﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20163752</id><updated>2025-09-23T12:21:20Z</updated><additionalIndexing>1236;10</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Mo.</abbreviation><id>5</id><name>Motion</name></affairType><author><faction><abbreviation>Fraktion RL</abbreviation><code>RL</code><id>1</id><name>FDP-Liberale Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2016-09-28T00:00:00Z</date><legislativePeriod>50</legislativePeriod><session>5005</session></deposit><descriptors /><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2016-12-16T00:00:00Z</date><text>Annahme</text><type>20</type></resolution><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>SR</abbreviation><id>2</id><name>Ständerat</name><type>S</type></council><date>2017-02-27T00:00:00Z</date><text>Annahme</text><type>20</type></resolution><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>SR</abbreviation><id>2</id><name>Ständerat</name><type>S</type></council><date>2025-09-10T00:00:00Z</date><text>Abschreibung im Rahmen eines anderen Geschäfts</text><type>0</type></resolution><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2025-09-18T00:00:00Z</date><text>Abschreibung im Rahmen eines anderen Geschäfts</text><type>0</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><code>+</code><date>2016-11-09T00:00:00Z</date><text>Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.</text></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations><preConsultation><committee><abbreviation>SPK-SR</abbreviation><id>24</id><name>Staatspolitische Kommission SR</name><abbreviation1>SPK-S</abbreviation1><abbreviation2>SPK</abbreviation2><committeeNumber>24</committeeNumber><council><abbreviation>SR</abbreviation><id>2</id><name>Ständerat</name><type>S</type></council><typeCode>1</typeCode></committee><date>2016-12-16T00:00:00Z</date><registrations><registration><correspondents><correspondent><council><abbreviation>SR</abbreviation><id>2</id><name>Ständerat</name><type>S</type></council><councillor><code>2385</code><gender>m</gender><id>321</id><name>Föhn Peter</name><officialDenomination>Föhn</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion V</abbreviation><code>V</code><id>4</id><name>Fraktion der Schweizerischen Volkspartei</name></faction><language>de</language></correspondent></correspondents><sessionId>5007</sessionId></registration></registrations></preConsultation></preConsultations><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EJPD</abbreviation><id>5</id><name>Justiz- und Polizeidepartement</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2016-09-28T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2016-12-16T00:00:00</date><id>11</id><name>Motion an 2. Rat</name></state><state><date>2017-02-27T00:00:00</date><id>209</id><name>Überwiesen an den Bundesrat</name></state><state><date>2025-04-02T00:00:00</date><id>216</id><name>Abschreibungsantrag liegt vor</name></state><state><date>2025-09-18T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><faction><abbreviation>Fraktion RL</abbreviation><code>RL</code><id>1</id><name>FDP-Liberale Fraktion</name></faction><type>author</type></role><role><councillor><code>2680</code><gender>f</gender><id>3877</id><name>Fiala Doris</name><officialDenomination>Fiala</officialDenomination></councillor><type>speaker</type></role></roles><shortId>16.3752</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><isMotionInSecondCouncil>true</isMotionInSecondCouncil><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>6</id><name>Begründung</name></type><value>&lt;p&gt;Die EU hat ihr Datenschutzrecht per 2018 revidiert, die Schweiz tut es ebenso. Beide werden ein vergleichbares Niveau haben. Die EU hat ihre Datenschutzaufsicht aber nicht mit der Schweiz abgestimmt. Auf die Schweizer Wirtschaft kommt daher ein völlig sinnloser, aber hoher administrativer Mehraufwand zu. Dem Datenschutz dient es nicht, es kostet nur viel mehr: Nach dem neuen EU-Recht sind die nationalen Aufsichtsbehörden in allen 28 Mitgliedstaaten der EU dafür verantwortlich, den Datenschutz ihrer Bewohner neu auch im Ausland zu überwachen und durchzusetzen. Hat ein