{"id":20163649,"updated":"2023-07-28T05:11:18Z","additionalIndexing":"08;09;2831","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":3052,"gender":"m","id":4151,"name":"Dittli Josef","officialDenomination":"Dittli"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion RL","code":"RL","id":1,"name":"FDP-Liberale Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"date":"2016-09-13T00:00:00Z","legislativePeriod":50,"session":"5005"},"descriptors":[],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"date":"2016-12-06T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2016-11-16T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"VBS","id":6,"name":"Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1473717600000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1480978800000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2774,"gender":"m","id":4068,"name":"Eberle Roland","officialDenomination":"Eberle"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3019,"gender":"m","id":4112,"name":"Minder Thomas","officialDenomination":"Minder"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2641,"gender":"m","id":1162,"name":"Kuprecht Alex","officialDenomination":"Kuprecht"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3108,"gender":"m","id":4207,"name":"Müller Damian","officialDenomination":"Müller Damian"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3052,"gender":"m","id":4151,"name":"Dittli Josef","officialDenomination":"Dittli"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion RL","code":"RL","id":1,"name":"FDP-Liberale Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"16.3649","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Der Bundesrat verfolgt die Lage in der Türkei intensiv. Ungefähr 125 000 Personen türkischer Herkunft leben in der Schweiz. Entwicklungen in der Türkei betreffen damit auch die innere Lage und Sicherheit der Schweiz. Das Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) verurteilte den Putschversuch und rief die türkischen Behörden bei der Bewältigung des gescheiterten Staatsstreichs zur Zurückhaltung auf im Sinne der Wahrung der Verhältnismässigkeit sowie zur Einhaltung der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit gemäss den internationalen Verpflichtungen der Türkei.<\/p><p>1. Der Bundesrat ist besorgt, dass es auch unter der Bevölkerung türkischer Herkunft in der Schweiz Polarisierungstendenzen gibt. Es ist zu verbalen Angriffen und Drohungen zwischen Personen auf sozialen und in türkisch-schweizerischen Medien gekommen. Diese Fälle sind in einer gesamtheitlichen Betrachtung aber bisher kein Indiz für eine unmittelbare Gefährdung der Sicherheit der Schweiz.<\/p><p>2. Dem Bundesrat ist bekannt, dass das türkische Präsidium für religiöse Angelegenheiten (Diyanet) auch in der Schweiz Imame beschäftigt. Bekannt ist auch, dass es sowohl staatliche wie auch private Geldgeber aus dem Ausland gibt. Der Bund bearbeitet nicht systematisch Daten zur Finanzierung muslimischer Vereine und Moscheen. Dafür fehlt die gesetzliche Grundlage (vgl. hierzu die Stellungnahmen des Bundesrates zu den Interpellationen Humbel 16.3274 und Fiala 16.3453). Erlaubt wäre eine fallweise Erhebung von solchen Informationen lediglich dann, wenn ein konkreter Zusammenhang mit einer Gefährdung durch Terrorismus, gewalttätigen Extremismus oder durch verbotenen Nachrichtendienst vorliegt. Ferner könnte beispielsweise ein Imam, der in religiösem Zusammenhang Hass predigt und dadurch zu terroristischen oder gewalttätig-extremistischen Tätigkeiten anstiftet, strafrechtlich verfolgt werden. Es bestehen derzeit aber keine Erkenntnisse, dass über die Finanzierung von Moscheen gewaltextremistische, terroristische oder nachrichtendienstliche Aktivitäten unterstützt würden. Der Nachrichtendienst des Bundes geht jedem Hinweis auf verbotenen Nachrichtendienst nach und wird bei begründetem Verdacht die Bundesanwaltschaft informieren.<\/p><p>3. Der Bundesrat ist sich bewusst, dass jegliche fremdstaatlich gesteuerte Polarisierung von ausländischen Bevölkerungsgruppen in der Schweiz problematische Auswirkungen haben kann. Der ausländischen Wohnbevölkerung ist es jedoch gestattet, sich auch in der Schweiz politisch zu betätigen. Das Strafrecht setzt hier nur Grenzen, wenn dabei beispielsweise verbotener Nachrichtendienst betrieben wird oder wenn es zur Anstiftung zu Straftaten kommt. Die zuständigen Stellen von Bund und Kantonen gehen Anzeichen und Hinweisen betreffend verbotenen Nachrichtendienst intensiv nach. Entsprechende Anstrengungen wurden nach dem Putschversuch massiv verstärkt. Eine fremdstaatlich geförderte Polarisierung und Ausgrenzung von Volksgruppen widerspricht den demokratischen Grundsätzen des schweizerischen Staatswesens und unseren gesellschaftlichen Prinzipien. Das EDA hat gegenüber den türkischen Behörden zu verstehen gegeben, dass in der Schweiz die schweizerische Rechtsordnung und das Recht auf freie Meinungsäusserung gilt und dass es einem ausländischen Staat verboten ist, auf schweizerischem Territorium hoheitliche Handlungen auszuführen.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Im Nachgang zum gescheiterten Putschversuch in der Türkei erfüllen uns Aktivitäten und Entwicklungen von regimetreuen Organisationen in unserem Land mit Sorge. Der lange Arm von Präsident Erdogan reicht offensichtlich bis in die Schweiz. Verschiedene Medien berichteten davon. Dies verunsichert die Bevölkerung.<\/p><p>Ich bitte den Bundesrat um Beantwortung folgender Fragen:<\/p><p>1. Wie beurteilt der Bundesrat die sicherheitspolitische Lage in der Schweiz mit Blick auf den Umstand, dass in Deutschland bereits Anhänger von Präsident Erdogan gegen deutsch-türkische Kritiker und sogenannte Gülen-Anhänger auch mit Gewalt und sogar mit Todesdrohungen vorgehen? Gibt es in der Schweiz sich abzeichnende Spannungen, die eskalieren können?<\/p><p>2. Wie beurteilt er die Tatsache, dass das türkische Religionsministerium islamische Gemeinden und deren Imame in der Schweiz finanziell unterstützt? Gibt es Anzeichen, dass damit verbotene politische oder nachrichtendienstliche Tätigkeit verbunden ist, die strafgesetzlich verboten ist und unter Strafe steht?<\/p><p>3. Wie beurteilt er die Hinweise, dass von der türkischen Regierungspartei APK in der Schweiz aktiv gegen Regierungskritiker gehetzt wird sowie Aufmärsche und Propagandaanlässe für Präsident Erdogan organisiert werden, mit dem Ziel, dass in der Schweiz lebende türkische Staatsangehörige auf die Linie Erdogans gebracht werden sollen? Gibt es Anzeichen, dass damit eine verbotene politische Tätigkeit verbunden ist, die strafgesetzlich verboten ist und unter Strafe steht?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Präsident Erdogans langer Arm reicht bis in die Schweiz"}],"title":"Präsident Erdogans langer Arm reicht bis in die Schweiz"}