﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20163819</id><updated>2023-07-28T05:11:51Z</updated><additionalIndexing>2836;2811</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><councillor><code>3096</code><gender>f</gender><id>4174</id><name>Steinemann Barbara</name><officialDenomination>Steinemann</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion V</abbreviation><code>V</code><id>4</id><name>Fraktion der Schweizerischen Volkspartei</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2016-09-29T00:00:00Z</date><legislativePeriod>50</legislativePeriod><session>5005</session></deposit><descriptors /><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>2</id><name>Diskussion</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2016-12-16T00:00:00Z</date><text>Diskussion verschoben</text><type>29</type></resolution><resolution><category><id>5</id><name>Adm</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2018-09-28T00:00:00Z</date><text>Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt</text><type>32</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>2016-12-02T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EDI</abbreviation><id>4</id><name>Departement des Innern</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2016-09-29T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2018-09-28T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>3096</code><gender>f</gender><id>4174</id><name>Steinemann Barbara</name><officialDenomination>Steinemann</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion V</abbreviation><code>V</code><id>4</id><name>Fraktion der Schweizerischen Volkspartei</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>16.3819</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Es trifft zu, dass Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene eine sehr hohe Sozialhilfeabhängigkeit aufweisen. Dies hängt im Wesentlichen damit zusammen, dass sie im Aufnahmeland zuerst eine Landessprache lernen und sich dazu oft noch berufliche Qualifikationen aneignen müssen, um auf dem Arbeitsmarkt Fuss fassen zu können. Studien zeigen, dass die Erwerbsquote von vorläufig Aufgenommenen und Flüchtlingen mit Fortdauer des Aufenthalts in der Schweiz steigt. Zehn Jahre nach der Einreise gehen über 50 Prozent der Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommenen einer Erwerbstätigkeit nach. Bund und Kantone unternehmen verschiedene Anstrengungen, um die berufliche Integration von Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen zu verbessern. Auf diese Weise wird auch die Anzahl Personen aus dem Asylbereich steigen, die als erwerbstätige Versicherte Beiträge an die Sozialversicherungen leisten. Im Übrigen ist die Anzahl der Personen, die nach einem Asylverfahren in der Schweiz ein Bleiberecht erhalten und alsdann Anspruch auf eine AHV-Rente haben könnten, gemessen am Total der Versicherten in der Schweiz insgesamt klein. In der aktuellen Diskussion um die Reform der Altersvorsorge drängt sich daher nach der Meinung des Bundesrates eine gesonderte Betrachtung der Personen aus dem Asylbereich nicht auf.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1.-3. Die aktuellen Datengrundlagen der Sozialversicherungen geben umfangreich Auskunft über die Situation von ausländischen Staatsangehörigen bezüglich Beiträge und Leistungen in der AHV. Die zentralen Versicherten- und Rentenregister enthalten die in der AHV versicherten Personen und die jeweiligen Daten bezüglich Versichertennummer, Geschlecht, Geburtsdatum, Nationalität, Art und Höhe der Leistungen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Aktuell können die erfassten Daten jedoch nicht nach Aufenthaltsstatus oder Einreisejahr differenziert werden. Hierzu fehlen in den Registern der Sozialversicherungen die Angaben zur Art des Aufenthaltsstatus bzw. der Aufenthaltsbewilligung. Diese Angaben zur Identifikation der verschiedenen Ausländergruppen sind im Zentralen Migrationsinformationssystem (Zemis) enthalten. Es sind Bestrebungen im Gange, zwischen den diversen Informationssystemen Verknüpfungen zu erstellen, damit statistische Datengrundlagen zum Stand und zur Entwicklung der Sozialversicherungsbezüge der unterschiedlichen Ausländergruppen, unter anderem gegliedert nach Aufenthaltsstatus und Einreisejahr, erstellt werden können.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Zum jetzigen Zeitpunkt können somit aufgrund der aktuellen Datengrundlagen die aufgeworfenen Fragen nicht beantwortet werden.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Jährlich wandern mehrere Zehntausend Personen via Asylschiene in die Schweiz ein. Auch diese Personen werden später Rentenansprüche erlangen, selbst dann, wenn sie nie einen eigens erworbenen Franken in dieses Sozialwerk eingezahlt haben.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die Sozialwerke und unsere Sozialversicherungen waren einst auf die Bedürfnisse der Bewohner der Schweiz ausgerichtet, berechenbar und finanzierbar. Seit Jahren leben nahezu 90 Prozent der Personen aus dem Asylbereich von der öffentlichen Sozialhilfe - die Integration in den Arbeitsmarkt lässt trotz grössten Anstrengungen der Integrationshelfer auf sich warten. Dass hier eine ganze Generation von Asyl-Zuwanderern in der Schweiz in einigen Jahrzehnten ebenfalls Rentenansprüche geltend machen kann, lässt die aktuelle Diskussion um die AHV-Reform und -Finanzierung völlig ausser Acht.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Es wird von den Annahmen ausgegangen, dass die Zuwanderung im Asylbereich, die Rückführungsquote, die Sozialhilfequote und die Lebenserwartung in den kommenden Jahren konstant bleiben.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Wie hoch sind die zukünftigen jährlichen AHV-Rentenansprüche der Personen aus dem Asylbereich, welche 2015 in der Schweiz Asyl, eine vorläufige Aufnahme oder durch Familiennachzug eines einstigen Asylbewerbers ein Bleiberecht erhalten haben? Gefragt wird nach einer realistischen Prognose von voraussichtlichen Rentenansprüchen der heutigen Asylsuchenden in Zahlen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Wie viele Beiträge werden die Personen aus dem Asylbereich an die Rentenversicherung leisten?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Wie viele Personen haben in den letzten zehn Jahren jeweils wie hohe Leistungen aus der AHV erhalten, welche nie einen selbsterwirtschafteten Franken (als Lohnabzug aus dem Einkommen aus dem ersten Arbeitsmarkt) als Beitrag bezahlt haben?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Berechnung künftiger AHV-Rentenansprüche von Personen im Asylbereich</value></text></texts><title>Berechnung künftiger AHV-Rentenansprüche von Personen im Asylbereich</title></affair>