﻿<?xml version="1.0" encoding="utf-8"?><affair xmlns:i="http://www.w3.org/2001/XMLSchema-instance"><id>20163841</id><updated>2023-07-28T04:44:08Z</updated><additionalIndexing>52;2846;09</additionalIndexing><affairType><abbreviation>Ip.</abbreviation><id>8</id><name>Interpellation</name></affairType><author><councillor><code>2785</code><gender>m</gender><id>4082</id><name>Guhl Bernhard</name><officialDenomination>Guhl</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion BD</abbreviation><code>BD</code><id>136</id><name>Fraktion BD</name></faction><type>author</type></author><deposit><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2016-09-30T00:00:00Z</date><legislativePeriod>50</legislativePeriod><session>5005</session></deposit><descriptors /><drafts><draft><consultation><resolutions><resolution><category><id>3</id><name>Normal</name></category><council><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type></council><date>2016-12-16T00:00:00Z</date><text>Erledigt</text><type>30</type></resolution></resolutions></consultation><federalCouncilProposal><date>2016-11-23T00:00:00Z</date></federalCouncilProposal><index>0</index><links /><preConsultations /><references /><relatedDepartments><relatedDepartment><abbreviation>UVEK</abbreviation><id>9</id><name>Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation</name><leading>true</leading></relatedDepartment></relatedDepartments><states><state><date>2016-09-30T00:00:00</date><id>24</id><name>Im Rat noch nicht behandelt</name></state><state><date>2016-12-16T00:00:00</date><id>229</id><name>Erledigt</name></state></states><texts /></draft></drafts><language>de</language><priorityCouncils><priorityCouncil><abbreviation>NR</abbreviation><id>1</id><name>Nationalrat</name><type>N</type><priority>1</priority></priorityCouncil></priorityCouncils><relatedAffairs /><roles><role><councillor><code>2785</code><gender>m</gender><id>4082</id><name>Guhl Bernhard</name><officialDenomination>Guhl</officialDenomination></councillor><faction><abbreviation>Fraktion BD</abbreviation><code>BD</code><id>136</id><name>Fraktion BD</name></faction><type>author</type></role></roles><shortId>16.3841</shortId><state><id>229</id><name>Erledigt</name><doneKey>0</doneKey><newKey>0</newKey></state><texts><text><type><id>14</id><name>Antwort BR / Büro</name></type><value>&lt;p&gt;Seit 2001 läuft ein Massnahmenprogramm des Bundes mit dem Ziel, ein integrales Erdbebenrisikomanagement im Kompetenzbereich des Bundes umzusetzen. Eine Auslegeordnung zum Schutz vor Naturgefahren inkl. Erdbeben stellt der Bericht des Bundesrates in Erfüllung des Postulates Darbellay 12.4271 vom 25. August 2016 dar.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Der Bund ist für den Schutz der Nationalstrassen gegen Erdbeben verantwortlich. Für die Brückenbauwerke der Nationalstrassen werden systematisch Abklärungen zur Erdbebensicherheit durchgeführt und bis Ende 2017 abgeschlossen sein. Allfällige notwendige Erdbebensicherheitsmassnahmen werden laufend umgesetzt, bis spätestens 2035 sollen sie abgeschlossen sein. Im Rahmen seiner Aufsichts- und Genehmigungstätigkeit sorgt der Bund beim Schienenverkehr, bei der Strom- und der Erdgasversorgung sowie der Zivilluftfahrt dafür, dass die SIA-Tragwerksnormen beachtet werden. Das Bundesamt für Energie besitzt im Rahmen einer Überprüfungskampagne aktuelle Erdbebensicherheitsnachweise für Stauanlagen unter seiner Aufsicht und ist daran, diese zu prüfen. Bei Mängeln ordnet es die notwendigen Massnahmen an. Für die Kernkraftwerke (Aufsicht des Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorates) müssen die Betreiber unter Berücksichtigung der jüngsten wissenschaftlichen Erkenntnisse periodisch nachweisen, dass ihre Anlagen sehr starken Erdbeben standhalten. Nach dem Unfall in Fukushima wurde zudem ein Aktionsplan erarbeitet, welcher die Sicherheit bei den Kernkraftwerken und die Vorbereitung auf auffällige Ereignisse verbessern soll. Zudem hat der Bund im Rahmen der nationalen Strategie zum Schutz kritischer Infrastrukturen für sämtliche relevanten Infrastrukturbereiche Risiko- und Verletzbarkeitsanalysen durchgeführt. Dabei wurden Erdbeben als Gefährdung spezifisch berücksichtigt. Für Infrastrukturanlagen wie Wasserversorgung, Abwasserentsorgung, Infrastrukturen des Zivilschutzes, technische Werkbetriebe, Spitäler und Feuerwehren hat der Bund aber keine Aufsichtskompetenz.