{"id":20163803,"updated":"2023-07-28T05:17:28Z","additionalIndexing":"2811;28","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":3051,"gender":"f","id":4149,"name":"Häsler Christine","officialDenomination":"Häsler"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion G","code":"G","id":6,"name":"Grüne Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2016-09-29T00:00:00Z","legislativePeriod":50,"session":"5005"},"descriptors":[],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2016-12-16T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2016-11-16T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EJPD","id":5,"name":"Justiz- und Polizeidepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1475100000000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1481842800000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2654,"gender":"m","id":1318,"name":"Schelbert Louis","officialDenomination":"Schelbert"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3000,"gender":"f","id":4095,"name":"Rytz Regula","officialDenomination":"Rytz Regula"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2685,"gender":"m","id":3882,"name":"Girod Bastien","officialDenomination":"Girod"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3058,"gender":"f","id":4184,"name":"Arslan Sibel","officialDenomination":"Arslan"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3072,"gender":"m","id":4185,"name":"Fricker Jonas","officialDenomination":"Fricker"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2023,"gender":"m","id":724,"name":"Brélaz Daniel","officialDenomination":"Brélaz"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2710,"gender":"f","id":3907,"name":"Thorens Goumaz Adèle","officialDenomination":"Thorens Goumaz"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3051,"gender":"f","id":4149,"name":"Häsler Christine","officialDenomination":"Häsler"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion G","code":"G","id":6,"name":"Grüne Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"16.3803","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Für vorläufig aufgenommene Ausländerinnen und Ausländer sowie vorläufig aufgenommene Flüchtlinge (nachfolgend: \"vorläufig Aufgenommene\") ist der Familiennachzug (von Ehegatten und ledigen Kindern unter 18 Jahren) nur möglich, wenn die Gesuchstellenden seit mindestens drei Jahren im Besitz der vorläufigen Aufnahme sind, finanziell für ihre Familie aufkommen und eine bedarfsgerechte Wohnung zur Verfügung stellen können. Diese Kriterien sind herausfordernd und führen dazu, dass 2015 der Familiennachzug für vorläufig Aufgenommene in nur rund 60 Fällen bewilligt wurde. <\/p><p>Die Kriterien können zwar einen Anreiz für Erwerbstätigkeit und Sozialhilfeunabhängigkeit schaffen, aber auch zu einem Kostentreiber werden: Wenn die Sorge um die gefährdete Familie im Herkunftsland überwiegt und die Trennung die Integration erschwert, entstehen zusätzliche Sozialhilfe- und Gesundheitskosten. Um die Wirkung dieser Kriterien beurteilen zu können, interessieren die Unterschiede zu verheirateten vorläufig Aufgenommenen, die als Familie in die Schweiz eingereist sind.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1. Von den seit dem 1. Januar 2012 bis zum 31. August 2016 insgesamt 826 materiell behandelten Gesuchen um Familiennachzug von vorläufig aufgenommenen Ausländerinnen und Ausländern sowie vorläufig aufgenommenen Flüchtlingen (nachfolgend: \"vorläufig Aufgenommene\") wurden 257 gutgeheissen und 569 abgelehnt.<\/p><p>2. Für eine Gutheissung müssen die Voraussetzungen von Artikel 85 Absatz 7 des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer (Ausländergesetz, AuG, SR 142.20) kumulativ erfüllt sein. Die kantonale Ausländerbehörde leitet das Gesuch mit ihrer Stellungnahme, ob die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, an das Staatssekretariat für Migration (SEM) weiter. Die häufigsten Gründe, wieso das SEM ein Gesuch abzulehnen hat, sind die noch nicht verstrichene dreijährige Wartefrist oder eine Abhängigkeit von der Sozialhilfe (Art. 85 Abs. 7 Bst. c AuG). Sind die Voraussetzungen für den Familiennachzug nicht erfüllt, prüft das SEM, ob die Ablehnung des Nachzugsgesuchs verhältnismässig ist. Diese Verhältnismässigkeitsprüfung richtet sich nach Artikel 96 AuG, wonach bei der Ermessensausübung die öffentlichen Interessen, die persönlichen Interessen und der Grad der Integration der ausländischen Person zu berücksichtigen sind. Diese Prüfung ist inhaltlich identisch mit derjenigen nach Artikel 8 Ziffer 2 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (EMRK, SR 0.101).