﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20163574</id><updated>2023-07-28T05:07:29Z</updated><additionalIndexing>52;04</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><councillor><code>2700</code><gender>f</gender><id>3897</id><name>Moser Tiana Angelina</name><officialDenomination>Moser</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion GL</abbreviation><code>GL</code><id>137</id><name>Grünliberale Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2016-06-17T00:00:00Z</date><legislativePeriod>50</legislativePeriod><session>5004</session></deposit><descriptors /><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>2</id><name>Diskussion</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2017-03-17T00:00:00Z</date><text>Diskussion verschoben</text><type>29</type></resolution><resolution><category><id>5</id><name>Adm</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2018-06-15T00:00:00Z</date><text>Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt</text><type>32</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>2016-08-17T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>UVEK</abbreviation><id>9</id><name>Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2016-06-17T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2018-06-15T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2594</code><gender>m</gender><id>1122</id><name>Fluri Kurt</name><officialDenomination>Fluri</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2744</code><gender>f</gender><id>4031</id><name>Ingold Maja</name><officialDenomination>Ingold</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2569</code><gender>f</gender><id>806</id><name>Graf Maya</name><officialDenomination>Graf Maya</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2765</code><gender>m</gender><id>4059</id><name>Flach Beat</name><officialDenomination>Flach</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2786</code><gender>m</gender><id>4083</id><name>Grossen Jürg</name><officialDenomination>Grossen Jürg</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>3036</code><gender>f</gender><id>4134</id><name>Munz Martina</name><officialDenomination>Munz</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>3035</code><gender>f</gender><id>4131</id><name>Friedl Claudia</name><officialDenomination>Friedl Claudia</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2585</code><gender>m</gender><id>1138</id><name>Bäumle Martin</name><officialDenomination>Bäumle</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2680</code><gender>f</gender><id>3877</id><name>Fiala Doris</name><officialDenomination>Fiala</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2700</code><gender>f</gender><id>3897</id><name>Moser Tiana Angelina</name><officialDenomination>Moser</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion GL</abbreviation><code>GL</code><id>137</id><name>Grünliberale Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>16.3574</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;1. Der Wolf ist eine Tierart, die für das Überleben viel Raum beansprucht. Ein Familienrudel von fünf bis zehn Tieren braucht zwischen 150 und 300 Quadratkilometer Lebensraum, je nach Verfügbarkeit von Nahrung. Gemäss den Richtlinien der Weltnaturschutzunion (International Union for Conservation of Nature and Natural Resources, IUCN) muss eine langfristig überlebensfähige Wolfspopulation aus mindestens 250 sich reproduzierenden Individuen bestehen, sofern diese Population mit benachbarten Populationen im genetischen Austausch steht. Damit sollte eine überlebensfähige Wolfspopulation aus mindestens 125 Paaren/Rudeln bestehen. Die Schweiz alleine ist also zu klein für eine eigenständige Wolfspopulation. In den Alpen zwischen Nizza und Wien hat es aber genug Platz für eine Wolfspopulation dieser Grössenordnung. Die Schweiz ist deshalb bemüht, gemeinsam mit den anderen Alpenländern einen Beitrag zum Schutz einer Alpenwolfspopulation zu leisten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Die Verpflichtung zum Schutz und zur Förderung der einheimischen Artenvielfalt ist in der Bundesverfassung und im nationalen Recht festgeschrieben. Ein Austritt aus der Berner Konvention würde daran nichts ändern; ein Austritt aus dieser Konvention würde es jedoch möglich machen, dass der Wolf nach schweizerischem Recht zur jagdbaren Tierart erklärt werden könnte. Indem das Jagdgesetz für jagdbare, einheimische Tierarten eine Schonzeit während der Zeit der Jungenaufzucht vorsieht, müsste auch für den Wolf eine Schonzeit während der Frühjahrs- und Sommermonate festgelegt werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Richtet ein Wolf grossen Schaden an, kann oft nicht abgewartet werden, bis eine Beschwerde der Umweltorganisationen gegen die Abschussbewilligung rechtlich beurteilt wird. Die Gerichte können die Frage der Rechtmässigkeit einer Abschussbewilligung aber auch dann prüfen, wenn das Tier bereits erlegt wurde. Ein entsprechender Gerichtsentscheid hat für weitere Fälle Präjudizwirkung. Der Bund hat zudem die Möglichkeit, gegen Abschussverfügungen der Kantone Behördenbeschwerde zu ergreifen (Art. 12g Abs. 2 des Natur- und Heimatschutzgesetzes; SR 451).