidieren. Die im Gesetz festgehaltene Tarifautonomie hat in diesem Fall leider nicht funktioniert.<\/p><p>2. Die Verhandlungen zwischen den Tarifpartnern haben innert der von ihnen kommunizierten und vom Bundesrat zur Kenntnis genommenen Frist bis zum 30. Juni 2016 nicht zu einer gemeinsam vereinbarten Tarifstruktur geführt. Bevor der Bundesrat die Kompetenz zur Anpassung von Tarifstrukturen bzw. die Kompetenz zur Festlegung einer Einzelleistungstarifstruktur anwenden kann, muss nach Artikel 43 Absätze 5 und 5bis des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) die Nichteinigung der Parteien festgestellt werden. Daher wurde den Tarifpartnern vom Eidgenössischen Departement des Innern (EDI) mit Schreiben vom 1. Juli eine Frist bis Ende Oktober 2016 eingeräumt, innert derer sie sich doch noch auf die Einreichung eines gemeinsam unterzeichneten Tarifvertrages mit einer genehmigungsfähigen Tarifstruktur einigen oder zumindest gemeinsam oder individuell Vorschläge zur Anpassung der in der aktuellen Tarifstruktur übertarifierten Bereiche einreichen können.<\/p><p>3.\/4.\/8. Für den Fall, dass die Tarifpartner bis Ende Oktober 2016 keinen gemeinsamen Antrag auf Genehmigung einer gesamt- oder zumindest teilrevidierten Tarifstruktur einreichen, ist das Bundesamt für Gesundheit (BAG) als zuständiges Fachamt beauftragt, Anpassungen an der bisher gültigen Tarifstruktur vorzubereiten und dem Bundesrat zur Verabschiedung vorzulegen. Im Vordergrund stehen dabei medizinische Leistungen, die aktuell als übertarifiert erachtet werden. Die von den Tarifpartnern eingereichten Vorschläge werden dabei geprüft und soweit möglich und mit Datengrundlagen gestützt berücksichtigt. Der Zeitpunkt der Inkraftsetzung von bundesrätlich verordneten Anpassungen hängt massgeblich davon ab, ob und wann die Tarifpartner Vorschläge für Anpassungen an der bestehenden Tarifstruktur einreichen. Der Bundesrat ist gewillt, rasch zu handeln.<\/p><p>5. Bei den Anpassungen des Tarmed durch den Bundesrat wird es sich nicht um eine hoheitliche Gesamtrevision der Tarifstruktur handeln. Der Bundesrat verfügt nicht über die nötigen Datengrundlagen zur Ausarbeitung einer totalrevidierten Tarifstruktur, ebenso wenig verfügt er über eine gesetzliche Grundlage, um die Lieferung der Datengrundlagen ausserhalb eines Genehmigungsverfahrens einfordern zu können. Im Sinne des Vorrangs der Tarifautonomie sollte zudem eine komplett neue, noch nie angewandte Tarifstruktur nicht vom Bundesrat festgelegt werden müssen. Der Bundesrat wird insbesondere die Anpassung übertarifierter Leistungen sowie die Möglichkeit, Positionen zusammenzufassen, prüfen. Die gesetzlichen Kompetenzen ermöglichen es dem Bundesrat jedoch nicht, im ambulanten Bereich Fallpauschalen festzusetzen.<\/p><p>6. Bei der Einführung des Tarmed wurden dem Bundesrat die Kostenmodelle und die Daten, welche der Berechnung der Taxpunkte zugrunde liegen, nicht transparent gemacht. Der Bundesrat wird sich daher auf Daten aus dem Tarifpool und dem Datenpool der Sasis AG und auf selbst oder aus externen Mandaten gewonnene Informationen sowie auf Informationen, die er von den Tarifpartnern erhält, stützen.<\/p><p>7. Unabhängig davon, wer die bestehende Tarifstruktur revidieren wird (Tarifpartner oder Bundesrat), besteht bei einer Einzelleistungstarifstruktur grundsätzlich die Gefahr der Mengenausweitung bei deren tatsächlicher Anwendung durch die Leistungserbringer. Bei Anpassungen sollen daher Mengenausweitungen weitestgehend verhindert werden. Mit Qualitätsverschlechterungen in der Leistungserbringung ist aufgrund der Anpassungen durch den Bundesrat nicht zu rechnen.