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Der Bund schützt als Eigentümer ebenfalls die Gebäudebestände der Armee sowie der eidgenössischen Verwaltung und Forschungsanstalten gegen Erdbeben. Der Bund hat ein Screening seiner wichtigsten Gebäude durchgeführt, um die grösseren Risiken zu erkennen und entsprechend zu handeln (siehe auch Antwort zu Frage 3). Der Bund wird prüfen, welche Rechtsgrundlagen wie angepasst werden müssen, um sicherzustellen, dass alle vom Bund subventionierten Bauten und Anlagen naturgefahrengerecht gebaut werden. Die Kantone und Gemeinden sind für die Erdbebensicherheit ihrer öffentlichen Bauten zuständig.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Die Verbesserung der Erdbebensicherheit von öffentlichen und privaten Infrastrukturen erfolgt laufend und in den meisten Fällen im Rahmen der Instandsetzungszyklen. Beim Screening betreffend die Erdbebensicherheit der Nationalstrassenbrücken und der wichtigen Bundesgebäude wurde für die Umsetzung von Sicherheitsmassnahmen eine Frist von zwanzig Jahren (spätestens 2035) gesetzt. Für weitere Bundesbauten sowie für Bauten im Eigentum der Kantone, Gemeinden und Privaten bestehen keine Termine für die Umsetzung von Sicherheitsmassnahmen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Die Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen im Bereich Erdbebenrisikomanagement ist nicht institutionalisiert und erfolgt ad hoc im Rahmen einzelner kantonaler Projekte oder Anfragen. Im Rahmen des Massnahmenprogrammes Erdbebenrisikomanagement des Bundes soll geprüft werden, wie die Zusammenarbeit mit Kantonen und Verbänden besser institutionalisiert werden kann. Die Arbeiten sollen durch die Koordinationsstelle für Erdbebenvorsorge des Bundesamtes für Umwelt koordiniert werden.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Die Verantwortung für die Erdbebensicherheit der Kommunikationsinfrastrukturen und die Notfallplanung für die rasche provisorische Instandstellung von beschädigten Netzkomponenten liegt bei den Betreibern der Netze bzw. bei den Eigentümern. Das Bundesamt für Kommunikation ist keine Genehmigungsbehörde und hat daher keinen direkten Einfluss auf die Erdbebensicherheit der Bauten und Anlagen der Telekomanbieter. Gestützt auf Artikel 48a des Fernmeldegesetzes (SR 784.10) hat ihm der Bundesrat bezüglich Sicherheit und Verfügbarkeit von Fernmeldeinfrastrukturen und -diensten zwar eine Kompetenz zum Erlass technischer und administrativer Vorschriften bzw. zur Verbindlichkeitserklärung international harmonisierter technischer Normen eingeräumt. Auch in diesem Rahmen wurden jedoch keine Anordnungen zur Erdbebensicherheit vorgesehen. Die Behörden und Organisationen für Rettung und Sicherheit verwenden heute das Sprachfunksystem Polycom des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz, um bei Ereignissen miteinander zu kommunizieren. Die Basisstationen von Polycom sind gegenüber Stromausfall für mehrere Stunden abgesichert, sodass Zeit für den Aufbau einer stabilen Notstromversorgung zur Verfügung steht. Das Sprachfunksystem Polycom ist nicht spezifisch gegenüber Erdbeben oder anderen Naturgefahren gesichert. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz klärt zurzeit verschiedene Optionen zur Verbesserung der Kommunikationsmöglichkeiten nach Ereignissen mit grossen Schadenseinwirkungen ab und wird dem Bundesrat im Frühjahr 2017 ein entsprechendes Aussprachepapier vorlegen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;6. Der Bundesrat beurteilt im Ereignisfall die Gesamtlage und koordiniert den Einsatz der zusätzlich erforderlichen Ressourcen. Das Instrument des Bundes dafür ist das Ressourcenmanagement Bund. Der Bundesstab steuert die Massnahmen des Bundes bei der Ereignisbewältigung und sorgt dafür, dass sie auf diejenigen der Kantone abgestimmt sind. Bundesmittel für Sofortmassnahmen beschränken sich auf die Mittel der Armee, die durch Gesuche der kantonalen Regierungen angefragt werden können. Zudem kann der Bundesrat Schutzdienstpflichtige bei Katastrophen und in Notlagen aufbieten, sofern mehrere Kantone oder die ganze Schweiz von einem Ereignis betroffen sind. Falls die Schweiz auf internationale Hilfe angewiesen ist, agiert die Humanitäre Hilfe der Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit als Koordinationsstelle für die internationalen Hilfsangebote von humanitären Uno-Organisationen, staatlichen Akteuren sowie Nichtregierungsorganisationen.