﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20163835</id><updated>2023-07-28T05:07:27Z</updated><additionalIndexing>48;34;1216</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Mo.</abbreviation><id>5</id><name>Motion</name></affairType><author><councillor><code>2147</code><gender>m</gender><id>173</id><name>Reimann Maximilian</name><officialDenomination>Reimann Maximilian</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion V</abbreviation><code>V</code><id>4</id><name>Fraktion der Schweizerischen Volkspartei</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2016-09-29T00:00:00Z</date><legislativePeriod>50</legislativePeriod><session>5005</session></deposit><descriptors /><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2016-12-16T00:00:00Z</date><text>Ablehnung</text><type>22</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><code>-</code><date>2016-11-16T00:00:00Z</date><text>Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.</text></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>EJPD</abbreviation><id>5</id><name>Justiz- und Polizeidepartement</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2016-09-29T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2016-12-16T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2147</code><gender>m</gender><id>173</id><name>Reimann Maximilian</name><officialDenomination>Reimann Maximilian</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion V</abbreviation><code>V</code><id>4</id><name>Fraktion der Schweizerischen Volkspartei</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>16.3835</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>6</id><name>Begründung</name></type><value>&lt;p&gt;Es kommt regelmässig vor, dass uneingeschriebene Post über Landesgrenzen hinweg verlorengeht. Ist das im Falle der Zustellung von ausländischen Verkehrsbussen der Fall, dann tritt in der Regel die vertraglich vorgesehene automatische Rechtshilfe durch die Schweiz in Kraft. Diese erfolgt mit eingeschriebener Post und kann wegen der zusätzlichen Gebühren und Auslagen die ausstehende Busse massiv verteuern. Fehlbare Automobilisten in der Schweiz, die ohne eigenes Verschulden nie in den Besitz des ausländischen Bussgeldbescheides gekommen sind und die Busse folglich gar nicht bezahlen konnten, werden dadurch zusätzlich bestraft. Dem kann Abhilfe geschaffen werden, wenn der Bundesrat dafür sorgt, dass Ordnungs- bzw. Verkehrsbussen grundsätzlich nur eingeschrieben zugestellt werden, kommen sie nun aus dem Inland oder aus dem Ausland.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Die Zuständigkeit für die Verfolgung von Strassenverkehrsdelikten und die Kooperation mit ausländischen Behörden liegt bei den Kantonen. Die Kantone werden dabei durch das Bundesamt für Polizei (Fedpol), das Bundesamt für Justiz und das Bundesamt für Strassen (Astra) aktiv und umfassend unterstützt, sei es durch die Ausarbeitung von Staatsverträgen oder die Automatisierung des internationalen Fahrzeug- und Halterdatenaustauschs.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Was die Zustellung von Bussen betrifft, so können ausländische Behörden diese direkt den fehlbaren Automobilisten in der Schweiz zustellen. Rechtsgrundlage für die direkte Zustellung ist Artikel 30 der Verordnung über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen. Ergänzt wird diese nationale Rechtsgrundlage durch verschiedene internationale Vereinbarungen, darunter Artikel 16 des Zweiten Zusatzprotokolls zum Europäischen Rechtshilfeübereinkommen sowie Artikel 52 des Schengener Durchführungsübereinkommens. Zu letzterer Bestimmung hat die Schweiz eine Erklärung abgegeben, wonach Schriftstücke in Strafsachen wegen Übertretung von Strassenverkehrsvorschriften direkt postalisch zugestellt werden können. Die direkte Zustellung von Verkehrsbussen ist zudem in den bilateralen Polizeiverträgen geregelt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die internationalen Rechtsgrundlagen ermöglichen nicht nur den ausländischen Behörden die direkte Bussenzustellung an die betroffene Person, sondern auch umgekehrt den kantonalen Behörden einen direkten Versand ins Ausland.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Die massgebenden internationalen Rechtsgrundlagen enthalten - analog der Rechtslage bei der innerschweizerischen Bussenzustellung - keine besonderen Formvorschriften über den Versand via Einschreiben oder andere Zustellungsformalitäten. In der Praxis hat sich dieser Verzicht bewährt.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;Der Bund verfügt über keine konkreten Anhaltspunkte, wonach ausländische Bussen die schweizerischen Empfänger in einer Vielzahl von Fällen nicht erreichen. Sollte das in seltenen Einzelfällen der Fall sein, so kann die betroffene Person im nachfolgenden Gerichts- oder Verwaltungsverfahren dies prozessual noch ohne Weiteres als Einwand vorbringen. Im Gegenzug liegt die formlose Direktzustellung auch im Interesse der Schweiz. Der Versand von Verkehrsbussen per Einschreiben wäre sowohl für die ausländischen als auch für die schweizerischen Behörden mit massiven zusätzlichen administrativen Aufwendungen und Kosten verbunden und stellt aus Sicht der Polizei keinen Mehrwert dar. Die grenzüberschreitende Verfolgung von Verkehrsbussen würde erschwert werden.&lt;/p&gt;  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Der Bundesrat wird beauftragt, die bilateralen Rechtsgrundlagen und Polizeiverträge für die Direkteintreibung von Verkehrsbussen aus unseren Nachbarstaaten so auszulegen, zu präzisieren oder allenfalls zu ändern, dass die entsprechenden Bussgeldbescheide von ausländischen Behörden nur per eingeschriebene Post fehlbaren Automobilisten in die Schweiz zugestellt werden.&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Direktzustellung von Verkehrsbussen aus dem Ausland nur per eingeschriebene Post!</value></text></texts><title>Direktzustellung von Verkehrsbussen aus dem Ausland nur per eingeschriebene Post!</title></affair>