{"id":20163876,"updated":"2023-07-28T04:53:07Z","additionalIndexing":"04;1211","affairType":{"abbreviation":"Ip.","id":8,"name":"Interpellation"},"author":{"councillor":{"code":2693,"gender":"m","id":3890,"name":"Hurter Thomas","officialDenomination":"Hurter Thomas"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2016-09-30T00:00:00Z","legislativePeriod":50,"session":"5005"},"descriptors":[],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":2,"name":"Diskussion"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2016-12-16T00:00:00Z","text":"Diskussion verschoben","type":29},{"category":{"id":5,"name":"Adm"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2018-09-28T00:00:00Z","text":"Abgeschrieben, weil nicht innert zwei Jahren abschliessend im Rat behandelt","type":32}]},"federalCouncilProposal":{"date":"2016-11-23T00:00:00Z"},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EFD","id":7,"name":"Finanzdepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1475186400000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1538085600000+0200)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2693,"gender":"m","id":3890,"name":"Hurter Thomas","officialDenomination":"Hurter Thomas"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"}],"shortId":"16.3876","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>1. Das Bundesamt für Justiz koordiniert seit Herbst 2005 die Modernisierung des Betreibungs- und Konkurswesens in der Schweiz. Die Digitalisierung der Informationsflüsse zwischen Gläubigern und den Betreibungs- und Konkursämtern steht dabei im Fokus. Das Bundesamt für Justiz hat seit Projektlancierung rund 6 Millionen Franken in die Modernisierung des Betreibungs- und Konkurswesens investiert.<\/p><p>Die allgemeine Koordination, die Verwaltung und der Support des Verbundes verursachen beim Bundesamt für Justiz jährliche Kosten von rund 250 000 Franken.<\/p><p>2. Die informatikseitigen Kosten, welche im Jahr 2014 bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) durch die Einführung eines entsprechenden Systems entstanden sind, beliefen sich auf rund 95 000 Franken. Nicht enthalten in diesem Betrag sind die ESTV-internen Ressourcen, welche für die organisatorische Einführung von E-SchKG in der ESTV eingesetzt wurden.<\/p><p>Bei der Eidgenössischen Zollverwaltung (EZV) werden die Kosten für die Einführung von E-SchKG auf etwa 100 000 Franken geschätzt. In diesem Betrag sind die EZV-internen Ressourcen sowie notwendige technische Vorleistungen für die Einführung von E-SchKG nicht eingerechnet. Die Gesamtbetrachtung der Kosten ist aus der Antwort zu Frage 4 ersichtlich.<\/p><p>3. Für die Teilnahme im E-SchKG-Verbund wird eine Aufnahmegebühr von einmalig 500 Franken sowie eine jährlich wiederkehrende Gebühr von 200 Franken erhoben. Ergänzend wird den Ämtern als Betriebsbeitrag der sogenannte Betreibungsfranken je bearbeitete Eingabe verrechnet.<\/p><p>Es ist Sache jedes Teilnehmers, der im E-SchKG-Verbund mitmachen will, die notwendigen Voraussetzungen für die Teilnahme zu schaffen und dazu die erforderliche Anwendung zu beschaffen oder zu entwickeln sowie diese zu unterhalten. Über Kosten seitens Gemeinden oder Kantone bezüglich Anschaffung, Wartung und Betrieb von E-SchKG-fähigen Anwendungen und deren notwendige Infrastrukturen liegen dem Bund deshalb keine Angaben vor.<\/p><p>4. Der Datenaustauschstandard wie auch die Hilfsmittel werden den Anforderungen entsprechend stetig weiterentwickelt und verbessert. Ziel ist es, die E-SchKG-Umgebung stabil zu halten. Dafür ist alle zwei Jahre ein neuer Release geplant. Pro Release dürften beim Bundesamt für Justiz Kosten von rund 120 000 Franken anfallen.<\/p><p>Die Kosten, welche den teilnehmenden Ämtern und Gläubigern im Zusammenhang mit dem Änderungs- und Releasemanagement entstehen, gestalten sich sehr unterschiedlich und hängen wesentlich von den eingesetzten Anwendungen ab. Eine allgemeine Einschätzung dieser Kosten seitens Bund ist nicht möglich.