﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20163674</id><updated>2023-07-28T05:19:26Z</updated><additionalIndexing>04</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><councillor><code>3060</code><gender>m</gender><id>4182</id><name>Béglé Claude</name><officialDenomination>Béglé</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion C</abbreviation><code>M-E</code><id>3</id><name>CVP-Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2016-09-20T00:00:00Z</date><legislativePeriod>50</legislativePeriod><session>5005</session></deposit><descriptors /><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>2</id><name>Diskussion</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2016-12-16T00:00:00Z</date><text>Diskussion verschoben</text><type>29</type></resolution><resolution><category><id>5</id><name>Adm</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2018-09-28T00:00:00Z</date><text>Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt</text><type>32</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>2016-11-23T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EJPD</abbreviation><id>5</id><name>Justiz- und Polizeidepartement</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2016-09-20T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2018-09-28T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>3060</code><gender>m</gender><id>4182</id><name>Béglé Claude</name><officialDenomination>Béglé</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion C</abbreviation><code>M-E</code><id>3</id><name>CVP-Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>16.3674</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>6</id><name>Begründung</name></type><value>&lt;p&gt;1. Den Konsens bei Initiativen verstärken, die umgesetzt werden müssen:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Einige der jüngsten Initiativen wurden mit einer knappen Mehrheit angenommen. Das Volk hat bei den Abstimmungen das letzte Wort, und das Resultat ist unumstösslich. Reformen mit tiefgreifender und vielfacher Wirkung anzugehen kann sich aber als schwierig herausstellen, wenn Ja- und Neinstimmen sich fast die Waage halten. Daher könnte es von Interesse sein, die erforderliche Mehrheit, bei deren Erreichen eine Umsetzung zwingend wäre, auf beispielsweise 52 Prozent anzuheben. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Initiativen mit einer knappen Mehrheit eine längere Reifungsphase einräumen:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Erreicht eine Initiative zwischen 50 und 52 Prozent der Stimmen, wäre der Bundesrat zu einer vertiefenden Auseinandersetzung mit der Initiative angehalten, um bessere mögliche Lösungen vorzuschlagen, ohne dabei die Initiative wortgetreu umsetzen zu müssen. Damit könnte je nach Fall Folgendes erreicht werden: Vertiefung der Debatte, Präzisierung des Wortlautes der Initiative, Lösungsfindung. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;Diese Puffermassnahme würde ausgewogene Volksentscheide fördern, die auf ausreichender Information beruhen. Sie böte zudem den Personen, die nicht an die Urne gegangen sind, eine zusätzliche Möglichkeit, sich eine Meinung zu bilden und Stellung zu beziehen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Nach Ablauf eines zu bestimmenden Zeitraumes (z. B. zwei oder drei Jahre) könnte die Initiative, die inzwischen durch Überlegungen bereichert wurde, zu einer letzten Abstimmung kommen, wobei dann die erforderliche Mehrheit bei 52 Prozent oder auch 50 Prozent liegen könnte. Die Frage wäre dann endgültig entschieden. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;Was das Referendum betrifft: Zumal es dabei nicht um einen neuen Vorschlag geht, sondern um eine Möglichkeit für das Volk, sich zu einem Entscheid des von ihm gewählten Parlamentes zu äussern, versteht es sich hier von selbst, dass die erforderliche Mehrheit bei 50 Prozent bleibt.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Dass demokratische Entscheide gelegentlich knapp oder sogar äusserst knapp ausfallen, liegt in der Natur der Sache und stellt deren Legitimität dem Grundsatz nach nicht infrage. Der Bundesrat erachtet es nicht als sachgerecht, für Abstimmungen über Volksinitiativen Sonderregeln zu schaffen. Knappe Abstimmungsergebnisse gibt es auch bei Behördenvorlagen und im Übrigen beispielsweise auch im Bereich der Justiz, soweit es um Fälle von grundsätzlicher Bedeutung geht und Urteile von mehrköpfig besetzten Spruchkörpern gefällt werden. Es wäre sachlich nicht gerechtfertigt, Sonderregeln allein für Abstimmungen über Volksinitiativen zu schaffen, in anderen vergleichbaren Bereichen jedoch Entscheide zu akzeptieren, die auf knappen Mehrheiten basieren. Die in der Interpellation skizzierten Lösungsansätze wären überdies auch mit den demokratischen Prinzipien und mit der politischen Kultur der Schweiz nicht vereinbar. Schliesslich würde die praktische Umsetzung der in der Interpellation dargelegten Änderungen diverse Probleme mit sich bringen, welche die vom Interpellanten genannten Gründe für deren Einführung wesentlich relativieren würden.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Wäre es möglich, das Initiativrecht in der Bundesverfassung dahingehend zu ändern, dass der Initiativtext bei der Abstimmung eine klare Mehrheit braucht, bevor er zwingend umgesetzt werden muss? Man könnte zum Beispiel die erforderliche Mehrheit, die den Bundesrat zur konkreten Umsetzung der Initiative verpflichten würde, auf 52 Prozent der Stimmen erhöhen. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;Für jene Initiativen, die zwischen 50 und 52 Prozent der Stimmen erreicht haben, könnte - für den Fall, dass für die Frage in einem zu bestimmenden Zeitraum (z. B. zwei oder drei Jahre) keine Lösung gefunden wird - eine Ergänzungsklausel Folgendes vorsehen: Der Initiativtext kommt erneut zur Abstimmung, entweder um die vorherige Entscheidung zu bestätigen oder um allfälligen neuen Erkenntnissen Rechnung zu tragen.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Eine deutliche Mehrheit für Volksinitiativen</value></text></texts><title>Eine deutliche Mehrheit für Volksinitiativen</title></affair>