{"id":20163798,"updated":"2023-07-28T05:16:26Z","additionalIndexing":"44;2841","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2743,"gender":"f","id":4030,"name":"Birrer-Heimo Prisca","officialDenomination":"Birrer-Heimo"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2016-09-29T00:00:00Z","legislativePeriod":50,"session":"5005"},"descriptors":[],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2016-12-16T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2016-12-02T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EDI","id":4,"name":"Departement des Innern","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1475100000000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1481842800000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2743,"gender":"f","id":4030,"name":"Birrer-Heimo Prisca","officialDenomination":"Birrer-Heimo"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"16.3798","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Der Bundesrat geht davon aus, dass die Interpellantin unter Lohnkosten der Leistungserbringer gemäss der obligatorischen Krankenpflegeversicherung nicht nur die Einkommen aus unselbstständiger Erwerbstätigkeit anspricht, sondern auch diejenigen aus selbstständiger Tätigkeit. Insbesondere Kaderärztinnen und Kaderärzte in Spitälern können neben Fixlöhnen auch variable Einkommensbestandteile vereinbaren, beispielsweise Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit oder aus Gewinnbeteiligungen (Bonus). Da Spitäler ihre Einnahmen nicht nur aus Geldern der obligatorischen Krankenpflegeversicherung generieren, sondern auch aus Zusatzversicherungen, widerspiegeln arbeitsvertragliche Lohnregelungen beide Einkommensquellen. Dasselbe gilt für die Ärztinnen und Ärzte in freier Praxis: Sie generieren Einkommen aus Geldern sowohl der obligatorischen Krankenpflegeversicherung als auch der Zusatzversicherungen. Diese Ausgangslage erschwert die erwünschte Transparenz.<\/p><p>1.-3. Eine Antwort auf diese Fragen ist nicht möglich. Mit der Krankenhausstatistik des Bundesamtes für Statistik (BFS) werden Lohndaten erhoben, doch sind diese lückenhaft. Beispielsweise sind Informationen über das Fachgebiet, in welchem der Arzt oder die Ärztin tätig ist, nicht verfügbar. Variable Lohnbestandteile wie Gewinnbeteiligungen oder Einkommen aus privatärztlicher Tätigkeit werden nicht erhoben. Auf der Basis der Lohnstrukturerhebung des BFS können keine Lohnangaben zu spezifischen Berufen gemacht werden. Dort sind akademische und verwandte Gesundheitsberufe in einer Berufsgruppe zusammengefasst. 2014 betrug der Zentralwert dieser Berufsgruppe 9320 Franken gegenüber 9220 Franken im Jahr 2012. Die Einkommen Selbstständigerwerbender werden nicht erhoben. Somit fehlen die Grundlagen, um den Anteil der Lohnkosten mit den Kosten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung zu vergleichen. Die Lohnentwicklung seit Einführung des KVG kann aus demselben Grund nicht beschrieben und ein Vergleich mit anderen Berufen nicht erstellt werden.<\/p><p>4. Der Bundesrat teilt die Ansicht der Interpellantin: Der in pauschale Abgeltungen oder Einzelleistungstarife eingerechnete Personalaufwand für Leistungen gemäss obligatorischer Krankenpflegeversicherung muss transparent sein. Zum einen besteht ein generelles Interesse an den Löhnen bzw. deren Entwicklung nach Branche. Mit der Krankenhausstatistik oder den Lohnstrukturerhebungen des BFS werden zwar Lohndaten erhoben, doch sind diese wie erwähnt lückenhaft. Die Forderung nach Kostentransparenz ist aus der Sicht des Bundesrates auch deshalb berechtigt, weil es sich bei der obligatorischen Krankenpflegeversicherung um eine Zwangsversicherung handelt. Weiter ist die Transparenz entscheidend für die Genehmigung der Tarifstrukturen, die vom Bundesrat auf ihre Wirtschaftlichkeit und Billigkeit hin überprüft werden müssen.