{"id":20163878,"updated":"2023-07-28T14:48:11Z","additionalIndexing":"52","affairType":{"abbreviation":"Mo.","id":5,"name":"Motion"},"author":{"councillor":{"code":2713,"gender":"m","id":3910,"name":"von Siebenthal Erich","officialDenomination":"von Siebenthal"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion V","code":"V","id":4,"name":"Fraktion der Schweizerischen Volkspartei"},"type":"author"},"deposit":{"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2016-09-30T00:00:00Z","legislativePeriod":50,"session":"5005"},"descriptors":[],"drafts":[{"consultation":{"resolutions":[{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"NR","id":1,"name":"Nationalrat","type":"N"},"date":"2018-03-08T00:00:00Z","text":"Annahme","type":20},{"category":{"id":3,"name":"Normal"},"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"date":"2018-11-28T00:00:00Z","text":"Ablehnung","type":22}]},"federalCouncilProposal":{"code":"-","date":"2016-11-16T00:00:00Z","text":"Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},"index":0,"links":[],"preConsultations":[{"committee":{"abbreviation":"UREK-SR","id":20,"name":"Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie SR","abbreviation1":"UREK-S","abbreviation2":"UREK","committeeNumber":20,"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"typeCode":1},"date":"2018-03-16T00:00:00Z","registrations":[{"correspondents":[{"council":{"abbreviation":"SR","id":2,"name":"Ständerat","type":"S"},"councillor":{"code":2721,"gender":"m","id":3918,"name":"Luginbühl Werner","officialDenomination":"Luginbühl"},"faction":{"abbreviation":"Fraktion BD","code":"BD","id":136,"name":"Fraktion BD"},"language":"de"}],"sessionId":"5015"}]}],"references":[],"relatedDepartments":[{"abbreviation":"UVEK","id":9,"name":"Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation","leading":true}],"states":[{"date":"\/Date(1475186400000+0200)\/","id":24,"name":"Im Rat noch nicht behandelt"},{"date":"\/Date(1520463600000+0100)\/","id":11,"name":"Motion an 2. 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Die zu diesem Zweck vom Bund geführte Dokumentationsstelle für Wildforschung (Kora) betreibt ein umfassendes Monitoring über den Luchs, Wolf und Bären mit Daten zu ihrer Verbreitung, Populationsdichte oder den verursachten Schäden an Nutztieren. Die Kora schreibt auf ihrer Website, dass sie die Wirkung der Raubtiere in unserer modernen Kulturlandschaft beobachte und die Grundlagen für ein konfliktarmes Zusammenleben der grossen Raubtiere mit dem Menschen erarbeite.<\/p><p>Die Auswirkungen der Grossraubtiere auf die landwirtschaftlichen Flächen werden heute nicht erfasst. Der Bundesrat schreibt in seiner Stellungnahme zur Interpellation 16.3522, dass der Bund keine Statistik über die Gründe einer Bewirtschaftungsaufgabe führe. Somit fehlt hier ein wichtiger Teil des Monitorings, nämlich die Auswirkungen der Grossraubtiere auf die Weideflächen. Dazu gehört nebst der Anzahl gerissener Nutztiere auch die Erfassung der Anzahl Hektaren aufgegebener Weideflächen auf Heimbetrieben, die Anzahl Normalstösse, die wegen Grossraubtierpräsenz nicht mehr auf die Sömmerungsflächen getrieben werden, oder die damit zusammenhängende Vergandung von Kulturland.<\/p><p>Die Präsenz der Grossraubtiere und die damit steigenden Anforderungen an den Herdenschutz sowohl im Sömmerungsgebiet als auch auf den Heimbetrieben haben einen grossen Einfluss auf die Kulturlandschaft. Dieser soll erfasst und quantifiziert werden.