﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20163675</id><updated>2023-07-28T04:57:55Z</updated><additionalIndexing>10;09</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><councillor><code>2752</code><gender>m</gender><id>4046</id><name>Quadri Lorenzo</name><officialDenomination>Quadri</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion V</abbreviation><code>V</code><id>4</id><name>Fraktion der Schweizerischen Volkspartei</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2016-09-20T00:00:00Z</date><legislativePeriod>50</legislativePeriod><session>5005</session></deposit><descriptors /><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2016-12-16T00:00:00Z</date><text>Erledigt</text><type>30</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>2016-11-09T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EJPD</abbreviation><id>5</id><name>Justiz- und Polizeidepartement</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2016-09-20T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2016-12-16T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2773</code><gender>f</gender><id>4073</id><name>Pantani Roberta</name><officialDenomination>Pantani</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2752</code><gender>m</gender><id>4046</id><name>Quadri Lorenzo</name><officialDenomination>Quadri</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion V</abbreviation><code>V</code><id>4</id><name>Fraktion der Schweizerischen Volkspartei</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>16.3675</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;1. Der Erwerb und der Besitz von Waffen und Munition durch die Streitkräfte fällt nicht in den Anwendungsbereich der EU-Waffenrichtlinie (Art. 2 Abs. 2). Der Revisionsvorschlag ändert daran nichts. Damit bleibt die Heimaufbewahrung der Ordonnanzwaffe während der Dauer des Militärdienstes auch weiterhin von der EU-Waffenrichtlinie nicht erfasst.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Die Schweiz ist an den laufenden Diskussionen gestützt auf das Schengen-Assoziierungsabkommen beteiligt. Dabei setzt sie sich für pragmatische Lösungen ein. Dazu gehört z. B. auch, dass bei einer Übernahme der neuen Vorgaben schweizerische Besonderheiten wie das Schiesswesen ausser Dienst und die Abgabe der Ordonnanzwaffe nach Ausscheiden aus dem Militärdienst möglich bleiben.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Die Beratungen zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat der EU sind noch nicht abgeschlossen, eine Einigung über den definitiven Text ist noch nicht in Sicht. Klar ist aber, dass sich in der Schweiz das Parlament und im Rahmen des fakultativen Referendums auch das Schweizer Stimmvolk zur Übernahme und Umsetzung der geänderten Waffenrichtlinie werden äussern können. Der Bundesrat erachtet es als verfrüht, bereits im jetzigen Zeitpunkt das weitere Vorgehen festzulegen, zumal mit einer Kündigung die überwiegenden Vorteile einer Beteiligung an Schengen und Dublin unwiederbringlich verlorengingen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Erinnert sei an dieser Stelle daran, dass derzeit keine gleichwertigen Alternativen zur polizeilichen Schengen-Zusammenarbeit zur Verfügung stehen. Wie der Bundesrat in seiner Antwort auf die Interpellation 16.3242 festgehalten hat, würde eine Kündigung des Schengen-Assoziierungsabkommens die sicherheitspolizeiliche Zusammenarbeit der Schweiz mit den Schengen-Staaten erheblich erschweren oder teilweise faktisch verunmöglichen. Denn weder der Abschluss zusätzlicher bilateraler Polizeiverträge noch die Intensivierung der Interpol- oder Europol-Zusammenarbeit könnten den Wegfall der Schengener Instrumente (insbesondere des Schengener Informationssystems) wettmachen.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Als Antwort auf die Attentate der islamistischen Extremisten möchte Brüssel bekanntlich im Rahmen der Schengen-Abkommen den Waffenbesitz der Bürgerinnen und Bürger stark einschränken.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Es ist offensichtlich: Unter diesem einfachen Vorwand werden die ehrlichen Bürgerinnen und Bürger entwaffnet, denn die islamistischen Terroristinnen und Terroristen - und allgemein Straftäterinnen und Straftäter - besorgen sich ihre Waffen auf dem Schwarzmarkt. Zudem verüben sie ihre Anschläge auch nicht unbedingt mit Feuerwaffen, wie das Beispiel des Anschlags mit dem Lastwagen in Nizza klar gezeigt hat.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die neuen europäischen Bestimmungen, die die Schweiz als Unterzeichnerin der Abkommen von Schengen übernehmen müsste, beinhalten für Waffenbesitzerinnen und -besitzer grosse Einschränkungen. Die Bestimmungen gehen von der Verpflichtung, eine medizinische und psychologische Bescheinigung vorzulegen, über die Pflicht nachzuweisen, dass man regelmässig den Schiessstand besucht (wer prüft dies?) und dass eine Notwendigkeit besteht, Waffen zu erwerben und zu besitzen, bis hin zu verschiedenen Tests. Die Bestimmungen würden zudem auch für Personen gelten, die vom Grossvater ein Jagdgewehr geerbt haben, das nun über dem Kamin hängt. Hinzu kommt die Thematik der Soldatinnen und Soldaten, die ihre Dienstpflicht beendet haben und sich dafür entscheiden, die Waffe zu behalten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Das unsägliche bürokratische Monster "made in Brüssel" steht im klaren Gegensatz zu den Bestimmungen in der Schweiz, die vom Volk in der Abstimmung von Februar 2011 bekräftigt wurden; dabei geht es nicht nur um die Dienstwaffe, die Soldatinnen und Soldaten im Dienst zu Hause aufbewahren.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Eine allfällige Lockerung der Bestimmungen oder eine Ausnahme davon einzig für das Sturmgewehr - die dann also nur für die Soldatinnen und Soldaten im Dienst gelten würde - wäre völlig ungenügend und inakzeptabel und würde dem Volkswillen widersprechen. Und doch scheint sich die Sache in diese Richtung zu bewegen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Ich bitte den Bundesrat, um die Beantwortung der folgenden Fragen:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Beabsichtigt der Bundesrat am in der Abstimmung von Februar 2011 vom Stimmvolk bestätigten Schweizer Recht, Waffen zu Hause aufzubewahren, festzuhalten?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Beabsichtigt der Bundesrat insbesondere, die Schweizer Bestimmungen vor der unrechtmässigen Einmischung der Europäischen Union zu verteidigen, und zwar sowohl in Bezug auf das Sturmgewehr der Soldatinnen und Soldaten im Dienst als auch in Bezug auf Jagd- und Sportwaffen, Waffensammlungen und Dienstwaffen von Soldatinnen und Soldaten, die ihre Dienstpflicht beendet haben?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Für den Fall, dass Brüssel sich weigert, das Schweizer Recht und den Willen des Schweizervolkes zu respektieren: Steht für den Bundesrat dann der Verbleib der Schweiz im Schengen-Raum zur Diskussion?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Waffen zu Hause. Nein zum Diktat der EU</value></text></texts><title>Waffen zu Hause. Nein zum Diktat der EU</title></affair>