<\/p><p>5.\/6. Im Rahmen des Aufbaus der ambulanten Statistiken durch das BFS sollten zukünftig deutlich mehr Informationen über ambulante Leistungserbringer vorliegen. 2016 sollen die Strukturdaten von Arztpraxen und ambulanten Zentren, welche auch Finanzdaten beinhalten, erstmals produktiv erhoben werden. Weiter ist der Bundesrat bereit, auch die spezifische Frage der Löhne bzw. der Einkommen der Ärztinnen und Ärzte genauer zu untersuchen, um mittel- bis langfristig eine bessere Datenlage und damit mehr Transparenz im Gesundheitswesen zu erreichen. Eine entsprechende Studie sollte nach Abklärungen mit dem Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten im Jahr 2017 vom EDI in Auftrag gegeben werden können.<\/p><p>7. Mit der 2012 eingeführten neuen Spitalfinanzierung erfolgt die Abgeltung über leistungsbezogene Fallpauschalen. Die (kantonalen) Spitaltarife sollten sich an denjenigen Spitälern orientieren, die obligatorisch versicherte Leistungen effizient und günstig erbringen und damit dem Wirtschaftlichkeitsgebot des KVG genügen. Die Kantone sind für die Genehmigung der von den Spitälern und Versicherern vereinbarten Spitaltarife zuständig oder setzen diese fest, wenn sich die Parteien nicht einigen können. Beim Einzelleistungstarif Tarmed sind die Kantone analog für die Genehmigung oder im Streitfall für die Festsetzung des Taxpunktwertes zuständig. Aufgrund des Wirtschaftlichkeitsgebotes des KVG sollten die Kantone Tarife, denen übermässige Löhne der Leistungserbringer zugrunde liegen, nicht genehmigen oder im Festsetzungsfall einen strengen Massstab anwenden.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>In der Sonntagspresse erschien kürzlich ein Artikel, der die fehlenden Informationen zu den Löhnen von Leistungserbringern, insbesondere der Ärzte, kritisierte. In der Tat fehlen solche Angaben aus der Schweiz seit Jahren bei den entsprechenden Vergleichen der OECD. <\/p><p>Am 26. September 2016 hat das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) die erneute Erhöhung der Krankenkassenprämien um durchschnittlich 4,5 Prozent für das Jahr 2017 bekanntgegeben. Da ein beträchtlicher Anteil der Aufwendungen im Gesundheitswesen Lohnkosten sind, kommt diesbezüglichen Angaben eine hohe Bedeutung zu. Die Öffentlichkeit hat Anrecht auf eine angemessene Lohntransparenz.<\/p><p>Ich bitte den Bundesrat, folgende Fragen zu beantworten:<\/p><p>1. Wie gross ist der Anteil der Lohnkosten der Leistungserbringer an den Kosten der obligatorischen Krankenversicherung?<\/p><p>2. Wie sind diese Löhne, insbesondere der Ärzteschaft, gemessen an der Teuerung, seit Einführung des KVG gestiegen?<\/p><p>3. Wie sind diese Löhne, verglichen mit anderen vergleichbaren Berufen, gestiegen?<\/p><p>4. Teilt der Bundesrat die Meinung, dass über die Löhne der Leistungserbringer in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) Transparenz herrschen sollte?<\/p><p>5. Was gedenkt er zu unternehmen, damit die Löhne der Leistungserbringer in der OKP regelmässig erhoben und veröffentlicht werden?<\/p><p>6. Was unternimmt er, um die bestehenden Lücken bezüglich Schweizer Daten bei den entsprechenden Gesundheitsstatistiken der OECD zu schliessen?<\/p><p>7. Teilt er die Meinung, dass die Kantone bei der Genehmigung der Tarife vermehrt eingreifen sollten, falls übermässige Löhne von Leistungserbringern im Spiel sind?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Fehlende Lohntransparenz bei Leistungserbringern der obligatorischen Krankenpflegeversicherung"}],"title":"Fehlende Lohntransparenz bei Leistungserbringern der obligatorischen Krankenpflegeversicherung"}