<\/p><p>Die aktuelle Inkassolösung der EZV basiert auf einer veralteten Technologie und ist nicht mit der aktuellen Version von E-SchKG kompatibel. Das bedeutet, dass durch eine Anbindung nur wenige Formulare elektronisch ausgetauscht werden könnten. Die EZV hat aber entschieden, den gesamten Umfang der neuen Technologie von E-SchKG zu nutzen. Vor der Einführung von E-SchKG sind deshalb technisch komplexe Anpassungen an der Inkassolösung in der Höhe von etwa 450 000 Franken erforderlich. Wie in Antwort 2 ausgeführt, kostet die anschliessende Einführung von E-SchKG etwa 100 000 Franken. Die Gesamtkosten für die Erneuerung des Inkassosystems inklusive Einführung von E-SchKG werden somit auf insgesamt etwa 550 000 Franken geschätzt (ohne EZV-Ressourcen).<\/p><p>5. Über die letzten Jahrzehnte haben die Ämter ihre Inkassolösungen autonom entsprechend ihren Bedürfnissen beschafft und ausgestaltet, was zur aktuell heterogenen Inkasso-Landschaft im Eidgenössischen Finanzdepartement (EFD) führte.<\/p><p>Die ESTV verwendet die neue Technologie von E-SchKG seit 2014. Im laufenden Jahr wurden bisher rund 15 Prozent aller Betreibungen für Mehrwertsteuerforderungen via E-SchKG eingeleitet (2014: 3 Prozent, 2015: 10 Prozent). Die ESTV ist daran, die notwendigen technischen Anpassungen vorzunehmen, damit im nächsten Jahr dieser Wert deutlich erhöht werden kann.<\/p><p>Bei der EZV hingegen ist die Einführung von E-SchKG noch nicht vollzogen. Die IKT-Landschaft der EZV ist historisch gewachsen und besteht heute aus einer Vielzahl von Insellösungen. Dies verunmöglicht die durchgehende Digitalisierung der EZV-Prozesse und die umfassende Nutzung der vorhandenen Daten. Zudem sind verschiedene Anwendungen - wie auch die Inkassolösung der EZV - veraltet und nicht mit modernen Instrumenten wie E-SchKG kompatibel. Für die EZV bedeutet dies, dass in den nächsten Jahren grosse Investitionen in die IT erforderlich sind. Um eine moderne Infrastruktur sicherzustellen und damit das Kerngeschäft der EZV besser zu unterstützen, hat die EZV das Grossvorhaben Dazit (Gesamterneuerung und Modernisierung der Geschäftsprozesse und der IKT der EZV) gestartet. <\/p><p>Das EZV-Projekt für die Modernisierung der Inkassolösung ist gestartet und dauert voraussichtlich bis Ende 2017. In diesem Rahmen laufen aktuell Abklärungen, ob die Lösung der ESTV auch in der EZV eingesetzt werden kann. Nach aktuellem Kenntnisstand geht das EFD davon aus, dass das Ziel einer einheitlichen Inkassolösung im EFD in den nächsten Jahren erreicht werden kann, sofern dies auch aus betriebswirtschaftlicher Betrachtung sinnvoll ist.<\/p>  Antwort des Bundesrates."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Seit 2011 ist es möglich, via E-SchKG beim zuständigen Betreibungsamt Betreibungen auf elektronischem Weg einzuleiten. Trotz Beteuerungen des Bundesrates im Jahre 2013, dass die Eidgenössische Zollverwaltung und die Eidgenössische Steuerverwaltung ab dem ersten Quartal 2014 am E-SchKG-Verbund teilnehmen würden, ist nur die Eidgenössische Steuerverwaltung aktiv, dies aber erst seit 2016 und in sehr bescheidenem Umfang. Hingegen ist die Inkassolösung der Eidgenössischen Zollverwaltung veraltet, sodass es umfangreicher Vorkehrungen bedarf, bis eine Teilnahme am E-SchKG-Verbund möglich ist.<\/p><p>In diesem Zusammenhang wird der Bundesrat um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:<\/p><p>1. Wie hoch sind die bis anhin angefallenen Kosten beim Bundesamt für Justiz zu beziffern?<\/p><p>2. Wie hoch fallen die Kosten für die Einführung von E-SchKG bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung und bei der Oberzolldirektion aus?<\/p><p>3. Welche Kosten hatten die Kantone und Gemeinden seit der Einführung von E-SchKG bis anhin zu tragen?<\/p><p>4. Welche Kosten für die Weiterentwicklung von E-SchKG erwartet der Bund in den kommenden Jahren? Insbesondere mit welchen Kosten ist für die Erneuerung der Inkassolösung der Eidgenössischen Zollverwaltung zu rechnen?<\/p><p>5. Offenbar nimmt die Eidgenössische Steuerverwaltung seit diesem Jahr am E-SchKG-Verbund teil. Wieso kam und kommt es zu derartigen Verzögerungen bei der Eidgenössischen Zollverwaltung? Aus welchen Gründen ist das Eidgenössische Finanzdepartement nicht in der Lage, eine einheitliche Inkassolösung zu betreiben?<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Kosten des E-SchKG bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung und der Eidgenössischen Zollverwaltung"}],"title":"Kosten des E-SchKG bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung und der Eidgenössischen Zollverwaltung"}