{"id":20163643,"updated":"2023-07-28T05:16:57Z","additionalIndexing":"08;09;15","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":3604,"gender":"f","id":4108,"name":"Chevalley Isabelle","officialDenomination":"Chevalley"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion GL","code":"GL","id":137,"name":"Grünliberale Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2016-09-12T00:00:00Z","legislativePeriod":50,"session":"5005"},"descriptors":[],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2016-12-16T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2016-11-23T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EDA","id":3,"name":"Departement für auswärtige Angelegenheiten","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1473631200000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1481842800000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":3604,"gender":"f","id":4108,"name":"Chevalley Isabelle","officialDenomination":"Chevalley"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion GL","code":"GL","id":137,"name":"Grünliberale Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"16.3643","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Die Reisehinweise des Eidgenössischen Departementes für auswärtige Angelegenheiten (EDA) stützen sich auf eigene, als vertrauenswürdig eingeschätzte Informationsquellen, insbesondere auf seine Vertretungen im Ausland. Es fliessen auch Informationen des Nachrichtendienstes des Bundes ein, wenn es um die terroristische Bedrohung geht. Die Reisehinweise konzentrieren sich auf sicherheitsrelevante Informationen in den Bereichen Politik und Kriminalität. Sie verstehen sich als nützliche Hinweise für den Entscheid zur Durchführung und zur sorgfältigen Planung einer Reise. Das EDA kann Reisenden jedoch den Entscheid und die Verantwortung für die Vorbereitung und Durchführung der Reise nicht abnehmen.<\/p><p>Firmen und Nichtregierungsorganisationen, die in Regionen mit gespannter Sicherheitslage tätig sind, treffen spezifische Massnahmen. Es ist Pflicht der Arbeitgeber, ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über die Lage und die Risiken am Einsatzort zu informieren und geeignete Sicherheitsmassnahmen zu treffen: zweckmässige Versicherungen, Verhaltensregeln, Evakuationspläne usw.<\/p><p>Reise- und andere Versicherungen entscheiden unabhängig und nach eigenem Ermessen, welche Kosten sie übernehmen, seien es Umbuchungs- oder Annullierungskosten oder Kosten, die während der Reise entstehen. Das EDA hat weder die Befugnis noch die Absicht, diesen Firmen Weisungen zu erteilen.<\/p><p>Antworten auf die einzelnen Fragen<\/p><p>1. Ouahigouya: Da Terroristen oft gezielt Ausländer als Opfer aussuchen, rät das EDA von Regionen mit hohem Entführungsrisiko ab (siehe Terrorismus und Entführungen: <a href=\"https:\/\/www.eda.admin.ch\/eda\/de\/home\/laender-reise-information\/reiseinformationen\/terrorismus_und_entfuehrungen.html\">https:\/\/www.eda.admin.ch\/eda\/de\/home\/laender-reise-information\/reiseinformationen\/terrorismus_und_entfuehrungen.html<\/a>). In grossen Teilen der Sahara und des Sahel sind bewaffnete Banden und islamistische Terroristen aktiv, die vom Schmuggel und von Entführungen leben. Sie weiten ihren Aktionsradius auf Burkina Faso aus, wie mehrere Überfälle auf Polizeiposten und zwei Entführungen in den Grenzprovinzen zu Mali gezeigt haben: Am 15. Januar 2016 ist ein australisches Ehepaar in Baraboule (Provinz Soum) entführt worden, am 4. April 2015 ein rumänischer Staatsbürger in Tambao (Provinz Oudalan). Die Terroristen sind gut organisiert, operieren grenzüberschreitend und haben Verbindungen zu lokalen kriminellen Gruppen. Wegen des hohen Entführungsrisikos wird von Reisen in die Grenzprovinzen zu Mali abgeraten; dazu gehört auch die Provinz Yatenga, wo sich Ouahigouya befindet (siehe Reisehinweise für Burkina Faso: <a href=\"https:\/\/www.eda.admin.ch\/eda\/de\/home\/vertretungen-und-reisehinweise\/burkina-faso\/reisehinweise-fuerburkinafaso.html\">https:\/\/www.eda.admin.ch\/eda\/de\/home\/vertretungen-und-reisehinweise\/burkina-faso\/reisehinweise-fuerburkinafaso.html<\/a>).<\/p><p>Im Gegensatz dazu besteht in Paris kein Entführungsrisiko durch terroristische Gruppierungen. Das EDA macht auf das Anschlagsrisiko in Frankreich aufmerksam, rät aber nicht von Reisen in dieses Land ab (<a href=\"https:\/\/www.eda.admin.ch\/eda\/de\/home\/vertretungen-und-reisehinweise\/frankreich\/reisehinweise-fuerfrankreich.html\">https:\/\/www.eda.admin.ch\/eda\/de\/home\/vertretungen-und-reisehinweise\/frankreich\/reisehinweise-fuerfrankreich.html<\/a><a href=\"https:\/\/www.eda.admin.ch\/eda\/de\/home\/vertretungen-und-reisehinweise\/laenderunabhaengigereiseinformationen\/terrorismus-und-entfuehrungen.html\">https:\/\/www.eda.admin.ch\/eda\/de\/home\/vertretungen-und-reisehinweise\/laenderunabhaengigereiseinformationen\/terrorismus-und-entfuehrungen.html<\/a>).