﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20163761</id><updated>2023-07-28T05:12:48Z</updated><additionalIndexing>2446;15;08</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><councillor><code>2795</code><gender>m</gender><id>4091</id><name>Reynard Mathias</name><officialDenomination>Reynard</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion S</abbreviation><code>S</code><id>2</id><name>Sozialdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2016-09-29T00:00:00Z</date><legislativePeriod>50</legislativePeriod><session>5005</session></deposit><descriptors /><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2016-12-16T00:00:00Z</date><text>Erledigt</text><type>30</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>2016-11-16T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EFD</abbreviation><id>7</id><name>Finanzdepartement</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2016-09-29T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2016-12-16T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2738</code><gender>m</gender><id>4018</id><name>Maire Jacques-André</name><officialDenomination>Maire Jacques-André</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>3007</code><gender>m</gender><id>4113</id><name>Tornare Manuel</name><officialDenomination>Tornare</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2726</code><gender>f</gender><id>3923</id><name>Marra Ada</name><officialDenomination>Marra</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>3086</code><gender>f</gender><id>4186</id><name>Mazzone Lisa</name><officialDenomination>Mazzone</officialDenomination></councillor><type>cosign</type></role><role><councillor><code>2795</code><gender>m</gender><id>4091</id><name>Reynard Mathias</name><officialDenomination>Reynard</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion S</abbreviation><code>S</code><id>2</id><name>Sozialdemokratische Fraktion</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>16.3761</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;1. Der Bundesrat hegt in Bezug auf doppelte Nichtbesteuerungen eine differenzierte Betrachtungsweise. Doppelte Nichtbesteuerungen als Ergebnis von Missbrauch oder Ähnlichem lehnt er klar ab. Gleichzeitig ist er überzeugt, dass die Schweiz über die notwendigen rechtlichen Grundlagen zu deren Verhinderung verfügt. Bei anderen Konstellationen von doppelter Nichtbesteuerung ist der Bundesrat der Auffassung, dass sie sich mit ordnungspolitischen Überlegungen vertragen und in einigen wichtigen Fällen das angestrebte Resultat darstellen. Dazu zählt beispielsweise die Besteuerung von Dividenden an Gesellschaften des gleichen Konzerns. Doppelte Nichtbesteuerung verhindert in solchen Situationen ungewollte wirtschaftliche Mehrfachbelastungen. Die Sicht des Bundesrates in Bezug auf doppelte Nichtbesteuerung steht in Einklang mit dem Resultat der Beps-Massnahme 6. So gilt es gemäss dem entsprechenden Bericht, im Kontext von Doppelbesteuerungsabkommen doppelte Nichtbesteuerung nicht generell zu verhindern, sondern nur dann, wenn sie Resultat von Steuerhinterziehung oder Steuerumgehung ist.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Die Schweiz nimmt seit einigen Jahren in allen ihren DBA Bestimmungen zur Verhinderung von deren Missbrauch auf. Seit der Verabschiedung der Berichte zu den Beps-Massnahmen im Herbst 2015 wurde in allen Verhandlungen über den Abschluss eines neuen oder die Revision eines bestehenden DBA die Aufnahme einer allgemeinen Missbrauchsklausel, wie sie im Bericht zur Beps-Massnahme 6 enthalten ist, vereinbart. Die Unterzeichnung dieser DBA oder Änderungsprotokolle ist gegenwärtig noch ausstehend, weshalb die Erstellung einer Liste derzeit noch verfrüht ist.