{"id":20163713,"updated":"2023-07-28T05:08:03Z","additionalIndexing":"2836;2846;04;1236","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":3024,"gender":"m","id":4118,"name":"Lohr Christian","officialDenomination":"Lohr"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion C","code":"M-E","id":3,"name":"CVP-Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2016-09-27T00:00:00Z","legislativePeriod":50,"session":"5005"},"descriptors":[],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2016-12-16T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2016-11-23T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EFD","id":7,"name":"Finanzdepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1474927200000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1481842800000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":3024,"gender":"m","id":4118,"name":"Lohr Christian","officialDenomination":"Lohr"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion C","code":"M-E","id":3,"name":"CVP-Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"16.3713","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1. Der Bundesrat begrüsst und unterstützt die gesetzlichen Vorgaben und Normen, dass neue oder zu erneuernde öffentliche Bauten für Menschen mit einer Behinderung zugänglich sein müssen. Die Bundesbauten werden generell und das erweiterte Landesmuseum wurde im Besonderen nach diesem Grundsatz geplant und realisiert. Die entsprechenden gesetzlichen und normativen Vorgaben werden den beauftragten Planern bei der Auftragserteilung vertraglich überbunden und sind Teil des Pflichtenheftes. <\/p><p>Die umgesetzte bauliche Lösung eines hindernisfreien Zugangs für das erweiterte Landesmuseum in Zürich entspricht den gesetzlichen Bestimmungen und wurde von den zuständigen kantonalen und städtischen Behörden unter Beizug der zuständigen Fachstelle für barrierefreies Bauen bewilligt und abgenommen. Der Zugang zum neuen Haupteingang führt über den bestehenden Eingangshof und liegt im Bereich der Zufahrt und des Wendekreises der Feuerwehr. Aufgrund der beschränkten Platzverhältnisse und im Sinne der allgemeinen Personensicherheit wurde daher anstelle einer befahrbaren Rampe ein Hublift vorgeschlagen und realisiert. Obwohl damit alle Vorschriften eingehalten worden sind, haben sich die Verantwortlichen aufgrund der geäusserten Kritik entschlossen, den Zugang zum Landesmuseum im Sinne der Barrierefreiheit und Alltagstauglichkeit nachträglich zu verbessern. So ist die geforderte Rampe mit der gesetzlich zulässigen Steigung bereits gebaut worden. <\/p><p>2. Die Kriterien richten sich nach den gesetzlichen und normativen Vorgaben, insbesondere gilt die Norm SIA 500, \"Hindernisfreie Bauten\". Im Fall des Landesmuseums müssen nach dem Bau der Rampe nun betriebliche Massnahmen ergriffen werden, damit die erwähnten Vorgaben erfüllt werden können.<\/p><p>3. Der Bundesrat teilt die Auffassung, dass das Bundesamt für Bauten und Logistik, als Kompetenzzentrum der Bundesverwaltung im Baubereich, beim hindernisfreien Bauen eine Vorbildrolle hat und diese auch ausübt.<\/p><p>4. Die Überprüfung und Sicherstellung der Einhaltung der Vorgaben bezüglich der Hindernisfreiheit erfolgt durch den frühen Einbezug der zuständigen Fachstellen im Rahmen des Baubewilligungsprozesses, während der Ausführung und bei der Abnahme. Dies wurde auch beim Bauprojekt Erweiterung Landesmuseum Zürich so gehandhabt.<\/p><p>5. Die Richtlinien bezüglich Qualitätsstandards und Termine für die Nachbesserung von Mängeln richten sich nach der Norm SIA 118, \"Allgemeine Bedingungen für Bauarbeiten\". Im vorliegenden Fall handelt es sich jedoch nicht um Werkmängel im juristischen Sinn, sondern um sinnvolle Verbesserungen baulicher, technischer und betrieblicher Art (z. B. Gegensprechanlage, Taster anstelle von Schlüsselschaltern, Signaletik), wie das bei der Inbetriebnahme von komplexen Gebäuden in den ersten Monaten oftmals der Fall ist. <\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Seit 2004 enthält das Behindertengleichstellungsgesetz die Vorgabe, dass neue oder zu erneuernde öffentliche Bauten und Anlagen für Menschen mit einer Behinderung zugänglich sein müssen. Für Bundesbauten bezeichnet der Bundesrat dazu in der Behindertengleichstellungsverordnung die Norm SIA 500, \"Hindernisfreie Bauten\", als massgeblich. Diese seit 2009 geltende Norm verlangt nicht einfach das \"behindertengerechte\" Bauen, sondern im Sinne des Design for All das \"hindernisfreie\" Bauen. Die Gebäude sollen für alle jederzeit, gleichberechtigt und ohne Hilfe Dritter benutzbar sein. Dies bedeutet unabhängige Lebensführung und volle Teilhabe der Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen, wozu sich die Schweiz explizit auch mit der Unterzeichnung der Uno-Behindertenrechtskonvention bekennt. Im Lichte dieser Vorgaben für das hindernisfreie Bauen ist das neue Landesmuseum in Zürich, errichtet unter der Bauherrschaft des Bundes, eine grosse Enttäuschung, wie dies auch in einem \"NZZ\"-Artikel vom 14. September 2016 festgehalten wurde. Sowohl der Zugang wie auch die Führung durch das Museum vermitteln den Eindruck, dass Menschen mit Mobilitätsbehinderungen in den Interessenabwägungen nur ganz am Schluss berücksichtigt worden sind. Es besteht kein stufenloser Zugang, und ohne die Hilfe Dritter gelangen die Besucher und Besucherinnen im Rollstuhl nicht ins Landesmuseum.<\/p><p>Ich bitte den Bundesrat daher um die Beantwortung der folgenden Fragen zu den Bundesbauten:<\/p><p>1. Wie beurteilt er die Hindernisfreiheit neuer und erneuerter Bundesbauten und -anlagen generell und beim neuen Landesmuseum in Zürich im Besonderen?<\/p><p>2. Nach welchen Kriterien erfolgt die Interessenabwägung bei Bauprojekten des Bundes zugunsten oder zulasten des hindernisfreien Bauens?<\/p><p>3. Teilt er die Auffassung, dass beim hindernisfreien Bauen das Bundesamt für Bauten und Logistik, als Kompetenzzentrum der Bundesverwaltung im Baubereich, eine Vorbildrolle hat?<\/p><p>4. Wie erfolgt die Überprüfung bzw. Sicherstellung der Einhaltung der eigenen Vorgabe bezüglich der Hindernisfreiheit?<\/p><p>5. Gibt es Richtlinien bezüglich Terminen und Qualitätsstandards, wie die Nachbesserungen von offensichtlichen Mängeln zu erfolgen haben?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Hindernisfreiheit bei den Bundesbauten"}],"title":"Hindernisfreiheit bei den Bundesbauten"}