{"id":20163814,"updated":"2023-07-28T05:10:55Z","additionalIndexing":"09;34;04;1236","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2652,"gender":"f","id":1295,"name":"Graf-Litscher Edith","officialDenomination":"Graf-Litscher"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2016-09-29T00:00:00Z","legislativePeriod":50,"session":"5005"},"descriptors":[],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":2,"name":"Diskussion"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2016-12-16T00:00:00Z","text":"Diskussion verschoben","type":29},{"category":{"id":5,"name":"Adm"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2018-09-28T00:00:00Z","text":"Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt","type":32}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2016-11-16T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"VBS","id":6,"name":"Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1475100000000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1538085600000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2632,"gender":"m","id":1120,"name":"Sommaruga Carlo","officialDenomination":"Sommaruga Carlo"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2597,"gender":"f","id":1125,"name":"Galladé Chantal","officialDenomination":"Galladé"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2778,"gender":"m","id":4074,"name":"Fridez Pierre-Alain","officialDenomination":"Fridez"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3094,"gender":"f","id":4199,"name":"Seiler Graf Priska","officialDenomination":"Seiler Graf"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2652,"gender":"f","id":1295,"name":"Graf-Litscher Edith","officialDenomination":"Graf-Litscher"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion S","code":"S","id":2,"name":"Sozialdemokratische Fraktion"},"type":"author"}],"shortId":"16.3814","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Mit der Annahme des neuen Nachrichtendienstgesetzes (NDG) in der Volksabstimmung vom 25. September 2016 mit einer Mehrheit von 65,5 Prozent wird das Kernanliegen einer unabhängigen Aufsicht bereits erfüllt. Diese Aufsichtsbehörde wird allerdings dem Eidgenössischen Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) administrativ zugeordnet und damit nicht ausserhalb der Bundesverwaltung angesiedelt sein.<\/p><p>1. In einem ersten Schritt wird der Bundesrat bis Anfang 2017 die Leiterin oder den Leiter der unabhängigen Aufsichtsbehörde ernennen. Diese wird ihre Organisation sowie Arbeitsmethoden selber bestimmen. Die Verwaltung kann dabei keine Vorgaben machen. Die unabhängige Aufsichtsbehörde wird ihre Funktion weisungsungebunden ausüben und über ein eigenes Budget verfügen.<\/p><p>Einzelne Aspekte, wie die administrative Zuordnung der Aufsichtsbehörde und der Budgetprozess, müssen in einer Verordnung des Bundesrates geregelt werden. Diese wird im ersten Semester 2017, zusammen mit den weiteren Verordnungen zum NDG, Gegenstand einer Vernehmlassung sein.<\/p><p>2. Eine ausserhalb der Bundesverwaltung eingerichtete Aufsicht würde einer Revision des Nachrichtendienstgesetzes bedürfen.<\/p><p>3. Die unabhängige Aufsichtsbehörde informiert entsprechend Artikel 78 NDG das VBS anhand eines jährlichen Tätigkeitsberichtes. Dieser Bericht wird veröffentlicht. Der parlamentarischen Oberaufsicht steht gemäss Artikel 169 Absatz 2 BV weiterhin das uneingeschränkte Einsichtsrecht zu.<\/p><p>4. Die heutige Nachrichtendienstliche Aufsicht im Generalsekretariat VBS verfügt bereits über vier Stellen und führt seit 2009 tiefgehende Prüfungen beim Nachrichtendienst des Bundes und beim Militärischen Nachrichtendienst durch. Der Personalbedarf wird im Rahmen der Umsetzung des Nachrichtendienstgesetzes geprüft.<\/p><p>5.a) Der Zeitplan musste aufgrund des Referendums angepasst werden.<\/p><p>b) Es war nie die Absicht, das Stimmvolk im Unklaren zu lassen. Es wäre aber politisch nicht opportun gewesen, Konsultationen über Verordnungen durchzuführen, ohne zu wissen, ob das zugrunde liegende Gesetz vom Volk angenommen wird. Aus diesem Grund wurde entschieden, dass die Ämterkonsultation und die Vernehmlassung nach der Abstimmung durchgeführt werden sollten.<\/p><p>c) Die Vernehmlassung zu den Verordnungen findet im ersten Semester des Jahres 2017 statt. Die Vorstellung rechtlicher Grundlagen für eine ausserhalb der Bundesverwaltung eingerichtete Aufsicht über den NDB ist im Rahmen der Vernehmlassung nicht vorgesehen.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Mit der Motion 15.3498 haben Nationalrat und Ständerat den Bundesrat ohne eine einzige Gegenstimme beauftragt, Bericht zu erstatten und Massnahmen aufzuzeigen, ob und wie die Aufsicht über den Nachrichtendienst des Bundes (NDB) ausserhalb der Bundesverwaltung eingerichtet werden soll und wie diese auszugestalten ist. Seither ist mehr als ein Jahr vergangen, aber es ist nichts passiert. Dabei hätte eine klare Information über die Ausgestaltung der zukünftigen, von der Verwaltung unabhängigen Aufsicht über den NDB in der Referendumsabstimmung über das neue Nachrichtendienstgesetz eine wichtige Rolle spielen können.<\/p><p>1. Wann wird der Bundesrat sein Konzept zur Ausgestaltung einer von der Bundesverwaltung unabhängigen Aufsicht über den NDB veröffentlichen?<\/p><p>2. Erfordert die Einrichtung einer von der Bundesverwaltung unabhängigen Aufsicht über den NDB eine Anpassung der gesetzlichen Grundlagen?<\/p><p>3. Wird die von der Bundesverwaltung unabhängige Aufsicht über den NDB wie die heutige Eidgenössische Finanzkontrolle sowohl an den Bundesrat als auch an das Parlament Bericht erstatten?<\/p><p>4. Wird diese Aufsicht mit ausreichend personellen und technischen Ressourcen ausgestattet sein, damit sie mit eigenem qualifiziertem Personal, also unabhängig vom Beaufsichtigten, die Informations- und Speichersysteme des NDB überwachen kann (Durchführung eigener Recherchen, Nachvollzug aller Änderungen, Analyse der Datenbank-Architekturen und ihrer Verknüpfungen, Überprüfung der Zugangsberechtigungen und des Personenkreises, der Eingaben und Abfragen durchführt usw.)?<\/p><p>5. In der ersten Jahreshälfte 2016 kündigte die Bundeskanzlei im Web in der Rubrik \"Geplante Vernehmlassungen\" an: \"Nachrichtendienstverordnung und Verordnung über die Informations- und Speichersysteme des NDB. Eröffnung geplant: April 2016\/Abschluss geplant: August 2016\".<\/p><p>a. Warum fand die Vernehmlassung nicht wie geplant statt? Warum entfernte die Bundeskanzlei die Ankündigung ohne Nennung eines neuen Termins?<\/p><p>b. Ging es darum, die Stimmbürger und Stimmbürgerinnen im Unklaren darüber zu lassen, wie das Nachrichtendienstgesetz auf Verordnungsstufe konkretisiert und umgesetzt werden soll?<\/p><p>c. Wann findet diese Vernehmlassung nun statt? Werden im Rahmen dieser Vernehmlassung auch die neuen rechtlichen Grundlagen für eine von der Bundesverwaltung unabhängige Aufsicht über den NDB vorgestellt?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Ausserhalb der Bundesverwaltung eingerichtete Aufsicht über den Nachrichtendienst des Bundes. Know-how und technische Voraussetzungen"}],"title":"Ausserhalb der Bundesverwaltung eingerichtete Aufsicht über den Nachrichtendienst des Bundes. Know-how und technische Voraussetzungen"}