﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20163635</id><updated>2023-07-28T05:19:24Z</updated><additionalIndexing>2836;2841</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><councillor><code>2747</code><gender>f</gender><id>4036</id><name>Streiff-Feller Marianne</name><officialDenomination>Streiff</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion C</abbreviation><code>M-E</code><id>3</id><name>CVP-Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2016-09-12T00:00:00Z</date><legislativePeriod>50</legislativePeriod><session>5005</session></deposit><descriptors /><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2016-12-16T00:00:00Z</date><text>Erledigt</text><type>30</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>2016-11-23T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EDI</abbreviation><id>4</id><name>Departement des Innern</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2016-09-12T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2016-12-16T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2744</code><gender>f</gender><id>4031</id><name>Ingold Maja</name><officialDenomination>Ingold</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2747</code><gender>f</gender><id>4036</id><name>Streiff-Feller Marianne</name><officialDenomination>Streiff</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion C</abbreviation><code>M-E</code><id>3</id><name>CVP-Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>16.3635</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;1. Eine wichtige Grundlage zur Abbildung aller Versorgungsangebote sind die gesundheitsstatistischen Daten des Bundesamtes für Statistik sowie die Erhebungen des Schweizerischen Gesundheitsobservatoriums. Die Kantone verwenden diese Daten für ihre langfristige Planung und Steuerung. Der Bericht des Bundesrates zur Zukunft der Psychiatrie in der Schweiz (&lt;a href="http://www.bag.admin.ch"&gt;www.bag.admin.ch&lt;/a&gt; &amp;gt; Themen &amp;gt; Gesundheitspolitik &amp;gt; Psychische Gesundheit) vom 11. März 2016 zeigt, dass die Datenlage zur Versorgungssituation psychisch kranker Patientinnen und Patienten zurzeit unvollständig und fragmentiert ist. Zur Verbesserung der Planungsgrundlagen für die Weiterentwicklung von Angebotsstrukturen werden nun auf Bundesebene u. a. Massnahmen zur Harmonisierung der statistischen Datenquellen unternommen, was auch der Übersichtlichkeit dieser Informationen dient.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Unter der Leitung des Vorstehers des Eidgenössischen Departementes des Innern werden übergeordnete Fragen der Kooperation in einem regelmässigen Austausch mit den jeweiligen Bundesämtern debattiert und lösungsorientierte Massnahmen in die Wege geleitet. Im Themenbereich "psychische Erkrankungen" besteht ein besonderer Kooperationsbedarf an der Schnittstelle von psychiatrischer Behandlung und beruflicher Integration. Die Herausforderung besteht darin, dass verschiedene Leistungserbringer innerhalb der bestehenden Rahmenbedingungen (Kranken-, Invaliden- und Arbeitslosenversicherung) eine gemeinsame Zielsetzung definieren und lösungsorientierte Massnahmen erarbeiten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Die Koordination zwischen Institutionen auf interkantonaler Ebene ist eine grundsätzliche Aufgabe der Kantone. Auf Bundesebene ist die Stärkung der Koordination an den Schnittstellen ein wichtiges Ziel der gesundheitspolitischen Prioritäten Gesundheit 2020. Um die Qualität und Effizienz der Behandlung der Patientinnen und Patienten über die ganze Behandlungskette zu verbessern, werden Massnahmen (z. B. E-Health) für spezifische Patientengruppen, u. a. Patienten mit psychischen Krankheiten, lanciert, die viele und aufwendige Gesundheitsleistungen in Anspruch nehmen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4./5. Mit der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung von Bund und Kantonen aus dem Jahr 2008 liegt die Sicherstellung der Koordination zwischen den verschiedenen Angebotsstrukturen auf kantonaler und interkantonaler Ebene in der Kompetenz der Kantone. Auch die Planung und Weiterentwicklung solcher Strukturen unter Einbezug aller im Bereich tätigen Akteurinnen und Akteure ist eine Aufgabe