{"id":20163702,"updated":"2023-07-28T05:11:08Z","additionalIndexing":"52;2846","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":3105,"gender":"m","id":4204,"name":"Rieder Beat","officialDenomination":"Rieder"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion C","code":"M-E","id":3,"name":"CVP-Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"date":"2016-09-26T00:00:00Z","legislativePeriod":50,"session":"5005"},"descriptors":[],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"date":"2016-12-15T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2016-11-16T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"UVEK","id":9,"name":"Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1474840800000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1481756400000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":3105,"gender":"m","id":4204,"name":"Rieder Beat","officialDenomination":"Rieder"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion C","code":"M-E","id":3,"name":"CVP-Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"16.3702","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Gemäss derzeitig gültiger Umweltschutzgesetzgebung werden belastete Parzellen, wie nachfolgend am Beispiel der Quecksilberbelastung gezeigt wird, unterschiedlich behandelt:<\/p><p>Parzellen mit einer Belastung von mehr als 2 Milligramm Quecksilber pro Kilogramm Boden oder Untergrund (kurz: Erde) werden im Kataster für belastete Standorte eingetragen und müssen mindestens bis auf diesen Wert saniert werden, diejenigen mit einer Belastung zwischen 0,5 und 2 Milligramm Quecksilber pro Kilogramm Erde sind nicht sanierungsbedürftig, werden aber im Kataster für belastete Standorte eingetragen. Nur Parzellen mit einer Belastung von weniger als 0,5 Milligramm Quecksilber pro Kilogramm Erde gelten im Sinne der Umweltschutzgesetzgebung als nicht belastet.<\/p><p>Problematisch für die Bodeneigentümer sind die Parzellen mit einer Belastung zwischen 0,5 und 2 Milligramm Quecksilber pro Kilogramm Erde, da keine Sanierung erfolgt, die Parzellen aber trotzdem im Kataster für belastete Standorte eingetragen werden. Dies bedeutet, dass diese Parzellen zwar durch die Eintragung eine Wertverminderung erfahren, jedoch weder der allenfalls bekannte Verursacher noch die öffentliche Hand eine Verpflichtung zur Sanierung hat.<\/p><p>Der Bundesrat hat in einer schriftlichen Antwort auf die Interpellation Reynard 14.4143 festgehalten: \"Böden mit Belastungen zwischen 0,5 und 2 Milligramm Quecksilber pro Kilogramm Erde stellen keine Gefahr für Mensch und Umwelt dar und bedürfen somit keiner weiteren Massnahmen.\" Weiter hält der Bundesrat fest: \"Sie sind aber belastet und müssen daher in den Kataster der belasteten Standorte eingetragen werden.\" Die Antworten des Bundesrates sind widersprüchlich. Sofern eine Belastung keine Gefahr für Mensch und Umwelt darstellt und keiner Massnahmen bedarf, ergibt es keinen Sinn, die belasteten Parzellen in einem Kataster einzutragen. Abgesehen von der dadurch für die Grundeigentümer verbundenen Wertverminderung stellt dies eine unnötige und kostspielige Bürokratie dar.<\/p><p>Gemäss dem UVEK sind in der Schweiz rund 27 000 Standorte im Kataster eingetragen, die im Sinne der Gesetzgebung als belastet gelten, bei denen aber keine altlastenrechtlichen Massnahmen getroffen werden müssen. Hierbei handelt es sich um 70 Prozent der im Kataster eingetragenen Parzellen. In einem Schreiben an den Kanton Wallis hat die Vorsteherin des UVEK zudem festgehalten, dass durch die Erfassung der belasteten Standorte sichergestellt werde, dass bei allfälligen Bauarbeiten das belastete Aushubmaterial umweltgerecht entsorgt und nicht auf unbelastete Bereiche verschoben werde. Zudem schütze dieses Vorgehen Käufer in der Hinsicht, dass diese nicht belastete Parzellen erwerben. Das Problem sei nicht der Katastereintrag, sondern die Belastung an sich. Diesbezüglich stellt sich nochmals die Frage, warum der Bundesrat diesen Umstand für schützenswert erachtet, wenn weder für Mensch noch für Umwelt eine Gefahr besteht.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Das Umweltschutzgesetz (USG; SR 814.01) legt für die Altlastenbearbeitung ein etappenweises Vorgehen fest. Dieses besteht darin, sämtliche durch Abfälle belasteten Standorte (rund 38 000) zu erfassen, diejenigen Standorte, die ein potenzielles Risiko darstellen (rund 14 000), zu untersuchen, um festzustellen, ob sie überwachungs- oder sanierungsbedürftig sind, und schliesslich die Standorte, von denen schädliche oder lästige Einwirkungen auf Mensch und Umwelt ausgehen (rund 4000), zu sanieren.<\/p><p>Sanierungsbedarf besteht, sobald die Schadstoffkonzentration im Grundwasser, in oberirdischen Gewässern, in der Luft oder im Boden die anhand von toxikologischen Daten festgesetzten Grenzwerte überschreitet. Beim Boden unterscheidet die Gesetzgebung erstens landwirtschaftlich und gartenbaulich genutzte Böden und zweitens Böden von Haus- und Familiengärten, Kinderspielplätzen und anderen Anlagen, auf denen Kinder regelmässig spielen. Kleinkinder sind nämlich durch das Einatmen von Staub, Hautkontakt mit belasteten Böden und direkte Bodenaufnahme in sehr hohem Mass Schadstoffen ausgesetzt und reagieren empfindlicher darauf.