﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20163611</id><updated>2023-07-28T05:14:08Z</updated><additionalIndexing>04;28;2811;2831</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><councillor><code>2752</code><gender>m</gender><id>4046</id><name>Quadri Lorenzo</name><officialDenomination>Quadri</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion V</abbreviation><code>V</code><id>4</id><name>Fraktion der Schweizerischen Volkspartei</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2016-06-17T00:00:00Z</date><legislativePeriod>50</legislativePeriod><session>5004</session></deposit><descriptors /><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2016-09-30T00:00:00Z</date><text>Erledigt</text><type>30</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>2016-08-24T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EJPD</abbreviation><id>5</id><name>Justiz- und Polizeidepartement</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2016-06-17T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2016-09-30T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2773</code><gender>f</gender><id>4073</id><name>Pantani Roberta</name><officialDenomination>Pantani</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2752</code><gender>m</gender><id>4046</id><name>Quadri Lorenzo</name><officialDenomination>Quadri</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion V</abbreviation><code>V</code><id>4</id><name>Fraktion der Schweizerischen Volkspartei</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>16.3611</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;1. Das geltende Recht ermöglicht den zuständigen kantonalen Behörden, eine Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung zu widerrufen, insbesondere wenn die ausländische Person erheblich gegen die öffentliche Sicherheit und Ordnung in der Schweiz verstösst oder diese gefährdet (Art. 62 und 63 AuG sowie Art. 80 VZAE). Die öffentliche Ordnung umfasst die Gesamtheit der ungeschriebenen Ordnungsvorstellungen, deren Befolgung nach der herrschenden sozialen und ethischen Anschauung als unerlässliche Voraussetzung eines geordneten menschlichen Zusammenlebens anzusehen ist (BBl 2002 3809). Zur öffentlichen Ordnung gehört die Respektierung der Werte der Bundesverfassung, darunter die Gleichberechtigung von Mann und Frau im Alltag.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Eine solche Massnahme muss jedoch verhältnismässig sein. Bei der Ausübung ihres Ermessensspielraums berücksichtigen die Kantone das öffentliche Interesse, die persönliche Situation der ausländischen Person und ihren Integrationsgrad. Falls der Widerruf einer Bewilligung als gerechtfertigte, aber unangemessene Massnahme erscheint, kann die zuständige Behörde die betreffende Person verwarnen. Durch eine Verwarnung können die zuständigen Behörden ein erwünschtes Verhalten durch Androhung einer ausländerrechtlichen Massnahme im Wiederholungs- oder Unterlassungsfall einfordern.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Entwurf zur Änderung des Ausländergesetzes (Integration), der zurzeit im Parlament beraten wird (13.030), sieht vor, wichtige Grundsätze der Integration auf Gesetzesstufe zu verankern und somit stärker zu gewichten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Vor diesem Hintergrund erachtet der Bundesrat es nicht als notwendig, zusätzliche Massnahmen zu ergreifen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Bereits heute werden die von den Migrationsbehörden ausgesprochenen Verwarnungen im Dossier der betreffenden ausländischen Person festgehalten, und die Einbürgerungsbehörden haben die Möglichkeit, Zugang zu den Informationen in diesem Dossier zu verlangen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Um den Informationsaustausch zu verbessern, sieht das neue Bürgerrechtsgesetz eine Gesetzesgrundlage für die Amtshilfe vor (Art. 45 nBüG). Alle Behörden, sei dies auf Bundes-, Kantons- oder Gemeindeebene, sind verpflichtet, die für die Einbürgerung erforderlichen Informationen bereitzustellen.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Kürzlich hat der Fall zweier muslimischer Brüder in Therwil/BL Aufsehen erregt. Die beiden Buben, Söhne eines Imam, haben sich aus angeblich religiösen Gründen geweigert, ihrer Lehrerin die Hand zu geben, da es sich um eine Frau handelt. Alarmierend war die Tatsache, dass die Schulleitung den beiden jugendlichen Fundamentalisten zunächst erlaubt hatte, der Lehrerin den Handschlag zu verweigern, bevor die kantonale Direktion Gegensteuer gab.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Zudem wurde publik, dass die beiden Brüder, zusammen mit ihren Familienangehörigen, die Einbürgerung beantragt hatten. Nach dem Vorfall mit dem verweigerten Händeschütteln und dem entsprechenden Medienecho wurde das Einbürgerungsverfahren sistiert. Das bedeutet allerdings, dass die fundamentalistische Familie ohne diesen Vorfall sehr wahrscheinlich den Schweizer Pass bekommen hätte.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Dass sich auf Schweizer Boden ausländische Personen aufhalten, die die elementarsten Regeln des Zusammenlebens in einer westlichen Gesellschaft ablehnen, ist nicht nur stossend, sondern schlicht inakzeptabel. Ausländerinnen und Ausländer, die sich in der Schweiz nicht integrieren wollen, sind hier fehl am Platz.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Daher stelle ich dem Bundesrat die folgenden Fragen:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Hat er die Absicht, etwas zu unternehmen, damit Ausländerinnen und Ausländer, die die elementarsten Regeln des Zusammenlebens in unserem Land - wie einer Frau die Hand zu schütteln - ablehnen, zunächst verwarnt und dann, wenn sie ihr Verhalten nicht ändern, aus der Schweiz weggewiesen werden?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Ist der Bundesrat auch der Ansicht, dass eine allfällige Verwarnung, wie sie im vorangehenden Punkt genannt wurde, zwingend ins Dossier der betreffenden Person aufzunehmen ist für den Fall, dass diese die Einbürgerung beantragt?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Integrationsunwillige Ausländerinnen und Ausländer. In der Schweiz fehl am Platz</value></text></texts><title>Integrationsunwillige Ausländerinnen und Ausländer. In der Schweiz fehl am Platz</title></affair>