{"id":20163579,"updated":"2023-07-28T05:03:53Z","additionalIndexing":"04;15;52","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2593,"gender":"m","id":1124,"name":"de Buman Dominique","officialDenomination":"de Buman"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion C","code":"M-E","id":3,"name":"CVP-Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2016-06-17T00:00:00Z","legislativePeriod":50,"session":"5004"},"descriptors":[],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2016-09-30T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2016-08-31T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EFD","id":7,"name":"Finanzdepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1466114400000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1475186400000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2745,"gender":"m","id":4032,"name":"Jans Beat","officialDenomination":"Jans"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2541,"gender":"m","id":519,"name":"Walter Hansjörg","officialDenomination":"Walter"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2681,"gender":"f","id":3878,"name":"Flückiger-Bäni Sylvia","officialDenomination":"Flückiger Sylvia"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2754,"gender":"m","id":4052,"name":"Ritter Markus","officialDenomination":"Ritter"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3016,"gender":"f","id":4102,"name":"Bertschy Kathrin","officialDenomination":"Bertschy"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2585,"gender":"m","id":1138,"name":"Bäumle Martin","officialDenomination":"Bäumle"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2593,"gender":"m","id":1124,"name":"de Buman Dominique","officialDenomination":"de Buman"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion C","code":"M-E","id":3,"name":"CVP-Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"16.3579","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Der Bundesrat ist wie der Interpellant der Ansicht, dass der Bund dank klarer gesetzlicher Grundlagen und geeigneter Begleitmassnahmen seiner Vorbildfunktion als öffentlicher Auftraggeber noch besser gerecht werden und die nachhaltige öffentliche Beschaffung effizienter fördern kann.<\/p><p>Die Eingaben im Rahmen der Vernehmlassung zur Revision des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB, SR 172.056.1), die sich auf die Nachhaltigkeit beziehen, sind bewertet und die Gesetzesvorlage ist entsprechend überarbeitet worden.<\/p><p>Im revidierten Recht soll die Nachhaltigkeit neu in ihren drei Dimensionen - Wirtschaftlichkeit, Umwelt und Gesellschaft - im Zweckartikel des Entwurfes des revidierten BöB (E-BöB) verankert werden. Die nachhaltige öffentliche Beschaffung wird dadurch zum Prinzip erklärt, welches bei der Auslegung und Anwendung der Gesetzes- und der ausführenden Verordnungsbestimmungen jeweils zu beachten ist. Damit erhält die Nachhaltigkeit im öffentlichen Beschaffungswesen zweifellos einen noch höheren Stellenwert als bisher.<\/p><p>Im Einzelnen behandeln der E-BöB und die Botschaft die Nachhaltigkeit gerade im Zusammenhang mit den zwingend einzuhaltenden Arbeitsbedingungen, den technischen Spezifikationen - im Sinne von Produkteanforderungen und Produktionsmethoden - sowie den Zuschlagskriterien. Welche Möglichkeiten den Vergabestellen für die Ausgestaltung und Anwendung der Nachhaltigkeitskriterien unter Beachtung der Nichtdiskriminierung offenstehen, wird der Bundesrat in der Botschaft erläutern. Damit soll die im Vorstoss erwähnte Rechtsunsicherheit aufgehoben werden. Er wird dabei das revidierte WTO-Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA 2012), die Entwicklungen des Beschaffungswesens im Ausland inklusive derjenigen in der EU sowie die Empfehlungen der Beschaffungskonferenz des Bundes (BKB) zur \"Nachhaltigen Beschaffung\" berücksichtigen.<\/p><p>Auf Verordnungsstufe soll geregelt werden, dass sich öffentliche Auftraggeber bei der Definition und Prüfung ökologischer und sozialer Vorgaben sowie zum Nachweis der Einhaltung der Arbeitsbedingungen auf international anerkannte Zertifizierungssysteme stützen können.