{"id":20163741,"updated":"2025-11-14T07:51:06Z","additionalIndexing":"66;52","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2016-09-28T00:00:00Z","legislativePeriod":50,"session":"5005"},"descriptors":[],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2017-06-16T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2016-11-23T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"UVEK","id":9,"name":"Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1475013600000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1497564000000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"type":"author"},{"councillor":{"code":3604,"gender":"f","id":4108,"name":"Chevalley Isabelle","officialDenomination":"Chevalley"},"type":"speaker"}],"shortId":"16.3741","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Zum Entsorgungsnachweis hat sich der Bundesrat letztmals in seiner Antwort auf die Interpellation Munz 15.3038, \"Lager für schwach- und mittelaktive radioaktive Abfälle. Fehlender Entsorgungsnachweis\", geäussert, zu den Entsorgungskosten in seiner Antwort auf die Interpellation Rytz Regula 15.3479, \"Entsorgung von radioaktiven Abfällen. Wie viele Milliarden müssen Steuerzahlerinnen und -zahler bezahlen?\". Der Bundesrat nimmt ergänzend wie folgt Stellung:<\/p><p>1. Die grundsätzlichen Fragen (generelle Machbarkeit der Entsorgung in der Schweiz) wurden mit dem Entsorgungsnachweis beantwortet. Forschungstätigkeiten sind jedoch zentraler Bestandteil des Schweizer Entsorgungsprogramms. Sie dienen der sukzessiven Erhöhung des Wissensstands und der Optimierung eines zukünftigen geologischen Tiefenlagers im Hinblick auf die Betriebs- und Langzeitsicherheit. Der Bundesrat hat mit der Genehmigung des Entsorgungsprogramms 2008 verfügt, dass die Nationale Genossenschaft für die Lagerung radioaktiver Abfälle (Nagra) gemeinsam mit dem Entsorgungsprogramm 2016 ein Forschungsprogramm einzureichen hat, das Zweck, Umfang, Art und zeitliche Abfolge der zukünftigen Forschungs- und Entwicklungsarbeiten sowie den Umgang mit bestehenden offenen Fragen zu dokumentieren hat.<\/p><p>In der Schweiz forscht die Nagra unter anderem in zwei Felslabors (Grimsel und dem von Swisstopo betriebenen Mont Terri). Die Experimente dienen der Beantwortung von technischen und wissenschaftlichen Fragen zur Realisierung geologischer Tiefenlager.<\/p><p>2.\/3. Anfang 2015 reichte die Nagra ihren Einengungsvorschlag für geologische Tiefenlager ein und schlug die beiden Standortgebiete Jura Ost und Zürich Nordost vor. Zurzeit läuft die sicherheitstechnische Prüfung durch das Eidgenössische Nuklearsicherheitsinspektorat (Ensi). Nach 2020 wird die Nagra bekanntgeben, für welche Standorte sie Rahmenbewilligungsgesuche ausarbeiten will. Sie beabsichtigt, diese etwa 2025 einzureichen. Ein Tiefenlager für schwach- und mittelaktive Abfälle kann gemäss heutiger Planung im Jahr 2050, ein Lager für hochaktive Abfälle im Jahr 2060 in Betrieb gehen. Ab diesen Zeitpunkten können Abfälle eingelagert werden.<\/p><p>4. Die Aufwendungen der Nagra für die beiden Lagerprogramme sowie Verwaltungs- und allgemeine Projektaufwendungen betrugen gemäss Geschäftsbericht per Ende 2015 total 1,39 Milliarden Franken.