{"id":20163563,"updated":"2023-07-28T05:08:16Z","additionalIndexing":"34;04;15","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2629,"gender":"f","id":1148,"name":"Savary Géraldine","officialDenomination":"Savary"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"date":"2016-06-17T00:00:00Z","legislativePeriod":50,"session":"5004"},"descriptors":[],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"date":"2016-09-26T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2016-08-17T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"UVEK","id":9,"name":"Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1466114400000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1474840800000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2629,"gender":"f","id":1148,"name":"Savary Géraldine","officialDenomination":"Savary"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"16.3563","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Unabhängige Medien sind die Basis für eine pluralistische Information und mithin eine unverzichtbare Voraussetzung für die freie Meinungsbildung. Dies gilt insbesondere für ein Land mit direktdemokratischen Institutionen wie die Schweiz. Die Medien können ihre Informationsfunktion und ihre Wächterrolle gegenüber den anderen öffentlichen und privaten Institutionen nur dann wirksam wahrnehmen, wenn sie unabhängig und glaubwürdig sind. Sie laufen aber Gefahr, diese wichtigen Voraussetzungen zu verlieren, wenn sie die Grenzen zwischen Information und Werbung missachten oder sie grundsätzlich infrage stellen.<\/p><p>Der Bundesrat verweist in diesem Zusammenhang auf die berufsethischen Normen, die sich die Branche selber gegeben hat. Gemäss dem Journalistenkodex, der \"Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten\", obliegt es den Medienschaffenden, das Ansehen ihres Berufes zu verteidigen, in ihrer beruflichen Tätigkeit jede Form von kommerzieller Werbung zu vermeiden und keinerlei Bedingungen vonseiten der Inserenten zu akzeptieren.<\/p><p>Es muss das Bestreben der ganzen Branche sein, diesen berufsethischen Vorgaben Nachachtung zu verschaffen, um die Glaubwürdigkeit der Medien und des Journalismus nicht leichtfertig aufs Spiel zu setzen. Der Schweizer Presserat hat sich in seiner Plenarsitzung vom 24. Mai 2016 unmissverständlich zu dieser Problematik geäussert und bekräftigt, \"dass die Unabhängigkeit der Redaktion und die klare Trennung von Redaktionellem und Werbung heute wie gestern Grundpfeiler der Glaubwürdigkeit der Medien und ihrer Daseinsberechtigung sind\".<\/p><p>Was die indirekte Presseförderung betrifft, so sieht der Bundesrat hingegen keine Veranlassung, diese an die Bedingung einer unabhängigen Redaktion zu knüpfen. Eine solche Voraussetzung, die bislang gesetzlich nicht vorgesehen ist, wäre im Einzelfall nur sehr schwer umsetzbar.<\/p><p>Der Bundesrat sieht auch keinen Grund, die redaktionelle Unabhängigkeit der SRG mit zusätzlichen Vorschriften abzusichern. Es gibt keinen Anlass zur Annahme, die redaktionelle Unabhängigkeit der SRG könnte gefährdet sein, zumal die SRG zu drei Vierteln über Gebühren finanziert wird und dadurch kommerziellem Druck weniger ausgesetzt ist.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Wie aus der Presse zu erfahren war, haben einige wichtige Verleger zugegeben, dass journalistische Beiträge, die in ihren Publikationen veröffentlicht worden waren, möglicherweise von den Inserenten beeinflusst worden seien, in einigen Fällen würden sogar keine Zweifel darüber bestehen. Einige Verleger seien gar so weit gegangen, dass sie Unternehmen, die mit einem Medium inhaltlich nicht zufrieden waren, aufforderten, ihre Inserate zurückzuziehen. Zurzeit nimmt der Bundesrat die Instrumente zur Presse- und Medienförderung unter die Lupe. Die erwähnten Zugeständnisse widersprechen der Hauptaufgabe der Informationsblätter und gefährden die Unabhängigkeit der Redaktionen. Ich stelle dem Bundesrat darum folgende Fragen:<\/p><p>1. Ist der Bundesrat über die Unabhängigkeit der Medien und folglich die Meinungsbildung der Bürgerinnen und Bürger beunruhigt, wenn man bedenkt, dass die Presse als unabhängiges Organ gilt, das es den Bürgerinnen und Bürgern erlaubt, sich eine eigene Meinung zu bilden, und dem in der Demokratie ein sehr hoher Stellenwert zukommt?<\/p><p>2. Sollten die vom Bundesrat zur indirekten Presseförderung vorgesehenen Massnahmen an die Bedingung geknüpft werden, dass die Redaktionen unabhängig arbeiten?<\/p><p>3. In Bezug auf den audiovisuellen Service public ist die Unabhängigkeit der Redaktionen von Werbekunden einer der wichtigsten Grundsätze der SRG. Braucht es nach der Ansicht des Bundesrates zusätzliche Massnahmen, um die redaktionelle Unabhängigkeit der SRG zu gewährleisten?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Ist die Unabhängigkeit der Medien bedroht?"}],"title":"Ist die Unabhängigkeit der Medien bedroht?"}