{"id":20163808,"updated":"2023-07-28T05:15:55Z","additionalIndexing":"2841","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2777,"gender":"f","id":4069,"name":"Feri Yvonne","officialDenomination":"Feri Yvonne"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2016-09-29T00:00:00Z","legislativePeriod":50,"session":"5005"},"descriptors":[],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2016-12-16T00:00:00Z","text":"Erledigt","type":30}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2016-12-02T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EDI","id":4,"name":"Departement des Innern","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1475100000000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1481842800000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2666,"gender":"f","id":3830,"name":"Carobbio Guscetti Marina","officialDenomination":"Carobbio Guscetti"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2608,"gender":"f","id":1147,"name":"Kiener Nellen Margret","officialDenomination":"Kiener Nellen"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2417,"gender":"f","id":354,"name":"Semadeni Silva","officialDenomination":"Semadeni"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2601,"gender":"f","id":1156,"name":"Heim Bea","officialDenomination":"Heim"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2760,"gender":"m","id":4049,"name":"Aebischer Matthias","officialDenomination":"Aebischer Matthias"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2792,"gender":"m","id":4076,"name":"Hadorn Philipp","officialDenomination":"Hadorn"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2795,"gender":"m","id":4091,"name":"Reynard Mathias","officialDenomination":"Reynard"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3009,"gender":"f","id":4109,"name":"Piller Carrard Valérie","officialDenomination":"Piller Carrard"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3007,"gender":"m","id":4113,"name":"Tornare Manuel","officialDenomination":"Tornare"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3026,"gender":"f","id":4121,"name":"Gysi Barbara","officialDenomination":"Gysi Barbara"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3036,"gender":"f","id":4134,"name":"Munz Martina","officialDenomination":"Munz"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3035,"gender":"f","id":4131,"name":"Friedl Claudia","officialDenomination":"Friedl Claudia"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3094,"gender":"f","id":4199,"name":"Seiler Graf Priska","officialDenomination":"Seiler Graf"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3104,"gender":"m","id":4203,"name":"Barrile Angelo","officialDenomination":"Barrile"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2777,"gender":"f","id":4069,"name":"Feri Yvonne","officialDenomination":"Feri Yvonne"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"16.3808","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1. Grundsätzlich ist es die Aufgabe der behandelnden Ärztin oder des behandelnden Arztes, die Patienten so zu informieren, dass diese sich für oder gegen einen Eingriff entscheiden können. Die Einholung einer Zweitmeinung kann aber insbesondere dann hilfreich sein, wenn Behandlungsalternativen vorhanden sind und verschiedene Argumente für oder gegen einen Eingriff sprechen. <\/p><p>2. Die Einholung einer Zweitmeinung sowie deren Vergütung stehen den Versicherten auch im Rahmen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung offen. Die Versicherten können für die ambulante Behandlung unter den zugelassenen Leistungserbringern, die für die Behandlung ihrer Krankheit geeignet sind, frei wählen (Art. 41 Abs. 1 KVG). Diese Wahlfreiheit ermöglicht es einer versicherten Person grundsätzlich auch, eine weitere Arztperson für eine Zweitmeinung zu konsultieren. Die Kostenübernahme kann jedoch abgelehnt werden, wenn diese Leistungsbeanspruchung im konkreten Fall als unwirtschaftlich erachtet würde. Für die systematische Einholung einer Zweitmeinung fehlen indessen die entsprechenden Evidenzgrundlagen. Ob und inwieweit die Einholung einer Zweitmeinung in der Schweiz im Rahmen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung weiter gefördert werden sollte, wäre zu evaluieren.<\/p><p>3. Zur Vermeidung von unnötigen Eingriffen tragen insbesondere klinische Leitlinien bei. Dies ist jedoch grundsätzlich die Aufgabe der Fachgesellschaften. Auch Kampagnen wie z. B. \"Smarter Medicine\" der Schweizerischen Gesellschaft für allgemeine innere Medizin (informiert die Bevölkerung über unnötige Behandlungen) zielen auf die Verminderung von unnötigen Leistungen und die Förderung einer angemessenen Versorgung. In seiner Strategie Gesundheit 2020 hat der Bundesrat verschiedene Massnahmen aufgezeigt, mit welchen die angemessene Versorgung gefördert und verbessert werden kann. Verschiedene Projekte sind bereits im Gange. Beispielsweise ist der Bundesrat daran, die Aktivitäten im Bereich Health Technology Assessment (HTA) auszubauen. In diesem Rahmen wurde ein HTA-Programm zur Reevaluation von medizinischen Leistungen lanciert. Nichtwirksame und nichteffiziente Leistungen sollen vermehrt identifiziert und von der Vergütung durch die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) ausgeschlossen werden. Mit der Vorlage zur Änderung des Bundesgesetzes über die Krankenversicherung (Stärkung von Qualität und Wirtschaftlichkeit; BBl 2016 257), welche der Bundesrat im Dezember 2015 dem Parlament überwiesen hat, möchte er dafür sorgen, dass valide, adäquate, stufen- und zielpublikumsgerechte Qualitätsinformationen zur Verfügung stehen, aufgrund derer die verschiedenen Akteure des Versorgungssystems qualitätsrelevante Sachverhalte erkennen, Entscheidungen treffen und Massnahmen ergreifen können.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>In der Medizin ist die Einholung einer Zweitmeinung wichtig, um unnötige Eingriffe oder komplexe Behandlungen zu vermeiden. Sie unterstützt die Patientinnen und Patienten bei der Entscheidungsfindung für oder gegen eine Operation. Zudem können Kosten vermieden respektive gedämpft werden.<\/p><p>Einige Krankenkassen gewähren ihren halbprivat und privat Versicherten, die sich verpflichten, eine Zweitmeinung beim Vertrauensarzt einzuholen, einen Rabatt in der Höhe von 10 bis 15 Prozent. Unabhängig von der Empfehlung ist der Versicherte frei, sich für oder gegen einen Eingriff zu entscheiden.<\/p><p>In diesem Zusammenhang habe ich folgende Fragen an den Bundesrat:<\/p><p>1. Wie beurteilt er die Einholung einer medizinischen Zweitmeinung grundsätzlich?<\/p><p>2. Inwiefern könnten die Krankenkassen verpflichtet werden, die Einholung von Zweitmeinungen zu fördern, damit unter anderem auch die allgemein Versicherten davon profitieren können?<\/p><p>3. Sieht er weitere mögliche Massnahmen zur Vermeidung von unnötigen Operationen oder anderen medizinischen Leistungen?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Medizinische Zweitmeinung"}],"title":"Medizinische Zweitmeinung"}