<\/p><p>9. Die Ergebnisse des Monitorings der Anpassungen aus der Verordnung vom 20. Juni 2014 über die Anpassung von Tarifstrukturen in der Krankenversicherung (SR 832.102.5) zeigen bei den Grundversorgern den erhofften Trend. Sie rechneten im Jahr nach der Inkraftsetzung der verordneten Anpassungen (viertes Quartal 2014 bis drittes Quartal 2015) 11,5 Prozent mehr Taxpunkte ab als im Jahr zuvor und sind somit dank der Anpassungen besser gestellt. Bei den Spitälern zeigen die Anpassungen ebenfalls Wirkung. In den gekürzten Bereichen ist das Taxpunktvolumen um 2,2 Prozent zurückgegangen. Deshalb ist das Wachstum des Taxpunktvolumens im Bereich Spital ambulant insgesamt nur noch klein, nämlich 1,6 Prozent. Bei den Spezialisten in freier Praxis steigen das Taxpunktvolumen und somit die Kosten um 4,7 Prozent weiterhin deutlich an.<\/p><p>10. Die Systeme in Zusammenhang mit der Tarifierung von ärztlichen Leistungen sind von Land zu Land sehr unterschiedlich gestaltet. In der Schweiz gewährt die Gesetzgebung den Tarifpartnern eine im internationalen Vergleich stark ausgeprägte Tarifautonomie. In einigen europäischen Ländern gibt es Globalbudgets oder degressiv aufgebaute Tarife. Die kassenärztliche Vereinigung eines Bundeslandes in Deutschland beispielsweise erhält vom Krankenversicherer eine Gesamtvergütung (eine Art Budget), mit welcher sämtliche Leistungen der Regelversorgung abgedeckt sind und welche sie dann auf die einzelnen Ärzte verteilen muss.<\/p><p>11. Angesichts der Tarifautonomie sind die Tarifpartner in der Pflicht, Tarife und Preise in Tarifverträgen zu vereinbaren. Die Erfahrung zeigt, dass dies aktuell beim Tarmed nicht funktioniert. Dies wohl auch, weil es hier Gewinner und Verlierer geben wird. Können sich die Tarifpartner in absehbarer Zeit nicht auf eine ganzheitliche Revision des Tarmed einigen, müssen gesetzliche Anpassungen - beispielsweise die Festlegung eines institutionellen Rahmens für die Tarifpflege auch im ambulanten Bereich - in Betracht gezogen werden.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Gemäss Pressemeldungen ist Anfang Juni die Revision der medizinischen Einzelleistungstarifstruktur (Tarmed) trotz fünfjähriger intensiver Vorarbeit und minutiöser Überprüfung aller Tarifpositionen gescheitert. Der Handlungsbedarf ist unbestritten, da die Datengrundlage von 2004 klar veraltet ist und zu teilweise grob falschen (teils zu hohen, teils zu tiefen) Entschädigungen führt. Die Brisanz des Scheiterns ergibt sich schon daraus, dass es sich um einen Markt von etwa 11 Milliarden Franken handelt.<\/p><p>Der Bundesrat wird um Beantwortung folgender Fragen gebeten:<\/p><p>1. Wie beurteilt er das vorläufige Scheitern grundsätzlich?<\/p><p>2. Gedenkt er, die für die Tarifpartner Ende Juni 2016 auslaufende Frist zur Einreichung einer einvernehmlichen Tarifstruktur zu verlängern?<\/p><p>3. Gedenkt er, von seiner seit 2013 existierenden subsidiären Kompetenz gemäss Artikel 43 Absatz 5bis KVG Gebrauch zu machen, die ihn ermächtigt, eigenständig auf dem Verordnungswege Anpassungen an einer Tarifstruktur vorzunehmen, falls diese \"nicht mehr sachgerecht\" ist und sich die Parteien nicht auf eine Revision einigen können?<\/p><p>4. Sind diese Voraussetzungen erfüllt? Allenfalls wann?<\/p><p>5. Falls ja: Welchen Umfang gedenkt er einer solchen verordneten Revision der Tarifstrukturen zu geben? Nur vereinzelte Positionen oder eine Totalrevision? Sind Fallpauschalierungen geplant?<\/p><p>6. Auf welcher Datenbasis würde die Revision vorgenommen?<\/p><p>7. Mit welchen Nebenwirkungen (z. B. Mengenausweitungen oder Qualitätsverschlechterungen) wäre zu rechnen? Wie sind diese vermeidbar?<\/p><p>8. Welchen Zeitrahmen setzt er sich?<\/p><p>9. Welche vorläufige Bilanz zieht er aus der bisher einzigen verordneten Anpassung der Tarifstrukturen vom 20. Juni 2014 betreffend Grundversorger mit einem Umverteilungspotenzial von 200 Millionen Franken? Sind die Ziele erreicht worden?<\/p><p>10. Wo steht das schweizerische Tariffestsetzungssystem und -verfahren im internationalen Vergleich?<\/p><p>11. Sieht er gesetzgeberischen Handlungsbedarf?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Tarmed. Wie weiter?"}],"title":"Tarmed. Wie weiter?"}