﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20163732</id><updated>2023-07-28T05:20:50Z</updated><additionalIndexing>2836;44;04</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><councillor><code>3053</code><gender>m</gender><id>4153</id><name>Hegglin Peter</name><officialDenomination>Hegglin Peter</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion C</abbreviation><code>M-E</code><id>3</id><name>CVP-Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>SR</abbreviation><id>2</id><name>Ständerat</name><type>S</type></council><date>2016-09-28T00:00:00Z</date><legislativePeriod>50</legislativePeriod><session>5005</session></deposit><descriptors /><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>SR</abbreviation><id>2</id><name>Ständerat</name><type>S</type></council><date>2016-12-05T00:00:00Z</date><text>Erledigt</text><type>30</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>2016-11-16T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EFD</abbreviation><id>7</id><name>Finanzdepartement</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2016-09-28T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2016-12-05T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>SR</abbreviation><id>2</id><name>Ständerat</name><type>S</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>3053</code><gender>m</gender><id>4153</id><name>Hegglin Peter</name><officialDenomination>Hegglin Peter</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion C</abbreviation><code>M-E</code><id>3</id><name>CVP-Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>16.3732</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;1. Das durchschnittliche Rücktrittsalter belief sich 2015 auf 63,2 Jahre. Es ist seit dem Wechsel vom Leistungs- zum Beitragsprimat in der beruflichen Vorsorge Mitte 2008 kontinuierlich angestiegen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Darin nicht berücksichtigt sind die besonderen Personalkategorien (Militärpersonal, Angehörige des Grenzwachtkorps, GWK, und das versetzbare Personal des EDA). Die besonderen Personalkategorien können im Falle des EDA bzw. müssen im Falle des Militärpersonals und der Angehörigen des GWK mit 60 Jahren zurücktreten. Hauptamtliche höhere Stabsoffiziere treten mit 62 Jahren in den Ruhestand.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2./5. Der Bundesrat verfolgt mit seiner Personalpolitik das Ziel, das Potenzial älterer Mitarbeitender vermehrt zu nutzen. Er hat deshalb arbeits- und vorsorgerechtliche Voraussetzungen geschaffen, um den längeren Verbleib von älteren Mitarbeitenden in der Bundesverwaltung zu ermöglichen. Die Mitarbeitenden sollen nicht nur länger arbeiten, sondern ihren Wechsel vom Arbeitsleben in die Pensionierung flexibel gestalten können (Reduktion des Beschäftigungsgrades bei Aufrechterhaltung des Vorsorgeschutzes, Teilpensionierung usw.).&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Ergänzend zu diesen Grundlagen hat er notwendige Korrekturen bei den Anstellungsbedingungen vorgenommen, die finanzielle Anreize für einen vorzeitigen Altersrücktritt beinhalten. Namentlich hat er Mitte 2013 eine neue Regelung für die besonderen Personalkategorien geschaffen und gleichzeitig das Rücktrittsalter für das Militärpersonal und die Angehörigen des GWK von 58 auf 60 Jahre angehoben. Für das versetzbare Personal des EDA hat er das Rücktrittsalter zwar belassen, aber die Bedingungen für einen vorzeitigen Altersrücktritt verschärft.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Im August 2014 hat der Bundesrat seine finanzielle Beteiligung an der Überbrückungsrente bei freiwilligen vorzeitigen Altersrücktritten angepasst. Er hat seine Beteiligung an den Kosten vor dem vollendeten 62. Altersjahr von 50 auf 5 Prozent gesenkt. Damit hat er den Anreiz für einen vorzeitigen Altersrücktritt stark reduziert und zu einer Anhebung des Rücktrittsalters beigetragen. Mit dem Stabilisierungsprogramm 2017-2019 strebt er nun eine Gesetzesrevision an, welche die generelle Pflicht einer Kostenbeteiligung an der Überbrückungsrente aufhebt. Schliesslich hat der Bundesrat das EFD beauftragt, ihm bis Ende 2016 zu berichten, ob die Mitte 2013 in Kraft getretene Regelung für die besonderen Personalkategorien einer Anpassung bedarf.