<\/p>"},{"type":{"id":14,"name":"Antwort BR \/ Büro"},"value":"<p>Die Beweidung mit Nutztieren unterhalb der natürlichen Waldgrenze leistet einen wichtigen Beitrag zur Pflege der Kulturlandschaft. Zur Abgeltung dieser gemeinwirtschaftlichen Leistung richtet der Bund Kulturlandschaftsbeiträge aus (Art. 70 LwG, SR 910.1). <\/p><p>Um die Anpassung der Landwirtschaft an die Präsenz von Grossraubtieren zu unterstützen, richtet der Bund zusätzlich Beiträge für das Ergreifen wirksamer Herdenschutzmassnahmen aus (Art. 12 Abs. 5 JSG, SR 922.0, und Art. 10ter und 10quater JSV, SR 922.01). Allfällige Nutztierverluste werden den Landwirten entschädigt (Art. 13 Abs. 4 JSG, Art. 10 JSV). Dem Bundesrat ist bekannt, dass in gewissen Gebieten mit Wolfspräsenz einige Schafalpen, die bisher allesamt als Standweide bewirtschaftet wurden, heute nicht mehr bestossen werden. Die Schafe dieser aufgegebenen Alpen weiden heute auf anderen Alpen mit Umtriebsweide oder ständiger Behirtung, oft auch mit eingerichtetem Herdenschutz. Der Bundesrat geht davon aus, dass die auf Nutztieren basierende Landwirtschaft und die damit einhergehende Pflege der Kulturlandschaft trotz der Präsenz von Grossraubtieren weiterbestehen können. Voraussetzung dafür ist, dass die Landwirte die vom Bund finanzierten Massnahmen im Sinne einer Anpassung an die Grossraubtierpräsenz umsetzen.<\/p><p>Überdies sind in Gebieten mit Grossraubtieren nebst technischen Massnahmen zum direkten Schutz der Nutztiere oftmals auch Anpassungen der betrieblichen Abläufe sinnvoll. Zum Beispiel ermöglichen die Zusammenlegung der Nutztiere verschiedener Halter zu einer grossen Nutztierherde und damit die Anpassung der Weidenutzung einen effizienteren Schutz mittels Herdenschutzmassnahmen.<\/p><p>Das von der Motion verlangte statistische Erfassen der Aufgabe der Weidenutzung aufgrund der Grossraubtierpräsenz und dessen Festlegung im Jagdgesetz gehen über die allgemeine Erfassung landwirtschaftlicher Strukturdaten durch die Kantone hinaus und sind nach Ansicht des Bundesrates aus folgenden Gründen nicht sinnvoll:<\/p><p>- Die Aufgabe der Nutzung bestimmter Weideflächen kann verschiedene Ursachen haben, und es wäre meist unmöglich, dies einem einzelnen Faktor - wie der Grossraubtierpräsenz - zuzuordnen.<\/p><p>- Das zusätzliche Erfassen der Gründe für eine Nutzung respektive Aufgabe der Nutzung einer Fläche würde einem administrativen Mehraufwand entsprechen.<\/p><p>- Das Verankern der Pflicht zur Erfassung von Praxisänderungen in der Landwirtschaft im JSG (Anpassung von Art. 14) wäre zudem sachfremd.<\/p>  Der Bundesrat beantragt die Ablehnung der Motion."},{"type":{"id":5,"name":"Eingereichter Text"},"value":"<p>Der Bundesrat wird beauftragt, die Folgen der Ausbreitung von Grossraubtieren in der Schweiz auf die Bewirtschaftung von landwirtschaftlichen Flächen von Heim- und Sömmerungsbetrieben zu dokumentieren. Dazu ist Artikel 14 des Jagdgesetztes (JSG) so zu ergänzen, dass die Aufgabe der Bewirtschaftung von Heimbetriebs- und Sömmerungsflächen als Folge der Rückkehr von Grossraubtieren erfasst wird.<\/p>"},{"type":{"id":1,"name":"Titel des Geschäftes"},"value":"Die Aufgabe der Bewirtschaftung von Heimbetriebs- und Sömmerungsflächen als Folge der Rückkehr von Grossraubtieren erfassen"}],"title":"Die Aufgabe der Bewirtschaftung von Heimbetriebs- und Sömmerungsflächen als Folge der Rückkehr von Grossraubtieren erfassen"}