Schweizer Unternehmen Kunden aus der EU, untersteht es punkto Datenschutz nicht mehr nur der Aufsicht des Edöb, sondern parallel allen betroffenen EU-Datenschutzbehörden, inklusive Meldepflichten usw. Die Schweiz kann das mit ihrem DSG nicht verhindern, denn die EU hat es so bestimmt, und sie sieht für Verstösse Sanktionen von bis zu 4 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes vor. Ihre Regeln sind viel komplizierter und aufwendiger als jene der Schweiz und diskriminieren Schweizer Unternehmen. Tangiert ist auch die Souveränität der Schweiz, weil ausländische Aufsichtsbehörden über Datenbearbeitungen auf Schweizer Territorium bestimmen. Amtshilfe löst das Problem nicht. Es sollte eine andere Lösung gefunden werden: Für die aufsichtsrechtliche Durchsetzung des Datenschutzes auf Schweizer Gebiet soll alleine die Schweiz zuständig sein, und zwar nach ihrem Recht (DSG), so, wie EU-Behörden dies auf EU-Gebiet nach der DSGVO sind. Informationen können via Amtshilfe getauscht werden. Da das Datenschutzniveau vergleichbar ist, gewinnen alle: Hiesige Betriebe brauchen sich aufsichtsrechtlich nur an den Edöb zu halten und nur ein Regelwerk zu befolgen, und auch die Behörden können ihre Ressourcen sinnvoller einsetzen.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Die Verordnung (EU) 2016/679 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten sowie zum freien Datenverkehr gilt für die Datenbearbeitung im Rahmen der Tätigkeiten der für die Bearbeitung Verantwortlichen oder der Auftragsbearbeiter, die in der EU niedergelassen sind, dies unabhängig davon, ob die Bearbeitung innerhalb oder ausserhalb der EU erfolgt. In den Fällen nach Artikel 3 Absatz 2 findet die Verordnung auch Anwendung, wenn nicht in der EU niedergelassene Verantwortliche oder Auftragsbearbeiter Daten betroffener Personen bearbeiten, die sich in der EU befinden. Der Anwendungsbereich der Verordnung und die Zuständigkeiten der Aufsichtsbehörden der EU können sich somit tatsächlich auf für die Bearbeitung verantwortliche Personen erstrecken, die in der Schweiz niedergelassen sind, wenn Personendaten von Personen bearbeitet werden, die sich in der EU befinden. Das bedeutet jedoch nicht, dass die europäischen Aufsichtsbehörden auf dem Hoheitsgebiet der Schweiz einschreiten können (siehe insbesondere Art. 55 der Verordnung, nach dem jede Aufsichtsbehörde für die Ausübung der Befugnisse, die ihr im Hoheitsgebiet ihres eigenen Mitgliedstaates übertragen wurden, zuständig ist). Der Bundesrat gelangt somit nicht wie die Motionärin zum Schluss, dass die Verordnung (EU) 2016/679 die Souveränität der Schweiz tangiert. Er ist hingegen ebenfalls der Auffassung, dass die effiziente Zusammenarbeit im Hinblick auf die gute Umsetzung der jeweiligen Gesetzgebungen im digitalen Zeitalter im Interesse sowohl der Schweizer Behörden als auch der Behörden der EU wäre. Deshalb ist der Bundesrat bereit, zu gegebener Zeit Sondierungsgespräche mit der EU aufzunehmen, wie die Motion dies verlangt. Im Übrigen sind die Kommission und die Aufsichtsbehörden der EU gemäss der Erwägung 116 der Verordnung (EU) 2016/679 gehalten, mit den Aufsichtsbehörden der Drittländer zusammenzuarbeiten. Dies könnte eine Grundlage für das weitere Vorgehen der Schweiz bieten.&lt;/p&gt;  Der Bundesrat beantragt die Annahme der Motion.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat wird beauftragt, im Hinblick auf das revidierte Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG) und das Inkrafttreten der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) mit der EU eine Vereinbarung zur Koordinierung der Anwendung des jeweils geltenden Datenschutzrechts durch die zuständigen Datenschutzbehörden anzustreben und entsprechende Sondierungsgespräche zu führen, mit dem Ziel, die Probleme aus der fehlenden territorialen Abgrenzung der aufsichtsrechtlichen Zuständigkeit bei einer parallelen Geltung der DSGVO und des DSG für die Wirtschaft und die Aufsichtsbehörden der Schweiz und der EU zu lösen.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Gegen Doppelspurigkeiten im Datenschutz</value></text></texts><title>Gegen Doppelspurigkeiten im Datenschutz</title></affair>