{"id":20163585,"updated":"2023-07-28T05:21:58Z","additionalIndexing":"15;2446","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":3003,"gender":"m","id":4093,"name":"Glättli Balthasar","officialDenomination":"Glättli"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion G","code":"G","id":6,"name":"Grüne Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2016-06-17T00:00:00Z","legislativePeriod":50,"session":"5004"},"descriptors":[],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":2,"name":"Diskussion"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2016-09-30T00:00:00Z","text":"Diskussion verschoben","type":29},{"category":{"id":5,"name":"Adm"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2018-06-15T00:00:00Z","text":"Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt","type":32}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2016-08-24T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EFD","id":7,"name":"Finanzdepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1466114400000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1529013600000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2654,"gender":"m","id":1318,"name":"Schelbert Louis","officialDenomination":"Schelbert"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2569,"gender":"f","id":806,"name":"Graf Maya","officialDenomination":"Graf Maya"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3000,"gender":"f","id":4095,"name":"Rytz Regula","officialDenomination":"Rytz Regula"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2685,"gender":"m","id":3882,"name":"Girod Bastien","officialDenomination":"Girod"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3058,"gender":"f","id":4184,"name":"Arslan Sibel","officialDenomination":"Arslan"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3072,"gender":"m","id":4185,"name":"Fricker Jonas","officialDenomination":"Fricker"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2023,"gender":"m","id":724,"name":"Brélaz Daniel","officialDenomination":"Brélaz"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2710,"gender":"f","id":3907,"name":"Thorens Goumaz Adèle","officialDenomination":"Thorens Goumaz"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3003,"gender":"m","id":4093,"name":"Glättli Balthasar","officialDenomination":"Glättli"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion G","code":"G","id":6,"name":"Grüne Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"16.3585","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Verschiedene Vorstösse befassten sich bisher mit arbeitsrechtlichen und versicherungsrechtlichen Aspekten der Sharing Economy (vor allem im Zusammenhang mit Uber) sowie mit branchenspezifischen Aspekten (gewerbsmässige Personentransporte). Es stellen sich allerdings auch relevante steuerrechtliche Fragen.<\/p><p>Folgt die Steuerverwaltung der Suva in der Einschätzung, dass Uber Angestellte habe, dann ist Uber hier mehrwertsteuerpflichtig nicht nur für die Vermittlungsgebühr, sondern für den vollen Fahrtpreis. Die Steuerbehörden und die Bundesverwaltung verweisen bei Fragen zur steuerlichen Behandlung von Sharing-Economy-Konzernen regelmässig<\/p><p>a. auf das Steuergeheimnis und<\/p><p>b. auf den vom Parlament verlangten Bericht zur Sharing Economy. <\/p><p>Angesichts der raschen Entwicklung in diesem Bereich wäre es aber wesentlich, wenn die obigen steuerlichen Fragen rasch und klar beantwortet würden.