<\/p><p>3. Die Statistik zeigt, dass verheiratete vorläufig Aufgenommene, die ohne Familie in die Schweiz eingereist sind, häufiger erwerbstätig sind als verheiratete vorläufig Aufgenommene, die zusammen mit ihrer Familie eingereist sind. Für die erste Gruppe von Personen besteht offenbar ein Anreiz zu arbeiten, da dies ihnen den Nachzug von Familienangehörigen ermöglichen kann. Bezüglich der Gesundheitskosten kann die Frage nicht beantwortet werden, da der Bund keine Daten zu den individuellen Gesundheitskosten erhebt, die unter diesem Gesichtspunkt auswertbar wären. Ebenso wenig sind Aussagen zum Sozialhilfebezug möglich, da die aktuelle Erhebungsmethode der betreffenden Sozialhilfestatistik solche Auswertungen nicht zulässt.<\/p><p>4. Die Perspektiven einer vorläufig aufgenommenen Person in Bezug auf die Regelung ihres Aufenthaltsstatus (Aufenthaltsbewilligung B) hängen von deren Integrationsgrad und damit der Integrationsfähigkeit ab. Der Grad der Integration wird aufgrund der gesetzlichen Kriterien, insbesondere der beruflichen, finanziellen, familiären und sozialen Situation, bei jedem Einzelfall individuell geprüft. Die Anwesenheit der Familie in der Schweiz kann ein Hindernis für eine erfolgreiche Integration in den Arbeitsmarkt darstellen (vgl. Punkt 3) und damit zu höheren Sozialhilfekosten führen. Anderseits kann die Integration bei Familien durch die Einschulung der Kinder auch begünstigt werden, was wiederum die Perspektiven für eine Regelung des Aufenthaltsstatus verbessert.<\/p><p>5. Die Kriterien für eine erfolgreiche Integration von Ausländerinnen und Ausländern sind unabhängig vom Zivilstand. Sie sind namentlich die Beachtung der rechtsstaatlichen Ordnung und der Werte der Bundesverfassung, die Sprachkompetenzen und der Wille zur Teilnahme am Wirtschaftsleben und zum Erwerb von Bildung. Diese sind in Artikel 4 der Verordnung über die Integration von Ausländerinnen und Ausländern (VIntA, SR 142.05) festgehalten. Die zurzeit im Parlament beratene Teilrevision des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer (13.030, Integration) legt dieselben Kriterien auf Gesetzesstufe fest (Art. 58a E-AuG).<\/p><p>6. Der Bundesrat hat sich im kürzlich veröffentlichten Bericht \"Vorläufige Aufnahme und Schutzbedürftigkeit: Analyse und Handlungsoptionen\" zu möglichen rechtlichen Anpassungen der vorläufigen Aufnahme geäussert. Im Rahmen der laufenden Teilrevision des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer (13.030, Integration) sind namentlich Anpassungen vorgesehen, um die Aufnahme der Erwerbstätigkeit von vorläufig aufgenommenen Personen zu erleichtern.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:<\/p><p>1. Wie vielen vorläufig Aufgenommenen wurde in den letzten fünf Jahren der Familiennachzug bewilligt? Wie vielen wurde in den letzten fünf Jahren der Familiennachzug verweigert? <\/p><p>2. Welches sind die Begründungen für die abgelehnten Gesuche? Wie viele Gesuche wurden abgelehnt, obwohl die Gesuchstellenden Vollzeit erwerbstätig waren?<\/p><p>3. Welches sind die Unterschiede zwischen verheirateten vorläufig Aufgenommenen mit und solchen ohne Familie in der Schweiz in Bezug auf Erwerbstätigkeit, Sozialhilfeabhängigkeit und Gesundheitskosten? <\/p><p>4. Welches sind die Unterschiede zwischen verheirateten vorläufig Aufgenommenen mit und solchen ohne Familie in der Schweiz in Bezug auf die Entwicklung des Aufenthaltsstatus?<\/p><p>5. Welches sind die Indikatoren für eine erfolgreiche Integration von verheirateten vorläufig Aufgenommenen? Inwiefern unterscheiden sich diese in Bezug auf verheiratete vorläufig Aufgenommene mit und solche ohne Familie in der Schweiz?<\/p><p>6. Welchen Handlungsbedarf sieht er im Zusammenhang mit dem Familiennachzug von vorläufig Aufgenommenen im Hinblick auf deren erfolgreiche Integration?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Kriterien für den Familiennachzug von vorläufig Aufgenommenen. Anreiz oder Kostentreiber?"}],"title":"Kriterien für den Familiennachzug von vorläufig Aufgenommenen. Anreiz oder Kostentreiber?"}