<\/p><p>Für Quecksilber wurden die Grenzwerte 2013 aufgrund der jüngsten toxikologischen Erkenntnisse anerkannter Institute (Agroscope und Schweizerisches Zentrum für angewandte Humantoxikologie, Scaht) angepasst.<\/p><p>Für landwirtschaftlich genutzte Böden wurden ein Prüfwert von 0,5 Milligramm pro Kilogramm und ein Sanierungswert von 20 Milligramm pro Kilogramm hergeleitet, da noch keine solchen Werte bestanden. Diese wurden den Kantonen mitgeteilt, und es ist vorgesehen, sie bei einer nächsten Revision in die Verordnung über Belastungen des Bodens (VBBo; SR 814.12) aufzunehmen.<\/p><p>Für Anlagen, auf denen Kinder spielen, bestand in der Altlasten-Verordnung (AltlV; SR 814.680) ein Sanierungswert von 5 Milligramm Quecksilber pro Kilogramm. Der Prüfwert wurde auf 2 Milligramm pro Kilogramm festgelegt. Wie sich zeigte, mussten bei Belastungen zwischen 2 und 5 Milligramm pro Kilogramm Nutzungsbeschränkungen für Kinder verfügt werden. Deshalb änderte der Bundesrat den Sanierungswert und legte ihn 2015 bei einer Revision der AltlV auf 2 Milligramm pro Kilogramm fest.<\/p><p>Der Wert von 0,5 Milligramm pro Kilogramm, ab dem eine Eintragung erforderlich ist, entspricht der Schwelle, ab der ein Boden gemäss AltlV als belastet gilt.<\/p><p>1. Ein Vergleich zwischen den schweizerischen Grenzwerten und denen anderer Länder ist schwierig, weil die Methoden der Risikobeurteilung, die berücksichtigten Schutzgüter und die bei einer Überschreitung der Werte zu ergreifenden Massnahmen unterschiedlich sind. Eine Untersuchung der in verschiedenen Ländern geltenden Grenzwerte für Quecksilber im Boden von Wohngebieten und Kinderspielplätzen hat ergeben, dass in diesen Ländern ab Konzentrationen zwischen 0,83 Milligramm pro Kilogramm (Niederlande) und 26 Milligramm pro Kilogramm (Grossbritannien) Massnahmen zu treffen sind, während in der Schweiz ab 2 Milligramm pro Kilogramm eine Sanierung erforderlich ist.<\/p><p>2. Die meisten europäischen Länder wenden dieselben Grundsätze an wie die Schweiz: Sie erfassen alle belasteten Böden und sanieren nur die, die ein erhebliches Risiko darstellen. Die Werte, ab denen ein Standort eingetragen wird, liegen in der gleichen Grössenordnung (z. B. 0,25 Milligramm pro Kilogramm in Litauen, 0,5 Milligramm pro Kilogramm in Österreich oder 1 Milligramm pro Kilogramm in Norwegen).<\/p><p>3. Nicht die Eintragung im Kataster, sondern der Belastungsgrad ist massgebend für den Wertverlust des Standorts. Er hängt auch von der Lage des Standorts ab und lässt sich nicht pauschal schätzen. Die Banken, die mittlerweile das Altlastenrecht gut kennen, richten sich bei ihrer Bewertung nach dem Belastungsgrad.<\/p><p>4. In der Schweiz ist die Erfassung der belasteten Standorte abgeschlossen. Nun müssen die Kataster regelmässig aktualisiert und mit den neuentdeckten Standorten ergänzt werden. Die Kosten für die Erstellung und Nachführung des Katasters sind gering, insbesondere auch im Vergleich zu anderen Massnahmen wie Untersuchungen und vor allem Sanierungen.<\/p><p>5. Ziel der Altlastengesetzgebung ist es, die Bevölkerung, insbesondere auch Kinder und empfindliche Personen, sowie die Umwelt vor schädlichen oder lästigen Einwirkungen, die von diesen Standorten ausgehen, zu schützen.<\/p><p>Bei einer Quecksilberbelastung des Bodens zwischen 0,5 und 2 Milligramm pro Kilogramm besteht ein mögliches Risiko, wenn der Boden landwirtschaftlich oder für einen Gemüsegarten genutzt wird. Der Kanton Wallis hat entsprechende Empfehlungen herausgegeben, in denen dazu geraten wird, Gemüse anzubauen, das nur wenig Quecksilber aufnimmt. Bei Bauarbeiten ist eine Ausbreitung der Kontamination zu vermeiden und das belastete Material zum Schutz der Bevölkerung und Umwelt korrekt zu entsorgen. Deshalb bleibt die Eintragung im Kataster weiterhin sinnvoll und notwendig, und es ist keine Revision der Altlastengesetzgebung vorgesehen.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Ich frage den Bundesrat daher an:<\/p><p>1. Wie verhalten sich die schweizerischen Grenzwerte beim Quecksilber im internationalen Vergleich?<\/p><p>2. Welche Länder kennen keine oder höhere Quecksilber-Schwellenwerte für eine Eintragung im Kataster der belasteten Parzellen?<\/p><p>3. Wie hoch schätzt er die Wertverminderung bei Parzellen, welche durch die Eintragung der Parzellen im Kataster der belasteten Parzellen verursacht wird?<\/p><p>4. Welche Kosten verursachen die 70 Prozent Einträge der mit 0,5 bis 2 Milligramm Quecksilber pro Kilogramm Erde belasteten Parzellen bezüglich der Eintragung, Überprüfung und Führung des Katasters?<\/p><p>5. Ist er bereit, die entsprechende Verordnung aufzuheben und insbesondere die mit 0,5 bis 2 Milligramm Quecksilber pro Kilogramm Erde belasteten Parzellen nicht mehr im Kataster der belasteten Parzellen aufzunehmen?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Quecksilber-Bürokratie schadet den Bodeneigentümern"}],"title":"Quecksilber-Bürokratie schadet den Bodeneigentümern"}