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Mit der obenerwähnten Reduktion der Beteiligung an der Finanzierung der Überbrückungsrente kann der Arbeitgeber Bund seine Beteiligung an den Kosten für die Finanzierung der Überbrückungsrente halbieren, d. h., ab 2018 entlastet er den Haushalt jährlich um 18 Millionen Franken. In den Jahren davor fällt die Entlastung wegen den Übergangsfristen etwas geringer aus. Durch die geplante Aufhebung der generellen Pflicht zur Kostenbeteiligung an der Überbrückungsrente sind weitere Entlastungen von 5 Millionen Franken zu erwarten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Alle diese Massnahmen zeigen, dass der Bundesrat in seinem eigenen Bereich generell bestrebt ist, die Erwerbstätigkeit älterer Mitarbeitender zu erhöhen und so dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2.a./b. Bis zum 30. Juni 2013 kannte der Bund den Vorruhestandsurlaub für die Angehörigen des Berufsmilitärs und des GWK. Dieser ermöglichte eine volle Lohnfortzahlung zur nachträglichen Abgeltung der besonderen Anforderungen und Belastungen bei der Funktionsausübung. Diese Lohnfortzahlung erhielten die Personen im Vorruhestandsurlaub während maximal drei Jahren. Ab dem vollendeten 61. Altersjahr bezogen sie dann die reglementarische Altersrente und eine volle, vom Arbeitgeber finanzierte Überbrückungsrente. &lt;/p&gt;&lt;p&gt;Auf den 1. Juli 2013 wurde dieser Vorruhestandsurlaub durch eine vorsorgerechtliche Versicherungslösung ersetzt. Sie zeichnet sich dadurch aus, dass die Belastungen und erhöhten Anforderungen der Angehörigen der besonderen Personalkategorien dann entschädigt werden, wenn sie tatsächlich anfallen (laufende Abgeltung).&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2.c. Die Vorruhestandslösung verursachte - je nach Anzahl Rücktritten - jährliche Kosten von 70 bis 80 Millionen Franken. Die seit Mitte 2013 geltende Versicherungslösung verursacht jährliche Kosten von gut 20 Millionen Franken. Damit kann der Bund den Haushalt nach Ablauf der Übergangsfrist (ab 2021) um rund 50 bis 60 Millionen Franken entlasten.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Die Versicherungslösung für die besonderen Personalkategorien ist die einzige Sonderregelung.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Der Bundesrat kam bei der Schaffung der neuen Versicherungslösung für die besonderen Personalkategorien zum Schluss, dass eine Sonderlösung nach wie vor angemessen ist. Er vertritt allerdings die Auffassung, dass diese regelmässig überprüft und ihre Berechtigung beurteilt werden soll.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Im Rahmen der Rentenreform 2050 wird das ordentliche AHV-Alter für Frauen von 64 auf 65 angehoben und demjenigen für Männer gleichgestellt. Damit entsteht auch eine allgemeine Erwartungshaltung, dass zukünftig bis Alter 65 gearbeitet wird. Aus Statistiken ist ersichtlich, dass heute in der Praxis eine erhebliche Anzahl Personen vorzeitig in den Ruhestand tritt. Mich interessiert die aktuelle Situation beim Bundespersonal, und ich stelle folgende Fragen:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. In welchem Alter gehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bundes in Pension, bitte aufgeschlüsselt nach Altersgruppe und wenn möglich nach Bereichen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Unterstützt der Bund vorzeitige Pensionierungen, wenn ja:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;a. Wie viele Vorruhestandsregelungen kennt die Bundesverwaltung?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;b. Wie sind sie ausgestaltet?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;c. Mit welcher Summe belasten diese Regelungen die Bundeskasse?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Gibt es weitere Arbeitgeberleistungen mit ähnlichen Auswirkungen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Erachtet der Bundesrat diese Regelungen noch als angebracht?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Wäre eine Einschränkung der vorzeitigen Pensionierung nicht auch ein Beitrag an die Bekämpfung des Fachkräftemangels?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Pensions- und Vorruhestandsregelungen beim Bund</value></text></texts><title>Pensions- und Vorruhestandsregelungen beim Bund</title></affair>