<\/p><p>Entscheidend wird jedoch letztlich die operative Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben durch die Vergabestellen sein. Dafür werden heute schon für Beschaffungsstellen Schulungen, Hilfsmittel und Empfehlungen erarbeitet und angeboten. Mit der BöB-Revision werden Voraussetzungen für die Weiterentwicklung der Begleitmassnahmen zur Förderung der Nachhaltigkeit in der Beschaffungspraxis geschaffen.<\/p><p>Sollte sich im Vollzug trotzdem herausstellen, dass das Prinzip der nachhaltigen öffentlichen Beschaffung in der Praxis nicht genügend umgesetzt wird, wären weitere Massnahmen denkbar. So haben sowohl die Koordinationskonferenz der Bau- und Liegenschaftsorgane der öffentlichen Bauherren (KBOB) als neu auch die BKB die Kompetenz, für die Vergabestellen des Bundes verbindliche Weisungen zu erlassen.<\/p><p>Die Mitgliedstaaten des GPA haben im Rahmen der Revision des GPA ein Arbeitsprogramm über die nachhaltige Entwicklung lanciert, in welchem die Schweiz mitwirkt und ihre Interessen einbringt.<\/p><p>Auch anderen künftigen internationalen Entwicklungen, z. B. im Zusammenhang mit der Umsetzung der Agenda 2030, wird zu gegebenem Zeitpunkt in der Verordnung oder mittels Weisung allenfalls Rechnung getragen werden können.<\/p><p>Der Bundesrat ist überzeugt, mit diesen Massnahmen zu einer verbesserten Rechtssicherheit und zu einer Stärkung der Vorbildrolle des Bundes beizutragen.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird gebeten aufzuzeigen, wie er im Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) - ganz konkret und im Sinne der Praxis - die Möglichkeiten eines nachhaltigen öffentlichen Beschaffungswesens schaffen und welche Anforderungen daran er aufstellen möchte, und zwar sowohl auf der Ebene der Grundsätze wie auch in den Ausführungsbestimmungen, und welche Begleitmassnahmen er anzubieten gedenkt (Aktionsplan, Vollzugshilfen usw.). Es soll insbesondere aufgezeigt werden, wie die gegenwärtige Rechtsunsicherheit bei den Auftraggeberinnen mittels klarer Formulierungen in den zentralen Bestimmungen beseitigt werden kann.<\/p><p>Nachhaltige Entwicklung ist ein Verfassungsauftrag, der auch im öffentlichen Beschaffungswesen berücksichtigt werden muss. In der Strategie Nachhaltige Entwicklung 2016-2019 und mit der Unterzeichnung der Agenda 2030 hat sich der Bund verpflichtet, auch im öffentlichen Beschaffungswesen, was die Beachtung der nachhaltigen Entwicklung angeht, mit gutem Beispiel voranzugehen.<\/p><p>Das geltende BöB wie auch der im April 2015 in die Vernehmlassung geschickte Entwurf einer Totalrevision des BöB tragen der nachhaltigen Entwicklung in keiner Weise Rechnung; sie favorisieren im Gegenteil aus Gründen des Preises Beschaffungen im Ausland. Die tieferen Preise im Ausland lassen sich jedoch zum Teil damit erklären, dass minimale ökologische und soziale Standards missachtet werden. Im konkreten Fall liegt also nicht ein gesunder Wettbewerb vor, sondern es herrscht vielmehr unlauterer Wettbewerb zum Schaden der einheimischen Wirtschaft und der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in den Ländern, aus denen die beschafften Güter und Dienstleistungen stammen.<\/p><p>Die Auftraggeberinnen, die heute schon im Sinne der nachhaltigen Entwicklung beschaffen möchten, sind in einer anhaltenden Situation der Rechtsunsicherheit. Darum muss unbedingt darauf geachtet werden, dass die neuen gesetzlichen Bestimmungen im Sinne der nachhaltigen Entwicklung ein verständliches Ganzes bilden, das gut umgesetzt und angewendet werden kann. Der Grundsatz der sozialen und ökologischen Nachhaltigkeit sollte mindestens bei den Auswahl- und Zuschlagskriterien konkretisiert werden, bei den technischen Spezifikationen und beim Zuschlag selber. <\/p><p>Man sollte auch die Entwicklung in der Europäischen Union berücksichtigen, die im Einklang mit der WTO die Möglichkeit vorsieht, nicht bloss Anforderungen an die Eigenschaften des Produkts aufzustellen, sondern auch Anforderungen an den Prozess der Produktion. Die Regeln der EU erlauben es im Übrigen ausdrücklich, die Nachhaltigkeit mit Zertifikaten und international anerkannten Labels nachzuweisen.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Qualität und Gerechtigkeit bei den öffentlichen Beschaffungen"}],"title":"Qualität und Gerechtigkeit bei den öffentlichen Beschaffungen"}