{"id":20163695,"updated":"2023-07-28T05:18:07Z","additionalIndexing":"28;1216;24","affairType":{"abbreviation":"Po.","id":6,"name":"Postulat"},"author":{"councillor":{"code":2777,"gender":"f","id":4069,"name":"Feri Yvonne","officialDenomination":"Feri Yvonne"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2016-09-22T00:00:00Z","legislativePeriod":50,"session":"5005"},"descriptors":[],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2018-09-18T00:00:00Z","text":"Ablehnung","type":22}]},"federalCouncilProposal":{"code":"-","date":"2016-11-23T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EJPD","id":5,"name":"Justiz- und Polizeidepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1474495200000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1537221600000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2597,"gender":"f","id":1125,"name":"Galladé Chantal","officialDenomination":"Galladé"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2666,"gender":"f","id":3830,"name":"Carobbio Guscetti Marina","officialDenomination":"Carobbio Guscetti"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2702,"gender":"m","id":3899,"name":"Nussbaumer Eric","officialDenomination":"Nussbaumer"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2745,"gender":"m","id":4032,"name":"Jans Beat","officialDenomination":"Jans"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2608,"gender":"f","id":1147,"name":"Kiener Nellen Margret","officialDenomination":"Kiener Nellen"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2417,"gender":"f","id":354,"name":"Semadeni Silva","officialDenomination":"Semadeni"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2760,"gender":"m","id":4049,"name":"Aebischer Matthias","officialDenomination":"Aebischer Matthias"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2795,"gender":"m","id":4091,"name":"Reynard Mathias","officialDenomination":"Reynard"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3026,"gender":"f","id":4121,"name":"Gysi Barbara","officialDenomination":"Gysi Barbara"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3036,"gender":"f","id":4134,"name":"Munz Martina","officialDenomination":"Munz"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3035,"gender":"f","id":4131,"name":"Friedl Claudia","officialDenomination":"Friedl Claudia"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2583,"gender":"f","id":1131,"name":"Allemann Evi","officialDenomination":"Allemann"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3084,"gender":"f","id":4197,"name":"Marti Min Li","officialDenomination":"Marti Min Li"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3087,"gender":"f","id":4198,"name":"Meyer Mattea","officialDenomination":"Meyer Mattea"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3094,"gender":"f","id":4199,"name":"Seiler Graf Priska","officialDenomination":"Seiler Graf"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3104,"gender":"m","id":4203,"name":"Barrile Angelo","officialDenomination":"Barrile"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2777,"gender":"f","id":4069,"name":"Feri Yvonne","officialDenomination":"Feri Yvonne"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"16.3695","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Aktuelle statistische Zahlen machen deutlich, dass häusliche Gewalt ein grosses gesellschaftliches Problem ist. Deshalb sollte der Schutz gewaltbetroffener Personen verbessert werden. Frauen-, Mädchen- und Männerhäuser leisten dazu einen wertvollen Beitrag. Sie bieten bei akuten Gewaltsituationen sofortigen Schutz, Unterkunft und Beratung.<\/p><p>Die Finanzierung der Häuser unterscheidet sich zwischen den Kantonen stark. Die Unterscheidung spiegelt sich dementsprechend im Leistungsangebot wider. In einigen Kantonen sind die Einrichtungen grösstenteils über Subjektbeiträge, in anderen Kantonen vorab mittels Objektbeiträgen der öffentlichen Hand finanziert. Zudem sind die meisten Häuser substanziell auf private Spendengelder angewiesen. Folglich stehen den meisten Frauen-, Mädchen- und Männerhäusern tendenziell zu wenige Ressourcen für ihre Leistungserbringung zur Verfügung. Eine Anstossfinanzierung durch den Bund, wie dies bei Kitas gut funktioniert, wäre eine Möglichkeit, um fachspezifische Anlaufstellen zu fördern und die benötigten stationären Plätze finanziell zu sichern. Damit wird unterbunden, dass der Wohnort des Opfers der Risikofaktor ist, welcher entscheidet, ob die gewaltbetroffene Person es schafft, aus der familiären Gewaltspirale herauszubrechen.