﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20163605</id><updated>2023-07-28T05:16:02Z</updated><additionalIndexing>15;2446</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Mo.</abbreviation><id>5</id><name>Motion</name></affairType><author><councillor><code>2788</code><gender>m</gender><id>4079</id><name>Derder Fathi</name><officialDenomination>Derder</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion RL</abbreviation><code>RL</code><id>1</id><name>FDP-Liberale Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2016-06-17T00:00:00Z</date><legislativePeriod>50</legislativePeriod><session>5004</session></deposit><descriptors /><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>5</id><name>Adm</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2018-02-27T00:00:00Z</date><text>Zurückgezogen</text><type>17</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><code>-</code><date>2016-08-17T00:00:00Z</date><text>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.</text></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EFD</abbreviation><id>7</id><name>Finanzdepartement</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2016-06-17T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2018-02-27T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2788</code><gender>m</gender><id>4079</id><name>Derder Fathi</name><officialDenomination>Derder</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion RL</abbreviation><code>RL</code><id>1</id><name>FDP-Liberale Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>16.3605</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>6</id><name>Begründung</name></type><value>&lt;p&gt;Heute können juristische Personen in der Schweiz Verluste aus den sieben der Steuerperiode vorangegangenen Geschäftsjahren von ihrem Reingewinn abziehen. Dieser Zeitraum ist für wissenschaftsbasierte Start-ups zu kurz. Ein Forschungsunternehmen, das beispielsweise zur Bekämpfung von Alzheimer oder Krebs gegründet wurde, muss in den ersten Jahren fast unausweichlich Verluste verzeichnen. Es kann durchaus mehr als zehn Jahre dauern, bis Ergebnisse vorzuweisen sind. Die Befristung des Verlustvortrags auf sieben Jahre beeinträchtigt deshalb die Innovation auf Gebieten wie dem Gesundheitswesen. Viele Länder haben dies erkannt und räumen längere Fristen ein. Einige - so etwa Luxemburg - legen sogar keine Frist fest. Ein dergestalt unbefristeter Verlustvortrag sollte auch auf Risikokapitalgesellschaften angewendet werden können.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Das geltende Recht kennt in den Bundesgesetzen über die direkte Bundessteuer und über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden vom 14. Dezember 1990 eine Frist zur Verrechnung der Vorjahresverluste von Unternehmen von sieben Geschäftsjahren. Im Falle einer Sanierung können auch noch Verluste, die in früheren Jahren entstanden sind, mit einem Gewinn verrechnet werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Regelung für die ordentliche Verlustverrechnungsperiode kann bei selbstständig Erwerbstätigen und juristischen Personen dazu führen, dass Verluste ins Leere fallen, wenn sie in vergangenen Steuerperioden grosse Verluste gemacht und über eine längere Zeitperiode keine oder nur bescheidene Gewinne erwirtschaftet haben. Eine Ausdehnung der Verlustverrechnungsperiode bzw. die zeitlich unbeschränkte Verlustverrechnung würden verhindern, dass Verluste ins Leere fallen, und den Grundsätzen der Rechtsgleichheit Rechnung tragen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Motion fordert die verlängerte oder unbefristete Verlustverrechnung nur für wissenschaftsbasierte Jungunternehmen. Diese Einschränkung führt zu rechtsungleichen Behandlungen. Das Bundesgesetz über die Förderung der Forschung und der Innovation vom 14. Dezember 2012 (FIFG) enthält eine Umschreibung der Begriffe "wissenschaftliche Forschung" und "wissenschaftsbasierte Innovation". Für die kantonalen Veranlagungsbehörden würden sich in der Praxis trotz vorhandener Definitionen Abgrenzungsschwierigkeiten ergeben, weshalb die Rechtssicherheit und Transparenz nicht gewährleistet wären.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Ausdehnung der Verlustverrechnungsperiode fehlt es ausserdem an der Effektivität zur Erreichung des ausserfiskalischen Ziels, Forschung und Entwicklung zu fördern. Weit wirksamere Massnahmen zur Förderung von Unternehmen mit langen Forschungs- und Entwicklungszeiten wären direkte Förderbeiträge für die Zeit, die sie benötigen, um ein von ihnen entwickeltes Produkt auf den Markt zu bringen. Aus ordnungspolitischen Gründen beschränkt sich das FIFG auf die Gewährung von Unterstützungsmassnahmen in Form von Coaching, Hilfestellung bei der Suche nach Finanzierungsmöglichkeiten und dergleichen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Zudem wurden im Rahmen der Unternehmenssteuerreform III (USR III) folgende Massnahmen von den Räten im Steuerharmonisierungsgesetz gutgeheissen: Einführung einer Patentbox sowie die Ermächtigung der Kantone, erhöhte Abzüge für Forschungs- und Entwicklungsaufwendungen vorzusehen. Der Bundesrat hat ausserdem das EFD beauftragt, zusammen mit den Kantonen nach Optimierungsmöglichkeiten zu suchen, um die Standortattraktivität für Start-up-Unternehmen in der Schweiz zu verbessern; dabei soll jedoch der föderale Spielraum der Kantone respektiert werden (Motion 16.3293).&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Im Vernehmlassungsverfahren zur USR III war eine Anpassung bei der Verlustverrechnung vorgesehen. Die vorgeschlagene Massnahme beinhaltete eine zeitlich unbeschränkte Verlustverrechnung in Verbindung mit einer Mindestbesteuerung im Umfang von 20 Prozent des Einkommens aus selbstständiger Erwerbstätigkeit bzw. des Gewinns der juristischen Personen. Die Kantone und die Mehrheit der befragten Parteien und Verbände sprachen sich gegen die Einführung einer solchen Massnahme im Rahmen der USR III aus, weil die Massnahme keinen direkten Zusammenhang mit der USR III hatte und als nicht prioritär eingestuft wurde. Der Bundesrat steht einer unbeschränkten Verlustverrechnung für alle Unternehmen in Verbindung mit einer Mindestbesteuerung im Rahmen einer zukünftigen Steuerrevision offen gegenüber, erachtet jedoch eine Sonderregelung für bestimmte Unternehmen als nicht zielführend.&lt;/p&gt;  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat wird beauftragt, die gesetzlichen Grundlagen dafür zu erarbeiten, dass wissenschaftsbasierte Jungunternehmen (Start-ups) einen steuerlichen Verlustvortrag über mehr als sieben Jahre vornehmen können. Er soll auch die Möglichkeit prüfen, für bestimmte Unternehmen einen unbefristeten Verlustvortrag zuzulassen.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Den steuerlichen Verlustvortrag für wissenschaftsbasierte Jungunternehmen verlängern</value></text></texts><title>Den steuerlichen Verlustvortrag für wissenschaftsbasierte Jungunternehmen verlängern</title></affair>