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1. Sharing-Economy-Unternehmen, welche in der Schweiz bzw. in einem Kanton eine unbeschränkte Steuerpflicht aufgrund persönlicher Zugehörigkeit nach Artikel 50 des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer (DBG) bzw. Artikel 20 des Bundesgesetzes über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (StHG) oder eine beschränkte Steuerpflicht aufgrund wirtschaftlicher Zugehörigkeit nach Artikel 51 DBG bzw. Artikel 21 StHG begründen, unterliegen der Gewinnsteuer. Gegenstand dieser Gewinnsteuer ist der Reingewinn (vgl. Art. 57 DBG bzw. Art. 24 Abs. 1 StHG), wobei allfällige Vermittlungsprovisionen für in der Schweiz erbrachte Dienstleistungen im Rahmen der Ermittlung des Reingewinns berücksichtigt werden. Begründet ein Unternehmen jedoch keinen Anknüpfungspunkt für eine Steuerpflicht in der Schweiz, können die Gewinne (mangels einer gesetzlichen Grundlage) nicht in der Schweiz besteuert werden.<\/p><p>2. Die Steuerpflicht juristischer Personen in den Kantonen ist bundessteuerrechtlich harmonisiert (vgl. Art. 20 und 21 StHG). Auch die Ermittlung des steuerbaren Reingewinns ist durch die positive Umschreibung des Steuerobjektes, das heisst des Reingewinns, im Steuerharmonisierungsgesetz (vgl. Art. 24 Abs. 1 StHG) und insbesondere aufgrund des Massgeblichkeitsprinzips, des Prinzips der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit und des daraus fliessenden Periodizitätsprinzips im Grundsatz abgesteckt.<\/p><p>3. Der Status von Personen im Sozialversicherungsbereich ist zwar ein Indiz, er ist für sich allein allerdings nicht ausschlaggebend, um festzustellen, ob es sich steuerrechtlich um eine selbstständige oder unselbstständige Erwerbstätigkeit handelt. Gemäss ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtes sind sowohl für die direkte Bundessteuer als auch für die Mehrwertsteuer sämtliche Umstände zu berücksichtigen.<\/p><p>4. Die Veranlagungsbehörden in der Schweiz wenden auf die in ihrem Kanton tätigen internationalen Gesellschaftskonzerne die ordentlichen Besteuerungsregeln der Bundes-, Kantons- und Gemeindesteuern an. Sie prüfen, ob eine entsprechende Tätigkeit des Konzerns der Steuerpflicht im Kanton unterliegt. Zudem prüfen sie, ob eine persönliche oder wirtschaftliche Zugehörigkeit im Kanton vorliegt. Eine juristische Person ist im Kanton aufgrund persönlicher Zugehörigkeit steuerpflichtig, wenn sich ihr Sitz oder die tatsächliche Verwaltung in der Schweiz befindet.<\/p><p>Bei Sitz oder tatsächlicher Verwaltung im Ausland ist die juristische Person aufgrund wirtschaftlicher Zugehörigkeit ebenfalls in der Schweiz steuerpflichtig, wenn sie Teilhaberin an Geschäftsbetrieben in der Schweiz ist, in der Schweiz Betriebsstätten unterhält, an Grundstücken in der Schweiz Eigentum, dingliche oder diesen wirtschaftlich gleichkommende persönliche Nutzungsrechte hat, Gläubigerin oder Nutzniesserin von Forderungen ist, die durch Grund- oder Faustpfand auf Grundstücken in der Schweiz gesichert sind, oder wenn sie in der Schweiz gelegene Liegenschaften vermittelt oder damit handelt.<\/p><p>Ob eine persönliche oder wirtschaftliche Zugehörigkeit vorliegt, prüft die Veranlagungsbehörde in jedem Einzelfall. Insbesondere prüft und entscheidet sie (und nicht die juristische Person), ob es sich unter Berücksichtigung sowohl des nationalen Rechts als auch eines allfälligen Doppelbesteuerungsabkommens im konkreten Fall um eine Betriebsstätte in der Schweiz im steuerrechtlichen Sinne handelt. Ist die juristische Person mit dem Entscheid nicht zufrieden, steht ihr der Rechtsweg offen.<\/p><p>5. Um festzustellen, ob eine Person ein Unternehmen im Sinne der Mehrwertsteuer betreibt, müssen sämtliche Umstände des Einzelfalls geprüft werden. Der sozialversicherungsrechtliche Status, der Status hinsichtlich der direkten Steuern und die Vertragsbeziehungen sind für sich allein nicht entscheidend. Besagte Dienstleistungen (Unterkunft, Transport usw.) werden der Person zugerechnet, die nach aussen als Leistungserbringerin auftritt, und sind steuerbar, wenn sie im Inland von einer mehrwertsteuerpflichtigen dienstleistenden Person erbracht wurden. Handelt es sich um eine direkte Stellvertretung, besteht die Dienstleistung zwischen der vertretenen Person und dem Kunden oder der Kundin. Handelt es sich um eine indirekte Stellvertretung, besteht eine Dienstleistung sowohl zwischen der vertretenen und der vertretenden Person als auch zwischen der vertretenden Person und dem Kunden oder der Kundin.