{"id":20163617,"updated":"2023-07-28T05:14:52Z","additionalIndexing":"2841;44","affairType":{"abbreviation":"Po.","id":6,"name":"Postulat"},"author":{"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2016-06-17T00:00:00Z","legislativePeriod":50,"session":"5004"},"descriptors":[],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":5,"name":"Adm"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2018-06-15T00:00:00Z","text":"Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt","type":32}]},"federalCouncilProposal":{"code":"-","date":"2016-09-23T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EDI","id":4,"name":"Departement des Innern","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1466114400000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1529013600000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"type":"author"},{"councillor":{"code":2666,"gender":"f","id":3830,"name":"Carobbio Guscetti Marina","officialDenomination":"Carobbio Guscetti"},"type":"speaker"}],"shortId":"16.3617","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Mit der Verabschiedung des Krankenversicherungsaufsichtsgesetzes (KVAG) vom 26. September 2014 hat das Parlament die Transparenz erhöht. Es hat namentlich festgelegt, dass die Krankenversicherer das Entschädigungssystem und die Entschädigung der leitenden Organe offenlegen müssen. Im Geschäftsbericht müssen alle Entschädigungen veröffentlicht werden, die über die obligatorische Krankenversicherung finanziert werden. Die Geschäftsberichte zeigen, dass die Entschädigungen der Mitglieder der Leitungsorgane einiger Versicherer sehr hoch sind, weit höher zum Beispiel als der Lohn eines Bundesratsmitglieds, und diese Entschädigungen scheinen in den letzten Jahren sogar noch zugenommen zu haben. Ein Gutachten von Professor René Rhinow und Professorin Regula Kägi-Diener aus dem Jahr 2006 kam zum Schluss, dass die Krankenversicherer im Bereich der Grundversicherung eine öffentliche Aufgabe wahrnehmen. Entschädigungen über 500 000 Franken lassen sich nicht rechtfertigen und müssen angesichts der gesellschaftlichen Aufgabe der Krankenversicherer im Bereich der Grundversicherung begrenzt und an die Löhne von Bundesratsmitgliedern angepasst werden.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Der Bundesrat ist sich bewusst, dass die Frage der Löhne in bundesnahen Betrieben heikel ist. Das haben auch die Diskussionen im Rahmen der Volksinitiative \"pro Service public\" gezeigt. Der Bundesrat befasst sich im neuen Bericht über Kaderlöhne mit dieser Thematik.<\/p><p>Das Bundesgericht hat präzisiert, dass die Krankenkassen im Rahmen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung staatliche Aufgaben wahrnehmen und damit als staatliche Organe handeln (Entscheid vom 4. September 2014 1C_372\/2014). Eine gewisse Zurückhaltung müssen daher auch sie üben. Dennoch hält der Bundesrat fest, dass die Initiative \"pro Service public\" abgelehnt wurde. Da die Krankenkassen keine Bundesbetriebe sind, ist es nicht angezeigt, in diesem Sektor Obergrenzen festzulegen.<\/p><p>Die vom Bundesrat verabschiedete Strategie Gesundheit 2020 (www.admin.ch &gt; EDI &gt; BAG &gt; Themen) verfolgt namentlich das Ziel, die Transparenz des Schweizer Gesundheitssystems zu erhöhen. Das Krankenversicherungsaufsichtsgesetz (KVAG; SR 832.12), das integrierender Bestandteil dieser Strategie ist, verpflichtet die Versicherer, im Geschäftsbericht ihr Entschädigungssystem offenzulegen und für ihr Leitungsorgan den Gesamtbetrag der Entschädigungen und den höchsten auf ein Mitglied entfallenden Betrag zu veröffentlichen. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) publiziert seinerseits den Verwaltungsaufwand der Versicherer in der Statistik der obligatorischen Krankenversicherung. Die Freizügigkeit der Versicherten und der Wettbewerb auf dem Markt zwingen die Versicherer, ihre Betriebskosten möglichst tief zu halten. Das BAG wird die Umsetzung der am 1. Januar 2016 in Kraft getretenen Bestimmungen des KVAG aufmerksam verfolgen und 2018\/19 eine Beurteilung der neuen Gesetzgebung vornehmen. Dabei wird auch den Entschädigungen besondere Beachtung geschenkt.<\/p><p>In Anbetracht der Autonomie, die den Versicherern bei der Festlegung der Löhne zugestanden wird, sowie der Bestimmungen des KVAG zur Gewährleistung der Transparenz in diesem Bereich ist der Bundesrat der Ansicht, dass die Festlegung einer Lohnobergrenze für die Führungskräfte der Krankenversicherer unangebracht wäre.<\/p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt zu prüfen, wie eine Lohnobergrenze festgelegt werden könnte in der Chefetage von Krankenversicherern, die über die obligatorische Grundversicherung finanziert werden, und zwar so, dass die Löhne der Krankenkassenmanagerinnen und -manager mit einem Bundesratslohn vergleichbar sind, der als Richtwert dienen soll.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Die Entschädigungen der Krankenkassenmanagerinnen und -manager begrenzen"}],"title":"Die Entschädigungen der Krankenkassenmanagerinnen und -manager begrenzen"}