&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. In Umsetzung der überwiesenen Motionen Engler 14.3151, "Zusammenleben von Wolf und Bergbevölkerung", und Landolt 14.3830, "Jagdbanngebiete in Wildtierschutzgebiete umbenennen", bereitet der Bundesrat zurzeit eine Teilrevision des eidgenössischen Jagdgesetzes (JSG; SR 922.0) vor. Nach der Behandlung der Vorlage im Parlament wird erneut eine Revision der eidgenössischen Jagdverordnung (JSV; SR 922.01) anstehen. Bis dahin möchte der Bundesrat Erfahrungen mit der heutigen Regelung sammeln, die dann in die Ausgestaltung der neuen Verordnungsbestimmungen einfliessen können.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Die Wiedereinwanderung und die Ausbreitung des Wolfs in der Schweiz bedeuten insbesondere für die Berglandwirtschaft Anpassungen. Dies bereitet einigen Kantonen Probleme. Entsprechend wurden in den letzten Jahren im Bundesparlament viele Vorstösse zum Thema Wolf eingereicht. Die Mehrheit des Parlamentes hat sich dabei im Rahmen verschiedener Vorstösse für eine Lockerung des Wolfsschutzes im JSG, in der JSV sowie auch im Wolfskonzept ausgesprochen. Entsprechend diesem Auftrag hat der Bundesrat diese Regelwerke angepasst.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;6. Die Regulierung von Wölfen ist in Artikel 4bis JSV geregelt. Sie ist an die erfolgreiche Reproduktion gebunden und lässt nur den Abschuss von maximal der Hälfte der Jungtiere während den Herbst- und Wintermonaten zu. Die Elterntiere sind zu schonen. Damit kann gewährleistet werden, dass nicht noch von den Elterntieren abhängige Jungtiere alleine zurückbleiben. Eine Schwierigkeit aus Sicht des Tierschutzes kann sich beim Einzeltierabschuss ergeben, wenn die Dokumentation einer erfolgreichen Reproduktion erst im Spätsommer gelingt und die Kantone in der Zwischenzeit den Abschuss eines schadenstiftenden Einzeltieres verfügen. Damit in dieser Situation dem Tierschutz möglichst gut Rechnung getragen wird, empfiehlt das Wolfskonzept den Kantonen, bis Anfang August grundsätzlich auf einen Abschuss zu verzichten und weitere Schäden durch mildere Massnahmen wie Verstärkung des Herdenschutzes zu verhindern.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Nachdem der Wolf um die letzte Jahrhundertwende in der Schweiz ausgerottet wurde, kehrt er seit Mitte der 1990er Jahre auf natürliche Art wieder zurück. Wölfe tragen dazu bei, Wildtierbestände vitaler und Ökosysteme im Gleichgewicht zu halten. Da Wölfe oft schwache und kranke Tiere erbeuten, tragen sie zur Stärkung eines gesunden Wildtierbestandes bei. Der Wolf ist gemäss Washingtoner Artenschutzabkommen (Cites), Berner Konvention und Jagdgesetz (Art. 5 und 7 JSG) eine streng geschützte Tierart. Dieser Schutzstatus ist in den letzten Jahren gelockert worden, obwohl die Wolfspopulation noch keine stabile Grösse erreicht hat: Nachdem sich 2011 erstmals ein Wolfsrudel gebildet hatte, wurde die Jagdverordnung 2012 so revidiert, dass Bestände durch Abschüsse reguliert werden können. 2015 wurde die Jagdverordnung erneut revidiert und ein neuer Artikel zur Regulierung von Wolfsrudeln eingeführt. Mit Zustimmung des Bafu können neu Kantone den Bestand regulieren. Der Entscheid des Verwaltungsgerichtes des Kantons Graubünden vom 9. Juni 2016 zeigt, dass zuerst mildere Massnahmen (z. B. Vergrämung) angewendet werden sollten und der Abschuss Ultima Ratio bleiben muss. Dennoch soll mit einer Anpassung des JSG (Art. 7) die Grundlage geschaffen werden, damit Wolfsbestände aktiv reguliert werden können (14.3151). Und die UREK-N will noch weiter gehen. Sie hat beschlossen, einer Standesinitiative Wallis (14.320) Folge zu geben. Verlangt wird, dass die Wolfsjagd wieder zugelassen und die Berner Konvention gekündigt wird.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Wie gedenkt er sicherzustellen, dass die Bildung einer stabilen Population möglich ist?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Wie ist der geforderte Austritt aus der Berner Konvention mit dem erklärten Ziel zur Stärkung der Artenvielfalt vereinbar?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Wie will er gewährleisten, dass sich Kantone nicht über geltendes Recht hinwegsetzen und die beschwerdeberechtigten Organisationen mit dem Instrument der aufschiebenden Wirkung ausgeschaltet werden?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Ist er bereit, bei Verstössen gegen geltendes Recht die Bewilligungspraxis wieder anzupassen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Wie begründet er den Widerspruch, dass er die Biodiversität verbessern will und zusätzliche Mittel umschichtet und gleichzeitig beim Wolfsschutz gegenläufig legiferiert?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;6. Wie gewährleistet er, dass im Zuge der Bestandesregulierung tierschutzrechtliche Aspekte nicht vernachlässigt werden?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Soll der Wolf wieder ausgerottet werden?</value></text></texts><title>Soll der Wolf wieder ausgerottet werden?</title></affair>