﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20163703</id><updated>2023-07-28T05:10:52Z</updated><additionalIndexing>15;2446</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><councillor><code>3108</code><gender>m</gender><id>4207</id><name>Müller Damian</name><officialDenomination>Müller Damian</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion RL</abbreviation><code>RL</code><id>1</id><name>FDP-Liberale Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>SR</abbreviation><id>2</id><name>Ständerat</name><type>S</type></council><date>2016-09-26T00:00:00Z</date><legislativePeriod>50</legislativePeriod><session>5005</session></deposit><descriptors /><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>SR</abbreviation><id>2</id><name>Ständerat</name><type>S</type></council><date>2016-12-05T00:00:00Z</date><text>Erledigt</text><type>30</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>2016-11-16T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EFD</abbreviation><id>7</id><name>Finanzdepartement</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2016-09-26T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2016-12-05T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>SR</abbreviation><id>2</id><name>Ständerat</name><type>S</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>3052</code><gender>m</gender><id>4151</id><name>Dittli Josef</name><officialDenomination>Dittli</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>3108</code><gender>m</gender><id>4207</id><name>Müller Damian</name><officialDenomination>Müller Damian</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion RL</abbreviation><code>RL</code><id>1</id><name>FDP-Liberale Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>16.3703</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;1. Der Bund hat gemäss Artikel 129 der Bundesverfassung die Kompetenz zur Harmonisierung der Vermögenssteuern, wobei sich diese auch auf den Steuergegenstand erstreckt und die sachlichen Bemessungsgrundsätze mit einschliesst. Darauf beruhend enthält das Steuerharmonisierungsgesetz (StHG) in Artikel 14 die Grundlage zur Bewertung des Vermögens. Demnach ist das Vermögen zum Verkehrswert zu bewerten, und der Ertragswert kann dabei angemessen berücksichtigt werden. Für die Kantone ist zudem nach Artikel 2 Absatz 1 StHG die Erhebung der Vermögenssteuer zwingend.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Für börsenkotierte Unternehmen lassen sich Marktpreise problemlos ermitteln, während bei nichtbörsenkotierten Unternehmen oft keine Transaktionspreise vorliegen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Bei der Bewertung von Wertpapieren ohne Kurswert für die Vermögenssteuer wenden die Kantone das rechtlich nicht verbindliche Kreisschreiben Nr. 28 (KS 28) vom 28. August 2008 der Schweizerischen Steuerkonferenz an.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;In der Regel werden KMU nach der sogenannten Praktikermethode bewertet: Der Vermögenssteuerwert setzt sich zu zwei Dritteln aus dem Ertragswert und zu einem Drittel aus dem Substanzwert der Unternehmung zusammen. Für neugegründete Unternehmen, die typischerweise (noch) keinen Gewinn erwirtschaften, wird alleine der Substanzwert zur Bewertung herangezogen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Eine spezielle Regelung zur Bewertung wird bei einem massgeblichen Handwechsel (in der Regel ab einem Handwechsel von 10 Prozent) angewendet. In diesem Fall gilt der entsprechende Kaufpreis als Grundlage zur Berechnung des Verkehrswertes des Unternehmens. Wenn bei Start-ups im Rahmen einer Kapitalerhöhung ein Investorenpreis vorliegt, erfolgt sodann in der Praxis gestützt auf den Kommentar zum KS 28 eine Einzelfallbetrachtung. Dabei wird beurteilt, ob dieser Wert nachhaltig vorhanden ist.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Unter Berücksichtigung der Kompetenz der Kantone zur Erhebung der Vermögenssteuern (Art. 3 der Bundesverfassung) kommt den Kantonen bei der Bewertung ein beträchtlicher Spielraum zu. Die Steuerbelastung ist nicht nur von Kanton zu Kanton, sondern teils auch unter Gemeinden ein und desselben Kantons unterschiedlich. Schliesslich kennen einige Kantone auch Belastungsobergrenzen bei der Vermögenssteuer.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat geht angesichts dieser Bewertungsgrundsätze nicht davon aus, dass es generell zu Überbewertungen bei der Vermögenssteuer für KMU-Unternehmerinnen und -Unternehmer kommt. Es ist aber nicht auszuschliessen, dass die steuerliche Berücksichtigung der Finanzierungsrunden von Start-ups bei Unternehmerinnen und Unternehmern zu einer erheblichen Belastung führen kann.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Die Vermögenssteuer ist mit einem Ertrag von rund 6,334 Milliarden Franken (2014) eine wichtige Einnahmequelle für die Kantone und Gemeinden. Der Bundesrat hält die Autonomie der Kantone, ihren Finanzbedarf zur Deckung ihrer Ausgaben selber bestimmen zu können, hoch und respektiert ihre steuer- und finanzpolitischen Kompetenzen. Er hat aber das EFD beauftragt, zusammen mit den Kantonen nach Optimierungsmöglichkeiten zu suchen, um die Standortattraktivität für Start-ups in der Schweiz zu verbessern (vgl. Stellungnahme zur Motion Derder 16.3293).&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind das Rückgrat der Schweizer Volkswirtschaft. Unternehmerinnen und Unternehmer werden in der Schweiz steuerlich mehrfach belastet. Sie bezahlen auf Ebene der Kapitalgesellschaft Gewinn- und Kapitalsteuer und auf Ebene Teilhaber zudem noch Einkommens- und Vermögenssteuer. Gerade die Vermögenssteuer fällt in gewissen Kantonen stark ins Gewicht. Der Steuerwert von nichtkotierten Unternehmen wird von der Steuerverwaltung auf dem Substanz- und Ertragswert des Unternehmens berechnet, der oft über dem Marktwert zu liegen kommt. Bei Start-ups können Finanzierungsrunden mit externen Investoren zu sehr hohen Bewertungen führen. Die Vermögenssteuer fällt zudem unabhängig davon an, ob ein KMU Gewinn oder der Eigentümer ein Einkommen erzielt. Unternehmerinnen und Unternehmer schaffen durch Investitionen Arbeitsplätze und tragen beträchtlich zum Wohlstand bei. Substanzsteuern wie die Vermögenssteuer setzen hier negative Anreize. Dies dürfte auch der Grund sein, weshalb der Bund sowie die meisten Industriestaaten die Vermögenssteuer mittlerweile abgeschafft haben. Die Erhebung der Vermögenssteuer liegt in der Kompetenz der Kantone, doch die steuerliche Belastung der KMU ist eine Thematik, die auch auf nationaler Ebene Beachtung finden sollte.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat wird daher um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Wie schätzt er die steuerliche Belastung durch übermässige Bewertungen bei der Vermögenssteuer für KMU-Unternehmerinnen und -Unternehmer in der Schweiz ein?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Sieht er eine Möglichkeit zusammen mit den Kantonen, die steuerliche Belastung durch übermässige Bewertungen bei der Vermögenssteuer für Inhaberinnen und Inhaber nichtbörsenkotierter Unternehmen, die in die Schweizer Wirtschaft investieren, zu reduzieren?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Lösung der Bewertungsproblematik bei der Vermögenssteuer für KMU</value></text></texts><title>Lösung der Bewertungsproblematik bei der Vermögenssteuer für KMU</title></affair>