&lt;/p&gt;&lt;p&gt;7. Im Ereignisfall können für den Transport von Baumaschinen und Hilfsgütern in erster Linie Helikopter von privaten Anbietern eingesetzt werden. Reichen diese Kapazitäten nicht aus, können Lufttransportmittel der Armee oder Lufttransportmittel, die durch Hilfsangebote aus dem Ausland zur Verfügung gestellt werden, eingesetzt werden. Für den Lufttransport von schweren Hilfsmitteln und Maschinen besitzt die Armee über 25 Helikopter der Typen Super Puma und Cougar, die rund 3 Tonnen transportieren können.&lt;/p&gt;  Antwort des Bundesrates.</value></text><text><type><id>5</id><name>Eingereichter Text</name></type><value>&lt;p&gt;Ein mit dem Beben von 1356 bei Basel vergleichbares Jahrtausend-Erdbeben kann jederzeit wieder eintreten. Heute wäre mit mehreren Tausend Todesopfern und Zehntausenden Verletzten zu rechnen. Zudem wäre mit Sachschäden in der Grössenordnung von gegen 100 Milliarden Franken zu rechnen. Der Ständerat hat eine obligatorische Erdbebenversicherung auf Bundesebene abgelehnt. Ein Konkordat ist aber noch in weiter Ferne. Für Neubauten und Umbauten ab einem definierten Schwellenwert existieren Normen der SIA zur Erdbebenertüchtigung, ältere Gebäude aber verfügen über eine unbekannte, häufig aber über eine ungenügende Erdbebensicherheit. Bis alle Bauten über eine genügende Erdbebensicherheit verfügen, werden Jahrzehnte vergehen. Die Schweiz sollte die Erdbebenvorsorge laufend verbessern. Hierzu folgende Fragen:&lt;/p&gt;&lt;p&gt;1. Wie steht es um die Erdbebensicherheit kritischer Infrastrukturen wie Nationalstrassen, Schienenverkehr, Strom-, Wasser- und Erdgasversorgung, Abwasserentsorgung, Infrastrukturen des Zivilschutzes, technische Werkbetriebe, Spitäler und Feuerwehren?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;2. Wie steht es weiter um öffentliche Bauten wie Schulen, Kasernen, Turnhallen und Verwaltungsgebäude?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;3. Werden Zieltermine definiert, bis wann diese erwähnten und ggf. weitere wichtige Infrastrukturen grossmehrheitlich bezüglich Erdbeben sicher sein müssen?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;4. Für das Erdbebenrisikomanagement müssen sich Bund, Kantone und Gemeinden austauschen. Wie beurteilt der Bundesrat die jetzige Zusammenarbeit?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;5. Im Ereignisfall müssen die Führungsorgane und Retter viel kommunizieren. Das Bakom hat heute keinen direkten Einfluss auf die Erdbebensicherheit der Kommunikationsinfrastrukturen. Wie wird sichergestellt, dass nach einem grossen Schadenbeben die Kommunikation umgehend wieder instand gesetzt wird?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;6. Für die Bewältigung eines grossen Schadenbebens müssen schnell Mittel für Rettung und erste Sofortmassnahmen bereitgestellt werden. Nachdem eine nationale Erdbebenversicherung noch in weiter Ferne ist, dürfte es an der öffentlichen Hand liegen, Mittel für Sofortmassnahmen bereitzustellen. Welche Mittel kann der Bund in welcher Zeit sprechen, und wie sähe die Umsetzung aus?&lt;/p&gt;&lt;p&gt;7. Vermutlich werden bei einem solchen Erdbeben etliche Strassen verschüttet. Wie sähen mögliche Kapazitäten an Helikopterflügen aus, um Baumaschinen und weitere schwere Hilfsmittel ins Ereignisgebiet zu transportieren?&lt;/p&gt;</value></text><text><type><id>1</id><name>Titel des Geschäftes</name></type><value>Stand der Erdbebenvorsorge und Prozesse und Strukturen zur Erdbebenbewältigung</value></text></texts><title>Stand der Erdbebenvorsorge und Prozesse und Strukturen zur Erdbebenbewältigung</title></affair>