<\/p><p>2. Das EDA ist über die Reisehinweise der Nachbarländer im Bild. Diese Länder haben unterschiedliche Kriterien, in welchen Fällen sie abraten. Jene der Schweiz sind unter \"Die Reisehinweise kurz erklärt\" festgehalten (siehe <a href=\"http:\/\/www.eda.admin.ch\/reisehinweise\">www.eda.admin.ch\/reisehinweise<\/a>).<\/p><p>3. Um die Kohärenz aller Reisehinweise zu gewährleisten, erfolgt die Koordination, Redaktion und Publizierung der Reisehinweise durch den Dienst Reisehinweise des Krisenmanagementzentrums in Bern. Zum Inhalt der Reisehinweise werden die zuständigen Botschaften im Ausland und die Politische Direktion in Bern kontinuierlich konsultiert, um eine objektive und aktuelle Lageeinschätzung zu erhalten.<\/p><p>4. Im Internet finden sich immer die aktuell gültigen Reisehinweise. Sie werden laufend überprüft und angepasst, wenn die Lagebeurteilung ändert. Der Inhalt kann folglich jederzeit und kurzfristig ändern oder während mehrerer Monate gültig bleiben. Myanmar: Die Sicherheitslage hat sich infolge der Wahl eines neuen Präsidenten nicht verändert. Vietnam: Leider sind nach wie vor unzählige Minen und nichtexplodierte Bomben im Land vorhanden. Die Organisation Landmine and Munition Monitor zum Beispiel hält fest, dass Vietnam zu den Ländern mit der höchsten Belastung durch explosive Kampfmittelrückstände gehört (<a href=\"http:\/\/www.the-monitor.org\">http:\/\/www.the-monitor.org<\/a>).<\/p><p>5. Jedes Land wird individuell beurteilt. Die Reisehinweise für Südafrika, Indien und die Philippinen machen unter anderem auf die hohe Kriminalitätsrate in diesen Ländern aufmerksam.<\/p><p>6. Das EDA kann Informationen und Empfehlungen, namentlich Reisehinweise, veröffentlichen, wie dies das Bundesgesetz über Schweizer Personen und Institutionen im Ausland vom 26. September 2014 vorsieht. Die Reisehinweise des EDA verstehen sich als Sicherheitshinweise. Sie weisen auf mögliche Risiken und Schwierigkeiten hin und empfehlen gewisse Vorsichtsmassnahmen. Die Reisehinweise orientieren sich ausschliesslich an der Sicherheit der schweizerischen Staatsangehörigen im Ausland. Sie können nicht auf die spezifischen Interessen einzelner Wirtschaftsakteure oder der lokalen Bevölkerung Rücksicht nehmen. Nur so bewahren sie ihre Unabhängigkeit und Glaubwürdigkeit.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Das EDA publiziert auf seiner Internetseite Reisehinweise für Schweizerinnen und Schweizer. Von zahlreichen afrikanischen Regionen wird abgeraten, obwohl es dort schon seit Jahren keine schwerwiegenden Ereignisse mehr gegeben hat, jedenfalls keine so schwerwiegenden wie die Attentate von Paris.<\/p><p>Diese Gefahrenzonen bereiten den zahlreichen in diesen Regionen tätigen Schweizer NGO grosse Probleme. In Ouahigouya in Burkina Faso können sich gewisse Ärztemissionen z. B. nicht mehr zum Spital Persis begeben, um dort Kinder zu operieren. Was die NGO oder Ferienreisende aus der Schweiz anbelangt, so kann es sein, dass ihre Versicherungen ihnen für diese Regionen keinen Versicherungsschutz gewähren. Die Mehrheit der Schweizer Versicherungen stützt sich denn auch auf die Empfehlungen des EDA, um ihre \"Kriegsgebiete\" festzulegen, wie sie in ihren allgemeinen Geschäftsbedingungen definiert sind. Auch die Entschädigung für einen Erwerbsausfall, der entsteht, weil sich jemand in einer dieser Regionen einen simplen Durchfall zugezogen hat, wird zuweilen nicht gewährt. In Ouahigouya ist nichts vorgefallen, während es in Paris zahlreiche Opfer gab. Heutzutage ist es deutlich riskanter, nach Paris als nach Ouahigouya oder in die Casamance zu reisen. Der Fall der Casamance ist auch ein interessantes Beispiel, da sich inmitten einer Gefahrenzone eine zugelassene Zone befindet: ein Gebiet mit einer hohen Dichte an Hotels, die grossen ausländischen Tourismusunternehmen gehören.<\/p><p>1. Warum wird von Reisen nach Paris im Gegensatz zu Ouahigouya nicht abgeraten?<\/p><p>2. Warum ist im Fall von Ouahigouya die Beurteilung der Gefahrenzone durch das EDA restriktiver als beim französischen Aussenministerium?<\/p><p>3. Hat das EDA eine globale Beurteilungspolitik dieser Zonen, oder steht Afrika besonders im Visier?<\/p><p>4. Wie erfolgt die Aktualisierung dieser Empfehlungen? Wird nicht allzu oft vergessen, die Empfehlungen in bestimmten Regionen zu erneuern (Beispiel Myanmar: Version von November 2015, obschon Anfang 2016 ein neuer Präsident gewählt wurde; Vietnam: Es ist die Rede von Minen aus der Zeit des Krieges!)?<\/p><p>5. Wie kommt es, dass von Besuchen gewisser Slums von Grossstädten wie Johannesburg, Kalkutta oder Manila nicht abgeraten wird, obwohl sie viel gefährlicher und grösser sind als Gebiete, von denen abgeraten wird?<\/p><p>6. Ist sich der Bundesrat bewusst, dass er vornehmlich Bevölkerungen bestraft, die bereits unter bitterer Armut leiden?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Warum wird Schweizer Touristinnen und Touristen nicht von Reisen nach Paris abgeraten?"}],"title":"Warum wird Schweizer Touristinnen und Touristen nicht von Reisen nach Paris abgeraten?"}