<\/p><p>5. Die Kosten, welche für die Entsorgung der radioaktiven Abfälle insgesamt anfallen, beziffert die Kostenstudie 2011 auf 15,97 Milliarden Franken. Entsorgungskosten, die bis zur Ausserbetriebnahme anfallen, müssen von den Eigentümern der Kernanlagen direkt bezahlt werden. Bis Ende 2015 wurden 5,46 Milliarden Franken direkt bezahlt, bis zur Ausserbetriebnahme ist mit weiteren Ausgaben von rund 2,1 Milliarden Franken zu rechnen. Somit müssen durch den Entsorgungsfonds noch rund 8,45 Milliarden Franken mittels Jahresbeiträgen der Entsorgungspflichtigen und Vermögenserträgen sichergestellt werden. Ende 2015 befanden sich 4,2 Milliarden Franken im Fonds.<\/p><p>Die Kostenstudie wird alle fünf Jahre aktualisiert, das nächste Mal Ende 2016. Die Kostenstudie stützt sich auf das Entsorgungsprogramm. Gemäss Stilllegungs- und Entsorgungsfondsverordnung vom 7. Dezember 2007 (SEFV; SR 732.17) leitet und koordiniert die Kommission der Stilllegungs- und Entsorgungsfonds die Überprüfung der Kostenstudie. Die Sicherheitsaspekte werden gemäss Artikel 4 Absatz 4 SEFV vom Ensi überprüft, die Kostenberechnung von unabhängigen Fachleuten. Danach stellt die Kommission dem Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) Antrag auf Festlegung der voraussichtlichen Höhe der Stilllegungs- und Entsorgungskosten pro Kernanlage (Art. 23 Bst. ater i. V. m. Art. 29a Abs. 2 Bst. c SEFV). Die Leistungen der Fonds sowie die Nachschusspflicht sind im Kernenergiegesetz vom 21. März 2003 (KEG; SR 732.1) geregelt. Falls die geleisteten Beiträge eines Beitragspflichtigen zur Deckung der Entsorgungskosten nicht ausreichen, muss dieser die verbleibenden Kosten aus seinen Mitteln decken. Weist er nach, dass seine Mittel nicht ausreichen, decken die Fonds die verbleibenden Kosten (Art. 79 Abs. 1 und 2 KEG). Der Beitragspflichtige muss dem Fonds den Differenzbetrag samt marktüblichem Zins zurückbezahlen (Art. 80 Abs. 1 KEG). Kann er die Rückerstattung nicht innert Frist leisten, so müssen die übrigen Beitragspflichtigen für die Differenz aufkommen (Art. 80 Abs. 2 KEG). Ist die Deckung der Differenz wirtschaftlich nicht tragbar, beschliesst die Bundesversammlung gemäss Artikel 80 Absatz 4 KEG, ob und in welchem Ausmass sich der Bund an den nichtgedeckten Kosten beteiligt.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Die Nagra ist am Forschungsprojekt im Felslabor des Mont Terri beteiligt. An mehreren Stellen wird bestätigt, dass die Machbarkeit eines Tiefenlagers für radioaktive Abfälle belegt ist. <\/p><p>Der Bundesrat wird daher gebeten, folgende Fragen zu beantworten:<\/p><p>1. Führt die Nagra immer noch Experimente im Mont Terri durch? Wenn ja, warum, da ja die Machbarkeit eines Tiefenlagers belegt ist? Wie lange werden diese Experimente noch andauern? Könnten die Resultate dieser Forschungsarbeiten im Widerspruch zu den Ergebnissen zur Machbarkeit stehen?<\/p><p>2. Bis wann plant die Nagra einen konkreten und definitiven Vorschlag zu einem Endlager zu präsentieren?<\/p><p>3. Ab wann werden die ersten radioaktiven Abfälle eingelagert werden können?<\/p><p>4. Wie hoch sind bis dato die Gesamtausgaben der Nagra?<\/p><p>5. Wie hoch werden die zukünftigen Ausgaben der Nagra geschätzt, bis ein Endlager gefunden ist? Auf welche Grundlagen stützen sich diese Schätzungen, und wer überprüft sie? Sind im Entsorgungsfonds genügend Mittel vorhanden? Wenn nein, wer wird für die Kosten aufkommen müssen?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Radioaktive Abfälle. Die Nagra ist ein Fass ohne Boden!"}],"title":"Radioaktive Abfälle. Die Nagra ist ein Fass ohne Boden!"}