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Wie von der Postulantin festgestellt, stellt häusliche Gewalt nach wie vor ein grosses gesellschaftliches Problem dar. Am 11. September 2013 unterzeichnete die Schweiz das Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention). Der Ratifikationsprozess ist derzeit im Gang. Artikel 23 der Konvention verpflichtet die Vertragsstaaten, sichere und leicht zugängliche Schutzunterkünfte für Opfer in ausreichender Zahl zur Verfügung zu stellen. Gemäss Artikel 14 Absatz 1 des Opferhilfegesetzes besorgen die Beratungsstellen dem Opfer oder seinen Angehörigen bei Bedarf eine Notunterkunft. Die Kantone sind zuständig für die Bereitstellung und angemessene Finanzierung von genügenden, bedarfsgerechten und sicheren Unterkünften für Gewaltbetroffene. <\/p><p>Im Auftrag der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) und des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann hat Infras eine Ist- und Bedarfsanalyse betreffend Frauenhäuser in der Schweiz erstellt. Gemäss dieser Studie sind Frauenhäuser regelmässig mit mangelnden Ressourcen und mit regional variierenden Kapazitätsengpässen konfrontiert. So hätten 2013 586 Frauen ab- bzw. weitergewiesen werden müssen. Schlussendlich habe aber immer eine Lösung gefunden werden können. Ursache für die Kapazitätsengpässe seien insbesondere fehlende Anschlusslösungen, welche die Aufenthaltsdauer in der Regel verlängern würden. <\/p><p>Die SODK empfahl den Kantonen auf der Grundlage dieses Berichtes, in ihrem jeweiligen Kanton die Versorgungslage betreffend Notunterkünfte und Frauenhäuser zu prüfen und daraus folgend den allfälligen Bedarf an zusätzlichen Plätzen zu klären. Die grosse Mehrheit der antwortenden Kantone beurteilte daraufhin die Versorgungslage an Schutzunterkünften als angemessen. Im Einzelfall könne immer eine Lösung gefunden und die Sicherheit der betroffenen Frauen und Kinder garantiert werden, weshalb kein Bedarf an zusätzlichen Plätzen bestehe. Die Finanzierung der Frauenhausaufenthalte durch die Opferhilfe wird zudem zurzeit von der Schweizerischen Verbindungsstellen-Konferenz Opferhilfegesetz (SVK-OHG), einer fachtechnischen Konferenz der SODK, auf Optimierungsmöglichkeiten überprüft. <\/p><p>Nach dem Gesagten kann hinsichtlich der Versorgungslage von angemessenen Schutzunterkünften für gewaltbetroffene Personen - trotz der bestehenden Herausforderungen bezüglich der Auslastung und der Finanzierung - nicht von einer derart akuten Unterversorgung ausgegangen werden, wie es bei den Krippenplätzen vor der Anstossfinanzierung der Kitas der Fall war. Eine finanzielle Unterstützung der Notunterkünfte durch den Bund würde zudem den beiden mit der NFA in der Bundesverfassung verankerten Prinzipien der fiskalischen Äquivalenz und der Subsidiarität zuwiderlaufen. So übernimmt der Bund getreu dem Subsidiaritätsprinzip nur dann eine Aufgabe, wenn diese auf kantonaler Ebene nicht erfüllt werden kann, was bei der Finanzierung von Frauen-, Männer- und Kinderhäusern wohl kaum zutreffen dürfte.<\/p><p>Für den Bundesrat ist der Schutz gewaltbetroffener Personen ein wichtiges Anliegen. Aufgrund der föderalistischen Kompetenzverteilung obliegt es indessen den Kantonen, geeignete und sichere Schutzunterkünfte für Opfer in ausreichender Zahl bereitzustellen, zu finanzieren sowie geeignete Anschlusslösungen zu schaffen. Aus diesen Gründen zieht der Bundesrat eine Anschubfinanzierung von Schutzplätzen nicht in Betracht.<\/p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung des Postulates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird eingeladen zu prüfen, ob eine Anstossfinanzierung durch den Bund, wie dies zur Finanzierung von Kitas gehandhabt wird, ebenfalls eine Option für Frauen-, Kinder- und Männerhäuser wäre.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Anstossfinanzierung für Unterkünfte für von häuslicher Gewalt betroffene Personen"}],"title":"Anstossfinanzierung für Unterkünfte für von häuslicher Gewalt betroffene Personen"}