der Kantone. Überregionale Fragestellungen zur psychischen Gesundheit werden zudem im Rahmen der von Bund und Kantonen geführten Plattform "Dialog Nationale Gesundheitspolitik" aufgegriffen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;6. Die UN-Behindertenrechtskonvention, der die Schweiz 2014 beigetreten ist, ist darauf ausgerichtet, die Partizipation von Menschen mit Behinderungen bei der Entwicklung und Umsetzung verschiedener Massnahmen sicherzustellen. Die Konvention sieht vor, dass die Vertragsstaaten mit den Menschen mit Behinderungen über die sie vertretenden Organisationen enge Konsultationen durchführen und sie aktiv einbeziehen. Der Einbezug von Organisationen, gerade auch von Organisationen von Menschen mit Behinderungen, ist bereits heute ein zentrales Element bei der Entwicklung und Umsetzung von Massnahmen im Bereich der Psychiatrie. Weitere Verbesserungen lassen sich mit dem gezielten Einbezug von Organisationen erzielen, welche Menschen mit psychischen Behinderungen repräsentieren und Psychiatrieerfahrene als Experten und Expertinnen in eigener Sache einsetzen. Indirekt fördert der Bund den Einbezug im Rahmen der Finanzhilfen zur Förderung der Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen durch die Unterstützung von Projekten, welche eine Förderung der Selbstvertretung von Menschen mit Behinderungen zum Ziel haben.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bericht vom Bundesrat über die Zukunft der Psychiatrie in der Schweiz in Erfüllung des Postulates Stähelin 10.3255 ist grundsätzlich zu begrüssen. Der Bund setzt sich darin vertieft mit den bestehenden Versorgungsangeboten für Menschen mit psychischer Beeinträchtigung auseinander. Die Schlussfolgerung, dass trotz qualitativ guten Versorgungsstrukturen Entwicklungsbedarf besteht, ist richtig. Der Bericht wurde jedoch aus einer medizinisch-psychiatrischen Perspektive verfasst und klammert viele sozialpsychiatrische Angebote aus, darunter diejenigen von Institutionen für Menschen mit Behinderung. Diese begleiten rund 11 500 Menschen mit psychischer Beeinträchtigung und leisten damit einen entscheidenden Beitrag zur qualitativ hochstehenden Versorgung dieser Menschen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Weiterentwicklung passender Angebotsstrukturen stellt sowohl für die Psychiatrie wie auch für Institutionen mit sozialpsychiatrischem Angebot eine Herausforderung dar, nicht zuletzt wegen unterschiedlichen kantonalen Rahmenbedingungen und komplexen Finanzierungsmechaniken. Zur erfolgreichen Bewältigung dieser Aufgabe müssen zwingend alle im Bereich tätigen Akteurinnen und Akteure berücksichtigt werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Ich bitte deshalb den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Wie wird der Bund die Übersicht über die bestehende Angebotsvielfalt auf kantonaler und interkantonaler Ebene sicherstellen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Mit welchen politischen oder administrativen Massnahmen wird der Bund die übergeordnete Kooperation zwischen den jeweils zuständigen Amtsstellen fördern?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Wie wird der Bund vorgehen, um die Koordination zwischen sozialpsychiatrischen Institutionen und der Psychiatrie auf kantonaler und interkantonaler Ebene sicherzustellen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Wie stellt der Bund sicher, dass in der Planung und Weiterentwicklung der Angebotsstrukturen künftig alle im Bereich tätigen Akteurinnen und Akteure einbezogen werden?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Wie wird der Bund bei der Planung und Weiterentwicklung der Angebotsstrukturen die übergeordnete Koordination auf kantonaler und interkantonaler Ebene ausgestalten, damit künftig Doppelstrukturen und Parallelangebote verhindert werden?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;6. Wie wird der Bund Menschen mit psychischer Beeinträchtigung verstärkt in die Planung und Weiterentwicklung der Angebotsstrukturen einbeziehen, um die diesbezügliche Forderung der UN-Behindertenrechtskonvention zu erfüllen?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Zukunft der Psychiatrie</value></text></texts><title>Zukunft der Psychiatrie</title></affair>