<\/p><p>6. Die Mehrwertsteuer-Nummer muss nicht zwingend auf der Rechnung angegeben werden. Der steuerpflichtige Leistungserbringer oder die steuerpflichtige Leistungserbringerin hat dem Leistungsempfänger oder der Leistungsempfängerin auf Verlangen eine Rechnung auszustellen, auf der die Mehrwertsteuer-Nummer angegeben ist.<\/p><p>7. Mit dem allgemeinen Problem der Gewinnverlagerung in andere Jurisdiktionen befasst sich das Beps-Projekt der OECD und der G-20. Im Abschlussbericht über die steuerlichen Herausforderungen der digitalen Wirtschaft vom Oktober 2015 kommt die OECD zum Schluss, dass die digitale Wirtschaft und ihre Geschäftsmodelle keine nur im Bereich der digitalen Wirtschaft auftretenden Beps-Risiken hervorbringen, dass aber gewisse Schlüsselelemente die Beps-Risiken verschärfen. Diese Risiken wurden ermittelt und in den anderen Beps-Massnahmen berücksichtigt. Es wird deshalb erwartet, dass die Umsetzung der Resultate der anderen Beps-Massnahmen die Risiken der digitalen Wirtschaft deutlich entschärfen wird. Die digitale Wirtschaft entwickelt sich weiter, weshalb an dieser Problematik weitergearbeitet werden soll. Im Jahr 2020 sollen diese Folgearbeiten im Zusammenhang mit der digitalen Wirtschaft in einem Bericht dargelegt werden. Daher ist derzeit nicht vorgesehen, Sonderregeln für die digitale Wirtschaft einzuführen. Als OECD-Mitglied hat sich die Schweiz aktiv am Beps-Projekt beteiligt, unterstützt ein \"level playing field\" und setzt die Mindeststandards um.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>1. Wie müssen die Gewinne, die Sharing-Economy-Unternehmen - respektive Internetplattformen - (wie Uber, Airbnb usw.) via Vermittlungsprovisionen für in der Schweiz erbrachte Dienstleistungen erwirtschaften, in der Schweiz derzeit versteuert werden? <\/p><p>2. Wie stellt der Bund sicher, dass die steuerliche Behandlung in allen Kantonen gleich erfolgt?<\/p><p>3. Wie stellt der Bund sicher, dass Entscheide im Sozialversicherungsbereich über den Selbstständigen- respektive Unselbstständigenstatus von Personen, deren Dienstleistung über eine bestimmte Plattform vermittelt wird, analog auch steuerrechtlich bundesweit einheitlich und korrekt umgesetzt werden?<\/p><p>4. Wie wird damit umgegangen, dass einige Konzerne der Sharing Economy aus ihrer eigenen Sicht keine eigentliche Betriebsstätte in der Schweiz haben, selbst wenn sie - wie Uber - eine Vertretung in der Schweiz haben?<\/p><p>5. Kann eine Internetplattform, welche Dienstleistungen nicht unter dem Namen der Dienstleistungserbringenden, sondern unter eigenem Namen vermittelt (wie Uber), dennoch das Bezahlen der Mehrwertsteuer für die Dienstleistung den Dienstleistenden überlassen? Immerhin erfüllen diese nicht die Bedingung, unter eigenem Namen am Markt aufzutreten.<\/p><p>6. Wie wird damit umgegangen, dass Uber auf den ausgestellten Belegen keine schweizerische Mehrwertsteuernummer angibt?<\/p><p>7. Was unternimmt der Bund, damit die Gewinnsteuer-Vermeidungsstrategien dieser Plattformen nicht dazu führen, dass ganze Branchen ihre Gewinne neu in ausländische Steueroasen verschieben können?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Steuerliche Gleichbehandlung der Sharing Economy (Plattformkapitalismus) und internationale Anstrengungen gegen die Steuervermeidungsstrategie"}],"title":"Steuerliche Gleichbehandlung der Sharing Economy (Plattformkapitalismus) und internationale Anstrengungen gegen die Steuervermeidungsstrategie"}