{"id":20163636,"updated":"2023-07-28T05:19:04Z","additionalIndexing":"2446;1231","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":3046,"gender":"m","id":4144,"name":"Matter Thomas","officialDenomination":"Matter Thomas"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2016-09-12T00:00:00Z","legislativePeriod":50,"session":"5005"},"descriptors":[],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2016-12-16T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2016-11-02T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EFD","id":7,"name":"Finanzdepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1473631200000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1481842800000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":3046,"gender":"m","id":4144,"name":"Matter Thomas","officialDenomination":"Matter Thomas"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"}],"shortId":"16.3636","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1.-9. Aufgrund des für Amtshilfeverfahren geltenden Grundsatzes der Vertraulichkeit, der in den Doppelbesteuerungsabkommen staatsvertraglich festgehalten ist (vorliegend Art. 28 Ziff. 2 des Abkommens zwischen der Schweiz und Frankreich zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen und zur Vermeidung von Steuerbetrug und Steuerflucht), kann der Bundesrat keine Angaben zu diesen Fragen machen.<\/p><p>Grundsätzlich ist jedoch festzuhalten, dass sich die Eidgenössische Steuerverwaltung bei der internationalen Amtshilfe konsequent an den einschlägigen staatsvertraglichen bzw. gesetzlichen Rahmen hält. Innerhalb dieses Rahmens ist eine Zusammenarbeit der zuständigen Behörden beim Verfassen von gesetzeskonformen Amtshilfeersuchen zulässig. Dies ist auch im Steueramtshilfegesetz (Art. 6 Abs. 3 StAhiG) so vorgesehen und wurde vom Bundesverwaltungsgericht bereits mehrfach bestätigt.<\/p><p>10. Die Überprüfung der rechtlichen Zulässigkeit des französischen Amtshilfeersuchens wird, sofern entsprechende Verfügungen angefochten werden, durch das Bundesverwaltungsgericht bzw. das Bundesgericht vorzunehmen sein (Art. 19 StAhiG in Verbindung mit Art. 44ff. VwVG in Verbindung mit Art. 31ff. VGG bzw. Art. 82ff. BGG). Der Bundesrat greift in die Rechtsanwendung im Einzelfall nicht ein. Er erwartet aber eine korrekte Abwicklung der Amtshilfeverfahren mit Blick sowohl auf die Rechte der betroffenen Personen als auch auf die Einhaltung der internationalen Verpflichtungen der Schweiz.<\/p><p>11. Wie bereits erwähnt, kann der Bundesrat zu konkreten Fällen keine Angaben machen.<\/p><p>Generell kann jedoch festgehalten werden, dass die Schweiz nur dann Amtshilfe leistet, wenn die einschlägigen staatsvertraglichen bzw. gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.<\/p><p>12. Im Einklang mit dem StAhiG (Art. 14 und 14a) werden sämtliche beschwerdeberechtigten Personen über die sie betreffenden laufenden Amtshilfeverfahren informiert. Zudem können beschwerdeberechtigte Personen gegen die sie betreffenden Verfügungen Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht bzw. das Bundesgericht erheben (Art. 19 StAhiG in Verbindung mit Art. 44ff. VwVG in Verbindung mit Art. 31ff. VGG bzw. Art. 82ff. BGG). Beim Verzicht auf das Beschreiten des Rechtswegs geschieht dies in voller Kenntnis der damit verbundenen Konsequenzen der Übermittlung der ersuchten Informationen und deren Verwendung durch die zuständigen ausländischen Behörden.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Die deutsche Staatsanwaltschaft hat nach der Untersuchung einer UBS-Niederlassung in Deutschland die Daten französischer Kunden an die französischen Behörden weitergeleitet. Die französischen Behörden haben darauf ein Amtshilfegesuch an die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) gestellt, welche ihrerseits die UBS mittlerweile aufgefordert hat, die geforderten Informationen auszuliefern. In diesem Zusammenhang ersuche ich den Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen:<\/p><p>1. Entspricht es den Tatsachen, dass Beamte der ESTV den französischen Steuerbehörden behilflich waren, deren Amtshilfegesuch in Sachen UBS entsprechend zu formulieren?<\/p><p>2. Wenn ja, wann genau ist dies passiert, und wer von der ESTV war daran beteiligt?<\/p><p>3. Sind Vertreter der ESTV in dieser Sache nach Paris gereist?<\/p><p>4. Wer konkret hat den Auftrag für die Unterstützung der französischen Behörden erteilt?<\/p><p>5. Beabsichtigt die ESTV, weitere Amtshilfebegehren anderer Staaten zu unterstützen, und wenn ja, von welchen Ländern?<\/p><p>6. Auf welchen rechtlichen Grundlagen beruht die genannte Unterstützung durch die ESTV?<\/p><p>7. Zugunsten welcher französischen Amtsstelle ist die ESTV aktiv geworden?<\/p><p>8. Wer übernimmt die Verantwortung, wenn ESTV-Vertreter den französischen Behörden beim genannten Amtshilfegesuch geholfen haben?<\/p><p>9. Ist diese Unterstützung auf Intervention oder Vermittlung des Staatssekretariates für internationale Finanzfragen erfolgt?<\/p><p>10. Wie beurteilt der Bundesrat die rechtlichen Bedenken, welche die UBS bewogen haben, die verlangten Daten vorderhand nicht auszuliefern?<\/p><p>11. Wird die ESTV mit der Datenlieferung an Frankreich und an weitere Staaten zuwarten, bis die rechtlichen Bedenken ausgeräumt sind?<\/p><p>12. Welches sind die Konsequenzen, wenn widerrechtlich Daten an ausländische Behörden übermittelt werden?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Schweizer Steuerverwalter als Erfüllungsgehilfen bei französischen Amtshilfegesuchen"}],"title":"Schweizer Steuerverwalter als Erfüllungsgehilfen bei französischen Amtshilfegesuchen"}