{"id":20163612,"updated":"2023-07-28T05:13:56Z","additionalIndexing":"2831;09;08","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"councillor":{"code":3055,"gender":"m","id":4154,"name":"Addor Jean-Luc","officialDenomination":"Addor"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2016-06-17T00:00:00Z","legislativePeriod":50,"session":"5004"},"descriptors":[],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2018-03-15T00:00:00Z","text":"Ablehnung","type":22}]},"federalCouncilProposal":{"code":"-","date":"2016-08-24T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EJPD","id":5,"name":"Justiz- und Polizeidepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1466114400000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1521068400000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2701,"gender":"m","id":3898,"name":"Nidegger Yves","officialDenomination":"Nidegger"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2638,"gender":"m","id":1142,"name":"Wobmann Walter","officialDenomination":"Wobmann"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2704,"gender":"m","id":3901,"name":"Reimann Lukas","officialDenomination":"Reimann Lukas"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3062,"gender":"m","id":4156,"name":"Buffat Michaël","officialDenomination":"Buffat"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3074,"gender":"m","id":4161,"name":"Glarner Andreas","officialDenomination":"Glarner"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3055,"gender":"m","id":4154,"name":"Addor Jean-Luc","officialDenomination":"Addor"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"}],"shortId":"16.3612","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Die Eröffnung des Museums für islamische Zivilisationen in La Chaux-de-Fonds hat eine Polemik provoziert, wie man sie schon in anderen ähnlichen Situationen erlebt hat. Angelpunkt der Diskussionen ist die bei solchen Projekten immer wiederkehrende Hauptfrage: Woher stammen die Gelder?<\/p><p>Anscheinend werden tatsächlich viele Moscheen, islamische Gebetsräume und andere islamische Zentren, wenn nicht direkt, so doch mindestens indirekt durch Staaten (insbesondere die Golfstaaten und die Türkei) finanziert, durch Staaten, die:<\/p><p>1. terroristische Gruppierungen unterstützen oder von der internationalen Gemeinschaft stark verdächtigt werden, dies zu tun; oder<\/p><p>2. die Menschenrechte nicht respektieren; und<\/p><p>3. durch ihre finanzielle Unterstützung hier für eine fundamentalistische und politische Ausrichtung des Islam werben wollen und damit eine für den Zusammenhalt und die Identität unseres Landes gefährliche Entwicklung einer bestimmten Gemeinschaft fördern.<\/p><p>Wenn wir uns gegen solche Eingriffe fremder Staaten (seien es die Staaten als solche oder seien es die Familien, die dort an der Macht sind) schützen wollen, ist es zunächst unerlässlich, dass wir über die Mittel und zuallererst über die nötigen Gesetzesgrundlagen verfügen, um diese Staaten zu identifizieren.<\/p><p>Die betroffenen Stellen sind nach eigenen Angaben in diesem Punkt machtlos. Unsere Aufgabe ist es deshalb, ihnen zu helfen.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Der Bundesrat ist sich der Risiken bewusst, die vom religiösen Extremismus für die innere Sicherheit und den Religionsfrieden in der Schweiz ausgehen. Wie er in seiner Stellungnahme zur Motion Quadri 16.3330 erwähnt hat, bestehen bereits verschiedene gesetzliche Grundlagen zur Bekämpfung dieses Phänomens. Je nachdem können die Kantone und der Bund gestützt auf das Strafrecht, das Ausländerrecht (z. B. Einreiseverbot, Entzug der Aufenthaltsbewilligung) oder das Bundesgesetz über Massnahmen zur Wahrung der inneren Sicherheit (BWIS; SR 120) eingreifen.<\/p><p>Es besteht keine bundesrechtliche Gesetzesgrundlage für die regelmässige und systematische Erfassung der Finanzierungsquellen der religiösen, insbesondere der muslimischen Gemeinschaften (siehe dazu die Antwort auf die Interpellation Humbel 16.3274). Die Identifizierung der Finanzierungsquellen der Religionsgemeinschaften ist hingegen gestützt auf Artikel 5 des Bundesgesetzes über die Zuständigkeiten im Bereich des zivilen Nachrichtendienstes (SR 121) möglich, nach welchem im Rahmen der vom BWIS definierten Voraussetzungen (z. B. Terrorismusgefährdung oder gewalttätiger Extremismus) eine punktuelle Informationsbeschaffung und Datenbearbeitung ohne Wissen der Betroffenen zulässig ist. Dem Bund stehen auch allgemein zugängliche Informationsquellen zur Verfügung. Im Übrigen fällt die Regelung des Verhältnisses zwischen Religionsgemeinschaften und Staat in die Zuständigkeit der Kantone (Art. 72 Abs. 1 der Bundesverfassung). In jenen Kantonen, die rechtliche Voraussetzungen für die Anerkennung von Religionsgemeinschaften festgelegt haben, bestehen oft Vorschriften zur finanziellen Transparenz. Allerdings hat bislang noch kein Kanton eine muslimische Gemeinschaft anerkannt.<\/p><p>Das Verbot der Finanzierung von Kultstätten mit ausländischen Geldern soll ausschliesslich die muslimischen Gemeinschaften erfassen. Wie der Bundesrat in seiner Stellungnahme zur Motion Quadri 16.3330 dargelegt hat, sollen die muslimischen Gemeinschaften nicht unter Generalverdacht gestellt werden. Durch ein Verbot der Finanzierung muslimischer Vereinigungen mit ausländischen Mitteln würde der Verdacht aber auf alle Musliminnen und Muslime in der Schweiz gelenkt. Der Bundesrat ist deshalb der Ansicht, dass die muslimischen Gemeinschaften ihr Recht auf Religions- und Vereinigungsfreiheit unter denselben Bedingungen ausüben können müssen wie die anderen Religionsgemeinschaften.<\/p><p>Die in der Motion vorgeschlagene Massnahme erscheint im Übrigen kaum praxistauglich. Wenn ein ausländischer Staat das Verbot der Finanzierung islamischer Kultstätten in der Schweiz umgehen will, wird es ihm ein Leichtes sein, über Mittels- oder Strohmänner zu agieren. Die Massnahmen gegen solche Winkelzüge wären kostenintensiv und aufwendig und gleichzeitig nur beschränkt wirksam.<\/p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, gesetzliche Bestimmungen vorzulegen, die es erlauben, die direkte oder indirekte Finanzierung von Moscheen, islamischen Gebetsräumen und anderen islamischen Zentren durch Staaten, die mutmasslich terroristische Gruppierungen unterstützen oder die Menschenrechte nicht respektieren, zu erkennen und zu verbieten.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Verbot der Finanzierung von Moscheen und islamischen Gebetsräumen durch Staaten, die Terroristen unterstützen und die Menschenrechte verletzen"}],"title":"Verbot der Finanzierung von Moscheen und islamischen Gebetsräumen durch Staaten, die Terroristen unterstützen und die Menschenrechte verletzen"}