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Der Bundesrat schlägt sämtlichen DBA-Partnerstaaten der Schweiz die Aufnahme der allgemeinen Missbrauchsklausel gemäss Bericht zur Beps-Massnahme 6 vor. Der Zeitpunkt der Erfüllung des minimalen Standards der Beps-Massnahme 6 hängt davon ab, ob die DBA der Schweiz ausschliesslich durch bilaterale Verhandlungen oder auch in nennenswertem Umfang durch das von der OECD entwickelte multilaterale Instrument angepasst werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Da ein DBA die Besteuerungsrechte eines Staates stets nur einschränkt und keine Besteuerungsrechte begründet, kann es im Verhältnis zu Staaten ohne bilaterales DBA nicht zu doppelten Nichtbesteuerungen kommen, die bei Bestehen eines bilateralen DBA nicht eintreten würden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5./6. Der Bundesrat erachtet gegenwärtig eine Anpassung der in Artikel 52 Absatz 1 DBG enthaltenen unbedingten Befreiungsmethode in Bezug auf Einkünfte ausländischer Geschäftsbetriebe, Betriebsstätten und Grundstücke als nicht angebracht. Die Besteuerung solcher Einkünfte in der Schweiz von bestimmten Bedingungen abhängig zu machen, insbesondere von einer Besteuerung der Einkünfte durch das Ausland, zöge verschiedene Nachteile nach sich. Der Bundesrat hat das EFD beauftragt, einen Bericht zur Weiterentwicklung des schweizerischen Unternehmenssteuerrechts zu verfassen. Darin wird auch eine allfällige Anpassung der unbedingten Befreiungsmethode geprüft.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Die doppelte Nichtbesteuerung von Unternehmen schadet der gleichmässigen Verteilung der Steuerlast und stellt einen nichtgerechtfertigten Wettbewerbsvorteil dar. Die Massnahme Nummer 6 des Beps-Projekts (Base Erosion and Profit Shifting) der OECD zielt insbesondere darauf ab, den Missbrauch von Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zu bekämpfen. Der Bundesrat hat wiederholt darauf hingewiesen (namentlich im Jahresbericht 2016 des Staatssekretariats für internationale Finanzfragen, SIF), dass die Schweiz die Ergebnisse des Beps-Projekts bereits in ihre Gesetzgebung und ihre Massnahmen einbezogen hat. Im Bericht des SIF wird hervorgehoben, dass der Bundesrat daran ist, alle 15 Massnahmen des Beps-Projekts nach und nach umzusetzen. Vorgebracht wird insbesondere, dass die Massnahme Nummer 6 durch die Aushandlung und Einführung von Missbrauchsbestimmungen in DBA umgesetzt wird. Mit einer Verschärfung der DBA ist es aber nicht getan im Kampf gegen die doppelte Nichtbesteuerung. Erstens empfiehlt die besagte Massnahme generell, den innerstaatlichen rechtlichen Rahmen anzupassen, um Missbräuche in der Anwendung von DBA zu vermeiden. Zweitens kann eine doppelte Nichtbesteuerung auch in bilateralen Beziehungen eintreten, in denen kein DBA besteht und nur das innerstaatliche Recht anwendbar ist; dies hat ein kürzlich ergangenes Bundesgerichtsurteil aufgezeigt (BGE 139 II 78). Im Kampf gegen die doppelte Nichtbesteuerung scheint es also Lücken zu geben.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bundesrat wird deshalb ersucht, folgende Fragen zu beantworten:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Genügt der bestehende gesetzliche Rahmen aus Sicht des Bundesrates, um gegen die doppelte Nichtbesteuerung vorzugehen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Hat der Bundesrat bereits DBA mit einer Missbrauchsklausel abgeschlossen, oder ist er daran, solche abzuschliessen? Wenn ja, kann er eine Liste dieser DBA vorlegen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Wird der Bundesrat allen DBA-Partnerstaaten eine Missbrauchsklausel vorschlagen? Wenn nein, nach welchen Kriterien trifft er eine Auswahl? Wann wird die Umsetzung der Massnahme Nummer 6 des Beps-Projekts abgeschlossen sein?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Wie gedenkt der Bundesrat dort gegen die doppelte Nichtbesteuerung vorzugehen, wo in der bilateralen Beziehung kein DBA besteht?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Ist es aus Sicht des Bundesrates sinnvoll, an der unbedingten Freistellung nach Artikel 52 des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer (DBG) Anpassungen anzubringen? Wie könnten diese Anpassungen im innerstaatlichen Recht aussehen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;6. Welche Vor- und Nachteile hätte eine Einschränkung des Anwendungsbereichs der Freistellungsmethode nach Artikel 52 DBG in Fällen, die zu einer doppelten Nichtbesteuerung führen können?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Was unternimmt der Bund, um wirksam gegen die doppelte Nichtbesteuerung vorzugehen?</value></text></texts><title>Was unternimmt der Bund, um wirksam gegen die doppelte Nichtbesteuerung vorzugehen?</title></affair>