{"id":20163877,"updated":"2023-07-28T04:52:51Z","additionalIndexing":"24;04","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"councillor":{"code":2688,"gender":"m","id":3885,"name":"Grin Jean-Pierre","officialDenomination":"Grin"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2016-09-30T00:00:00Z","legislativePeriod":50,"session":"5005"},"descriptors":[],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2016-12-16T00:00:00Z","text":"Ablehnung","type":22}]},"federalCouncilProposal":{"code":"-","date":"2016-11-16T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"EFD","id":7,"name":"Finanzdepartement","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1475186400000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1481842800000+0100)\/","id":229,"name":"Erledigt"}],"texts":[]}],"language":"de","priorityCouncils":[{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N","priority":1}],"relatedAffairs":[],"roles":[{"councillor":{"code":2758,"gender":"m","id":4053,"name":"Aeschi Thomas","officialDenomination":"Aeschi"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2789,"gender":"m","id":4077,"name":"Feller Olivier","officialDenomination":"Feller"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3013,"gender":"m","id":4098,"name":"Keller Peter","officialDenomination":"Keller Peter"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3037,"gender":"m","id":4135,"name":"Clottu Raymond","officialDenomination":"Clottu"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3062,"gender":"m","id":4156,"name":"Buffat Michaël","officialDenomination":"Buffat"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3076,"gender":"m","id":4162,"name":"Grüter Franz","officialDenomination":"Grüter"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3082,"gender":"m","id":4166,"name":"Köppel Roger","officialDenomination":"Köppel"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3089,"gender":"m","id":4168,"name":"Nicolet Jacques","officialDenomination":"Nicolet"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3090,"gender":"m","id":4169,"name":"Page Pierre-André","officialDenomination":"Page"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3060,"gender":"m","id":4182,"name":"Béglé Claude","officialDenomination":"Béglé"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":3100,"gender":"m","id":4194,"name":"Wehrli Laurent","officialDenomination":"Wehrli"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2686,"gender":"f","id":3883,"name":"Glauser-Zufferey Alice","officialDenomination":"Glauser"},"type":"cosign"},{"councillor":{"code":2688,"gender":"m","id":3885,"name":"Grin Jean-Pierre","officialDenomination":"Grin"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"}],"shortId":"16.3877","state":{"id":229,"name":"Erledigt","doneKey":"0","newKey":0},"texts":[{"type":{"id":6,"name":"Begründung"},"value":"<p>Der Bundesrat unterbreitet der Bundesversammlung alle vier Jahre einen Bericht über den Vollzug und die Wirksamkeit des Bundesgesetzes über den Finanz- und Lastenausgleich (Art. 18 Filag). Dieser Wirksamkeitsbericht gibt Aufschluss über die Erreichung der Ziele des Finanzausgleichs in der vergangenen Periode und erörtert die möglichen Massnahmen für die kommende Periode (Art. 18 Abs. 2 Filag). Insbesondere erörtert er die Anpassungen der Dotationen des Ressourcen- und Lastenausgleichs, die vollständige oder teilweise Aufhebung des Härteausgleichs sowie die Notwendigkeit beziehungsweise Zweckmässigkeit einer Belastungsobergrenze der ressourcenstarken Kantone im horizontalen Ressourcenausgleich (Art. 64 Abs. 1 Bst. c Filav).<\/p><p>Die Bundesversammlung legt alle vier Jahre, am Ende der Legislatur, mit einem Bundesbeschluss die Mittel für den Ressourcen- und Lastenausgleich fest.<\/p><p>Weil die parlamentarische Debatte am Ende der Legislatur und damit gleichzeitig mit den Nationalratswahlen stattfindet, fällt sie auch in die Zeit der eidgenössischen Wahlen. Die Beschlüsse stehen deshalb oft unter dem Einfluss dessen, was die einen mehr an Beiträgen bekommen als die anderen oder was die einen mehr leisten müssen als die anderen. Zu Beginn der Legislatur könnten die Beschlüsse entspannter gefasst werden, und das mit dem Finanzausgleich angestrebte finanzielle Gleichgewicht unter den Kantonen könnte mit mehr Sachlichkeit angegangen werden. Darum fordere ich den Bundesrat auf, die Berichterstattung sowie die Beratungen im Parlament auf den Anfang der kommenden Legislatur festzulegen und nicht auf das Ende der laufenden.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Gemäss Artikel 5 des Bundesgesetzes über den Finanz- und Lastenausgleich (Filag) legt die Bundesversammlung jeweils für vier Jahre die Grundbeiträge für den Ressourcen- und den Lastenausgleich fest. Sie berücksichtigt dabei die Ergebnisse des Wirksamkeitsberichtes. Artikel 18 Filag verlangt, dass der Bundesrat dem Parlament den Wirksamkeitsbericht alle vier Jahre vorlegt. Mit den beiden Bundesbeschlüssen vom 19. Juni 2015 legte die Bundesversammlung die Grundbeiträge für die Periode 2016-2019 fest. Die Grundbeiträge für die nachfolgende Periode wird das Parlament im Jahr 2019 zu bestimmen haben. Aus diesem Grund beabsichtigt der Bundesrat, den dritten Wirksamkeitsbericht im ersten Halbjahr 2018 zu publizieren und eine Vernehmlassung durchzuführen. Die parlamentarischen Beratungen werden zwischen Herbst 2018 und Sommer 2019 erfolgen. Da die Bundesbeschlüsse dem fakultativen Referendum unterliegen, müssen die beiden Bundesbeschlüsse von der Bundesversammlung spätestens in der Sommersession 2019 verabschiedet werden. Die Motion verlangt, dass die Bundesbeschlüsse zu Beginn der neuen Legislatur, das heisst im Verlauf des Jahres 2020 gefasst werden und dass damit der Bundesrat den Wirksamkeitsbericht ebenfalls ein Jahr später, das heisst im Jahr 2019, unterbreitet. Dies würde eine Anpassung der Bestimmung in Artikel 18 Absatz 1 Filag bedingen.<\/p><p>Mit der Unternehmenssteuerreform III wird die Periode, die am 1. Januar 2020 beginnt, ausnahmsweise nicht vier, sondern sechs Jahre dauern. Somit entscheidet das Parlament in Zukunft in der Mitte und nicht mehr unmittelbar vor Ende der Legislatur über die entsprechenden Bundesbeschlüsse. Die parlamentarische Debatte über die Festlegung der Grundbeiträge des Ressourcen- und des Lastenausgleichs findet damit nur noch einmal (2019) im letzten Jahr der Legislatur statt. Aus Sicht des Bundesrates ist damit das Anliegen der Motion bereits weitgehend erfüllt, und es besteht daher keine Notwendigkeit zur Anpassung des Filag.<\/p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, den Wirksamkeitsbericht und die zu treffenden Massnahmen nicht am Ende der laufenden Legislatur vorzulegen, sondern erst zu Beginn der nächsten.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Finanzausgleich. Prüfung des Wirksamkeitsberichtes am Anfang statt am Ende der Legislatur"}],"title":"Finanzausgleich. Prüfung des Wirksamkeitsberichtes am Anfang statt am Ende der Legislatur"}